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Original von Rommel
deren regressive tendenzen sind gesellschaftlich leider destabilisierend und werden daher sozial negativ sanktioniert, genauso wie gewaltfick gegen den willen der frau oder inzest, außerdem wenn es den leuten die das mitkriegen mehr ärgernis bereitet als es der betreffenden person spaß macht, sich so komisch zu benehmen, so muss leider laut vilfredo pareto der gestörten person ihre störung verboten werden, um ein optimum optimorum zu erreichen, es sei denn die gestörten verursachen externe effekte zb belustigung des einfachen volkes
ob wir nun mehr oder weniger gestörte personen brauchen hängt von den elastizitäten der störungskurven und belustigungskurven ab, ist der saldo positiv, lohnt es sich uu sogar eine extra gestörtenförderungssteuer einzuführen um mehr belustigung zu erzeugen, es sei denn der verzerrungs- und erhebungskosteneffekt der steuer übersteigt seinerseits widerum den belustigungseffekt, schlussendlich bleibt noch die frage nach der steuerart zu klären, als vorschlag könnte man hier das äquivalenzprinzip veranschlagen, da vor allem die unterschicht durch sowas belustigt wird, ist ein degressiver steuersatz hier das mittel der wahl, allerdings kann trittbrettfahrertum der oberschicht nicht komplett ausgeschlossen werden, daher ist es vielleicht doch gerechter die gestörtenbereitstellung durch verschuldung der öffentlichen hand zu finanzieren
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Original von Rommel
deren regressive tendenzen sind gesellschaftlich leider destabilisierend und werden daher sozial negativ sanktioniert, genauso wie gewaltfick gegen den willen der frau oder inzest, außerdem wenn es den leuten die das mitkriegen mehr ärgernis bereitet als es der betreffenden person spaß macht, sich so komisch zu benehmen, so muss leider laut vilfredo pareto der gestörten person ihre störung verboten werden, um ein optimum optimorum zu erreichen, es sei denn die gestörten verursachen externe effekte zb belustigung des einfachen volkes
ob wir nun mehr oder weniger gestörte personen brauchen hängt von den elastizitäten der störungskurven und belustigungskurven ab, ist der saldo positiv, lohnt es sich uu sogar eine extra gestörtenförderungssteuer einzuführen um mehr belustigung zu erzeugen, es sei denn der verzerrungs- und erhebungskosteneffekt der steuer übersteigt seinerseits widerum den belustigungseffekt, schlussendlich bleibt noch die frage nach der steuerart zu klären, als vorschlag könnte man hier das äquivalenzprinzip veranschlagen, da vor allem die unterschicht durch sowas belustigt wird, ist ein degressiver steuersatz hier das mittel der wahl, allerdings kann trittbrettfahrertum der oberschicht nicht komplett ausgeschlossen werden, daher ist es vielleicht doch gerechter die gestörtenbereitstellung durch verschuldung der öffentlichen hand zu finanzieren