Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • »SenF_No_Milk« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 978

Wohnort: Niedersachsen/Harz/Zellerfeld

Beruf: GER

  • Nachricht senden

1

27.05.2008, 20:30

Staatliche Förderung für Eltern

für alle die es noch nicht wissen, ich bin in der letzten woche daddy einer süsser tochter geworden. jetzt frage ich diejenigen dich sich mit den unterschiedlichen staatlichen förderungen auskennen. für mich ist das nämlich ein neues gebiet. ich habe schonmal ein bisschen auf wikipedia gelesen,aber irgentwie bin ich da sodoku. was genau ist der unterschied zwischen erziehungsgeld, mutterschaftsgeld, elterngeld und kindergeld. was sollte man alles beantragen?welche vorteile und nachteile haben diese einzelnen förderungen, für jede präziese aussage wäre ich total dankbar :)

2

27.05.2008, 20:33

hey, herzlichen glühstrumpf zum nachwuchs :)

wunschkind oder unfallkind? bin entäuscht, dass du hier nicht nach nem namen für dein kind hast suchen lassen :(

ach ja...keine ahnung ad topic, sry :S

3

27.05.2008, 21:00

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 11:20)


4

27.05.2008, 21:13

aah nun ist es doch shcon soweit

grats marco mein süsser :)

5

27.05.2008, 21:58

hallo

erst einmal gratz an dich

da ich zur zeit ne werdende mama bin kann ich dir bisl helfen was deine fragen angehn


zu mutterschaftsgeld: mutterschaftsgeld bekommt deine frau sofern sie gearbeitet hat von der krankenkasse 6 wochen vor der geburt und 8-12 wochen nach geburt . in der höhe des durchschnittlichen nettoeinkommens der letzten 3 monate. krankenkasse zahlt bis zu 13 euro pro kalendertag rest der arbeitgeber. sollte deine frau /freundin alg1 haben so bekommt sie von der krankenkasse die höhe des alg1 bezuges

bei hartz 4 fällt das flach.

zu Elterngeld: elterngeld bekommt ihr zwischen 12 monaten und 14 monaten kommt ganz drauf an ob du 2 monate zu hause bleibst. die berechnung is wie folgt 67% des letzten nettoeinkommen jedoch nicht höher wie 1800 euro und nicht niedriger wie 300 euro


beim landeserziehungsgeld kommt drauf an wo du wohnst weil das bekommt man nicht in jedem bundesland ich kann nur von bayern reden da bekommt man nach den 12 monaten ein halbes jahr lang noch 150 Euro da mußt du dich mal auf den ämtern oder bei einer schwangerschaftsberatung wie donum vitae befragen.

Kindergeld: kindergeld beantragst du auf der kindergeldkasse das ist normal im arbeitsamt mit drinne so is bei uns zumindest.


so ich hoff ich hab dir geholfen und ich wünsch dir und deiner kleinen familie alles gute.


solltest du noch fragen haben tu dir keinen zwang an ich werd so gut es geht versuchen zu beantworten

Beiträge: 1 932

Wohnort: Hannover

Beruf: Informationssicherheitskoordinator

  • Nachricht senden

6

27.05.2008, 22:07

Das ist ganz einfach als Eltern habt Ihr anspruch auf 14 Monate Elterngeld wovon aber das Muttergeld abgezogen wird.

Muttergeld erhält die Mutter von der Krankenkasse (13 Euro am Tag) und den Rest gibt der Arbeitgeber dazu damit es keine einbußen gibt.

Danach kommt dann das Elterngeld das sich um 2 Monate verlängert wenn der Papa auch mal den Job an den Nagel Hängt und sich um den nachwuchs kümmert (Coole sache eigendlich).

DAs Elterngeld beantragt man in der Regel bei der zuständigen Gemeinde (könnt ihr gleich zusammen machen mit den Ganzen anderen Amtlichen Kram).

Nur wie Ihr das aufteilt das ist etwas schwieriger ;)

Einige Grundsätze:

1. Teilzeitarbeit unter 30 Stunden die Woche ist möglich
2. Es ist möglich das Elterngeld auf 28 Monate zu strecken (halben betrag im Monat)
3. Bei geschwistern gibt es mehr.

Links:

www.elterngeld.de
www.eltern.de (die ist sowieso gut alles dabei)

7

27.05.2008, 22:40

Zitat

Original von nC_Angel

zu Elterngeld: elterngeld bekommt ihr zwischen 12 monaten und 14 monaten kommt ganz drauf an ob du 2 monate zu hause bleibst. die berechnung is wie folgt 67% des letzten nettoeinkommen jedoch nicht höher wie 1800 euro und nicht niedriger wie 300 euro



Ergänzend noch dazu: Du kannst die 2 Monate zeitgleich mit deiner Frau zu hause bleiben. Das macht ein Kollege so.

8

28.05.2008, 07:15

gz

afaik kann man das Elterngeld auch auf 24 ( 28 ) Monate auf den halben Betrag laufen lassen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_Coyote« (28.05.2008, 07:15)


9

28.05.2008, 08:04

Grats :)

Leider keine Ahnung @ Topic.

10

28.05.2008, 09:21

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs. Da zum Topic eigentlich schon alles gesagt ist, bitte Bild und Name nachliefern... :)

11

28.05.2008, 09:30

Gratz und so! Wie heißt die Kleine denn?

12

28.05.2008, 09:32

Glückwunsch. Vom Masters gabs ja bereits 320 € Startkapital :D

13

28.05.2008, 10:14

herzlichen Glückwunsch ^^ und alles gute für das kleine

Gruss MfG_Grandpa

14

28.05.2008, 13:47

ui, grats zum nachwuchs alter ;)

PS: Das Teil zum Kindergeld beantragen schimpft sich afaik Familienkasse.

  • »SenF_No_Milk« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 978

Wohnort: Niedersachsen/Harz/Zellerfeld

Beruf: GER

  • Nachricht senden

15

28.05.2008, 15:12

sie heisst charlotte,danke leuts und auch danke für die hilfe

16

28.05.2008, 15:32

auch von mir herzlichen Glückwunsch! :) Da sind die Wettgewinne ja wirklich nochmal umso besser angelegt ;)

Beiträge: 877

Wohnort: Bad Dürrenberg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

17

28.05.2008, 16:01

Herzlichen Glückwunsch :)

=TVK_HanF_=

unregistriert

18

28.05.2008, 16:02

gratz marco :)

19

28.05.2008, 16:04

u roq, kinder kriegen ftw ( außer die frau suckt :/ )

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

  • Nachricht senden

20

28.05.2008, 16:08

gratz ^^
aber warum kümmerst du dich jetzt erst drum?

has doch 9 monate gewusst dass die kleine im anmarsch ist ;)

21

28.05.2008, 16:10

also ich find das eigentlich ganz gut wenn die frau suckt ;)

22

28.05.2008, 16:13

Zitat

Original von DM_Shan__
also ich find das eigentlich ganz gut wenn die frau suckt ;)


GEIL!
Gut losgelacht^^

  • »SenF_No_Milk« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 978

Wohnort: Niedersachsen/Harz/Zellerfeld

Beruf: GER

  • Nachricht senden

23

28.05.2008, 16:20

ja,vorallem nach der geburt muss sich ca. 8 wochen erstmal wieder im leib meiner frau alles wieder zurückbilden. solange geht ja nur sucken :evil:

24

28.05.2008, 16:32

hä wtf erzähl ma, is das jez alles riesig überdehnt, so ne riesenmuschi ?
wenn ja welche stellen sindn da größer als sonst?beschreib mal, oder mal ne skizze zur not

25

28.05.2008, 16:50

yeah SenF NachWuchs :D

wünsche euch alles gute und viel spass mit der kleinen :)

_Lescaut_

Schüler

Beiträge: 109

Wohnort: Stuttgart

Beruf: EU

  • Nachricht senden

26

28.05.2008, 17:25

Zitat

Original von nC_Angel
hallo

erst einmal gratz an dich

da ich zur zeit ne werdende mama bin kann ich dir bisl helfen was deine fragen angehn


zu mutterschaftsgeld: mutterschaftsgeld bekommt deine frau sofern sie gearbeitet hat von der krankenkasse 6 wochen vor der geburt und 8-12 wochen nach geburt . in der höhe des durchschnittlichen nettoeinkommens der letzten 3 monate. krankenkasse zahlt bis zu 13 euro pro kalendertag rest der arbeitgeber. sollte deine frau /freundin alg1 haben so bekommt sie von der krankenkasse die höhe des alg1 bezuges

bei hartz 4 fällt das flach.

zu Elterngeld: elterngeld bekommt ihr zwischen 12 monaten und 14 monaten kommt ganz drauf an ob du 2 monate zu hause bleibst. die berechnung is wie folgt 67% des letzten nettoeinkommen jedoch nicht höher wie 1800 euro und nicht niedriger wie 300 euro


beim landeserziehungsgeld kommt drauf an wo du wohnst weil das bekommt man nicht in jedem bundesland ich kann nur von bayern reden da bekommt man nach den 12 monaten ein halbes jahr lang noch 150 Euro da mußt du dich mal auf den ämtern oder bei einer schwangerschaftsberatung wie donum vitae befragen.

Kindergeld: kindergeld beantragst du auf der kindergeldkasse das ist normal im arbeitsamt mit drinne so is bei uns zumindest.


so ich hoff ich hab dir geholfen und ich wünsch dir und deiner kleinen familie alles gute.


solltest du noch fragen haben tu dir keinen zwang an ich werd so gut es geht versuchen zu beantworten



Gratuliere,

genauso wie Angel es erläutert hat läuft es ab. Die Anträge des Erziehungsgeldes erhälst Du bei (in BW zumindest) bei der LB-Bank in Karlsruhe oder im Rathaus.

Stell dich auf eine ordentliche Wartezeit ein, bei mir hat es knapp 5 Monate gedauert bis der Rubel floss. Rückwirkend ausgezahlt natürlich.

Wünsche dir viel Spaß mit der Kleinen und genieß die Zeit solange Sie noch nicht unterwegs ist. Dann hast Du keine Minute mehr ruhe :)

27

28.05.2008, 17:37

Zitat

Original von Rommel
hä wtf erzähl ma, is das jez alles riesig überdehnt, so ne riesenmuschi ?
wenn ja welche stellen sindn da größer als sonst?beschreib mal, oder mal ne skizze zur not

Naja sieht etwa so aus, als wenn ne Frau gepartispenist wird.

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

  • Nachricht senden

28

28.05.2008, 17:46

habt ihr kein bisschen respekt vor der mutter??

wtf marco, dein comment war ja auch unnötig oder? -.-

29

28.05.2008, 20:12

Ein Senf und Nachwuchs... das würde ja bedeuten er hätte heterosexuellen Kontakt gehabt.... UNGLAUBLICH!!!


Gratz den Eltern für den Volltreffer ihres Lebens!!!!

30

28.05.2008, 20:27

glückwunsch  8)