Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

03.10.2008, 16:59

Rechtsfrage

Habe bei einem Gewinnspiel im Münchner Hauptbahnhof mitgemacht, war einfach Zettel in ein Auto werfen und auf das Auto hoffen. Hab dann irgendwann einen Anruf bekommen, dass ich nicht das Auto gewonnen hab, stattdessen aber eine Premium Mitgliedschaft mit Rabatten bei vielen Läden etc. Da habe ich den Fehler gemacht, zu leichtgläubig Kontodaten weiterzugeben. Habe dann irgendwann einen Brief bekommen mit meiner Rabattkarte usw. Ich war zu der Zeit aber im Urlaub und habe den Brief erst zwei Wochen später gesehen. Vor zwei Tagen wurden mir dann 40€ abgebucht. Den Brief habe ich nur überflogen, dort waren diese Kosten und ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen angegeben. Dieser angebliche "Gewinn", wie mir am Telefon gesagt wurde, war also nichts weiter als eine Aktion der DTD GmbH, mir durch ungenaues Lesen ein schönes Abonnement für irgendeinen Schrott aufzuzwingen. Kann ich da nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch irgendwas machen? Wie gesagt, ich war bis Ablauf der Frist im Urlaub...

Ich brauche bitte nur Hilfe zu dem Problem, dass ich in Idiot war weiß ich selber und braucht deswegen auch niemand mehr breittreten. Ich danke schonmal.
<@OoK_Isch> och wisst ihr was?
<@OoK_Isch> ihr könnt mich mal gern haben
@OoK_Isch (Isch@ACB4959F.ipt.aol.com) has left #mastersgames.de (Ciao)

2

03.10.2008, 17:16

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (03.12.2009, 10:33)


3

03.10.2008, 17:39

Habe mich neulich auch belabern lassen und mir son Abo da aufschwatzen lassen ...

Habe anschließend ne Mail an den Kundenservice geschrieben und höflichst gebeten, dass sie mich aus dem Vertrag entlassen.
Begründung hab ich angegeben, dass meine angegeben Kaufgewohnheiten nach genauerem Prüfen nicht stimmen und ich somit entgegen meiner absicht nicht sparen würde.

Nette Mail kam zurück mit nen paar Fragen, geantwortet.
Schwups wars fertig :)

(Die hatten ne Kündigungsfrist von 8 Quartalen oder so :S - Glück gehabt!

Denke aber, dass du die 40 Euro abschreiben kannst.

Naja wir sind halt jung ;), nochmal passiert mir sowas zuminest nicht!

Viel Glück

4

03.10.2008, 18:09

wie kann man bei sowas die kontodaten angeben? o.o

5

03.10.2008, 18:11

wie kann man den letzten Abschnitt im Startpost ned kapieren? o.o

6

03.10.2008, 18:12

Zitat

Original von GWC_duke2d
wie kann man bei sowas die kontodaten angeben? o.o

netter augenaufschlag, dicke titten, tiefes dekolleté

Ragna, der sich von so einer mal ein AI abo hat andrehen lassen, obwohl er menschen hasst

7

03.10.2008, 19:15

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (03.12.2009, 10:33)


8

04.10.2008, 00:58

verlänger sich die first nicht evtl. wenn man im urlaub war und das nachweisen kann? vielleicht haste die post abbestellt gehabt?

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

9

04.10.2008, 11:55

Google mal nach der Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen, § 2 des FernAbsG.

Kann sein, dass das was für dich wäre.

10

04.10.2008, 18:50

Der Kram steht jetzt im BGB ; ) §§ 312-355.
Die Widerrufsfrist läuft länger als 2 Wochen, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war, was fast immer der Fall ist.

11

05.10.2008, 11:52

Kündige wegen Irrtum

das geht in diesem Fall ziemlich wahrscheinlich, für Details musste aber selber ma googeln.

Du hast den vertrag unter falschen annahmen geschlossen usw, mit ner guten Begründung biste da raus