. Ab wann dürfen die eigentlich schießen? 
Zitat
Original von hiigara
ist situationsabhängig
kann nachmwarnschuss sein kann aber auch nach dem ruf halt oder ich schieße sein kann aber gleich sofort passieren

Zitat
Original von Menra
Das kommt von unserem Justizsystem
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_Amigo_« (12.09.2008, 17:56)
Haufenweise Polizisten entlassen, der Rest darf sich deppert rackern auf diesen Sauforgien und vor der Realität werden die Augen verschlossen ... willkommen in Bayern -.-
.
.
Zitat
find's gut wie's ist.
gewaltätige zu erschiessen löst das problem nicht aber so weit denken können die meisten hier wohl nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC|lazy« (12.09.2008, 19:02)
Zitat
Original von TVK_NoWaY
Nie würde ja jemand von den gesetzes treuen leuten hier mal zuviel trinken und eine auseinander setzung haben.
Zitat
Original von TVK_NoWaY
und wenn sie es hätten wären sie natürlich dafür mal so ordentlich durchgeprügelt zu werden von ein paar knallharten Polizisten und danach ca 10 jahre knast.

. Auf der SenF Lan waren speziell am Samstag sowieso nur wenige nicht betrunken, die Anzahl der Schlägereien, Messerstechereien usw hat sich afaik doch einigermaßen in Grenzen gehalten ...
Zitat
Original von GWC|lazy
Zitat
Man macht sich vorsätzlich Strafunmündig, um dann auf Mitmenschen und Staatsgewalt (defacto) straffrei einprügeln zu dürfen.
§ 323a StGB
ok, sind nur max. 5 jahre, aber straffrei kommt man auch schuldunfähig nich davon
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toblu« (12.09.2008, 20:34)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (12.09.2008, 22:03)
Zitat
Ab wann dürfen die eigentlich schießen?
Zitat
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.