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Original von AtroX_Worf
imho ist sexueller Missbrauch eine Form der Folter bzw. Verstümmelung psychischer Natur und als solche imho milder zu bewerten als physische Verstümmelung oder Mord.
Zitat
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
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Original von AtroX_Worf
...Es ist nicht die Schuld des Verurteilten, wenn der Staat eine Frist verstreichen lässt, man kann ihn dadurch imho nicht schlechter stellen - sonst wäre der Sinn für Fristen ad adsurdum geführt.
....[/I]
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Original von Smoerrebroed
§6 GG (2)
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Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Kinder genießen den besonderen Schutz des Staates, da sie unbedingt auf elterliche und gesellschaftliche Hilfe zum Überleben angewiesen sind. Es geht hier also nicht um elterlichen Schutzreflex, sondern um die Einhaltung des GG. Nicht umsonst wurde dieser Paragraph so formuliert. Es ist also zu differenzieren, ob psychische Gewalt gegen Kinder oder gegen Erwachsene ausgeübt wurde. Die Justiz darf dementsprechend ausdrücklich nicht "blind" sein.
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Original von OLV_sid_meier
ich hab noch kein schlüssiges argument gegen die todestrafe gehört/gelesen
argumente gibt es viele sowohl pro als auch contra, aber letztendlich läuft es immer auf "imho" hinaus.
ich persönlich würde todestrafe in einzelfällen für richtig halten, allerdings ist die genaue festlegung der kriterien zu schwierig, insofern ist es vielleicht besser, daß wir sie nicht haben
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.12.2008, 13:27)
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Original von OLV_sid_meier
argumente gibt es viele sowohl pro als auch contra, aber letztendlich läuft es immer auf "imho" hinaus.
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Original von AtroX_Worf
€dit: Wäre auch mal ganz nett einen echten Juristen zum Thema zu hören, der kann uns dann die herrschende Meinung und eventuelle Mindermeinungen darlegen. Parti, toblu ...?
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Original von AtroX_Worf
Mit sexuellem Missbrauch geht wohl nur selten eine physische Verstümmelung einher, welche gravierend ist und sich im Alltagsleben auswirkt.
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Original von AtroX_Worf
Dann lies dir halt meine 2 langen Beiträge noch einmal durch.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_sid_meier« (02.12.2008, 16:45)
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Original von _MIB_Eisbaer
Nichts für ungut aber mir ist die Meinung eines Juristen da sch... egal.
Das Recht ist von Menschen gemacht und deshalb voller Fehler und wenn ich dann bei einer Verhandlung beide Anwälte höre interpretiert es jeder anders.
Zitat
In der Privatwirtschaft werden täglich Menschen rechtmässig zum Tode verurteilt. Das nennen wir dann Rationalisierung und Effizienz.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (02.12.2008, 18:21)
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Original von _MIB_Eisbaer
Nichts für ungut aber mir ist die Meinung eines Juristen da sch... egal.
Das Recht ist von Menschen gemacht und deshalb voller Fehler und wenn ich dann bei einer Verhandlung beide Anwälte höre interpretiert es jeder anders.
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Original von Partizan_ch
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Original von _MIB_Eisbaer
Nichts für ungut aber mir ist die Meinung eines Juristen da sch... egal.
Das Recht ist von Menschen gemacht und deshalb voller Fehler und wenn ich dann bei einer Verhandlung beide Anwälte höre interpretiert es jeder anders.
Du redest hier leider unsinniges Zeug, da ein Recht gar nicht voller Fehler sein kann. Es gibt in der Jurisprudenz kein richtig und kein falsch. Das ganze Rechtssystem einer Gemeinschaft hängt von den Moralvorstellungen und der Sittlichkeit der Mehrheit oder der Machthaber ab (je nach Gesellschaftsform) und kann daher in jedem Bereich und in unterschiedlichen Zeitpunkten, völlig gegenteilig sein. Nur das Naturrecht kann evtl als übergeordnet betrachtet werden, jedoch untersteht auch dieses einem ständigen Wandel.
Die unterschiedlichen Interpretiationen folgen aus unserem modernen Rechtsverständnis, wonach Normen generell und abstrakt aufgestellt werden, um sie dann am praktischen Beispiel individuell und konkret anzuwenden (subsumieren). Man könnte es auch wie im römischen Recht machen und für absolut jede erdenkliche Handlung einen konkret anwendbaren Grundsatz normieren. Dies würde aber in unserer Zeit zu absurden und völlig unüberschaubaren Rechtsgebieten führen. Darum gehört es einfach dazu, dass jeder Artikel auf unterschiedliche Weise interpretiert werden kann. Sonst bräuche man tatsächlich höchstens den Richter.
Die Meinung des Juristen ist bei der demokratischen originären Rechtsetzung so relevant wie die jedes anderen auch. Das ist klar. Da diese Berufsgattung aber durch ihre Tätigkeit die praktische Tauglichkeit der Rechtsgebiete kennenlernt, sind ihre Kommentare für die Fortbildung sehr wichtig. Letztendlich bleibt das Recht aber trotzdem ein nicht zwingend logisches Politikum.
Zum restlichen Beitrag gebe ich dir insofern Recht, als dass der Durchschnittsmensch nur für ihn fassbare Sachverhalte beurteilt (i.S. der klassischen Amokläufe). Dort ist der Laie auch einfach für die Todesstrafe zu begeistern.
Ich muss diesbezüglich etwas salopp auf Rommel verweisen, der darauf hinweist, dass wir zum Teil grobe moralische Fehlentwicklungen haben. Er hat da nicht ganz unrecht. Ich meine damit z.B. rechtlich abgesicherte Ausbeutung der Menschen. In der Privatwirtschaft werden täglich Menschen rechtmässig zum Tode verurteilt. Das nennen wir dann Rationalisierung und Effizienz. Dies ist genau so ein Politikum wie der Umgang mit dem gewöhnlichen Mörder, aber viel schwieriger zu erfassen und politisch sinnvoll einzugrenzen oder umzusetzen. Ein anderes Beispiel ist unser vergleichsweise unkritischer Umgang mit Motorfahrzeugen, obwohl durch ihren Einsatz jährlich ein Vielfaches mehr an Personen sterben als durch alle Gewaltverbrechen zusammen. Aber diese Tote nimmt die Gesellschaft gern als Preis der Mobilität in Kauf.
Eine Diskussion um die Todesstrafe für "Schwerverbrecher" bleibt letztendlich eine praktisch vernachlässigbare Nischendiskussion, verglichen mit den akuten, alltäglichen Problemen. Die Einstellung einer Gesellschaft zum staatlich legitimierten Töten ihrer Mitglieder sagt aber dennoch viel über sie aus.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Icey« (02.12.2008, 20:13)
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Original von Partizan_ch
Ich muss diesbezüglich etwas salopp auf Rommel verweisen, der darauf hinweist, dass wir zum Teil grobe moralische Fehlentwicklungen haben. Er hat da nicht ganz unrecht. Ich meine damit z.B. rechtlich abgesicherte Ausbeutung der Menschen. In der Privatwirtschaft werden täglich Menschen rechtmässig zum Tode verurteilt. Das nennen wir dann Rationalisierung und Effizienz. Dies ist genau so ein Politikum wie der Umgang mit dem gewöhnlichen Mörder, aber viel schwieriger zu erfassen und politisch sinnvoll einzugrenzen oder umzusetzen. Ein anderes Beispiel ist unser vergleichsweise unkritischer Umgang mit Motorfahrzeugen, obwohl durch ihren Einsatz jährlich ein Vielfaches mehr an Personen sterben als durch alle Gewaltverbrechen zusammen. Aber diese Tote nimmt die Gesellschaft gern als Preis der Mobilität in Kauf.
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Das Leben eines Menschen ist immer noch das wertvollste Gut (auch wenn das bei der Bestrafung eines Moerders sehr zynisch klingt).
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Original von _MIB_Eisbaer
@Maxpower
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Das Leben eines Menschen ist immer noch das wertvollste Gut (auch wenn das bei der Bestrafung eines Moerders sehr zynisch klingt).
Interessant. Diese Menschen missachten die Regeln und das Leben anderer aufs Extremste berufen sich aber dann auf genau diese Regeln? wtf?
Diese Menschen haben "unseren" Regeln abgeschworen und ihre eigenen Regeln gemacht dh man richtet sie nach ihren eigenen Regeln.
Es ist doch wirklich zynisch einen Mord mit 10 Jahren oder weniger Knast abzubüßen
Zitat
Original von Partizan_ch
@ Eisbär, das Verhältnis von Tat und Strafe richtet sich immer nach verschiedenen gesellschaftlichen Kriterien. Es braucht auf jeden Fall grosse Abstufungen im Strafenkatalog um den geringsten Rücktritt des Täters zu honorieren und jeden Exzess zu sanktionieren.