Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

18.04.2008, 19:06

Warensendung ohne Ware

Chancen ?

2

18.04.2008, 19:07

würde spontan sagen ja

3

18.04.2008, 19:09

ein paar Fragen:
Hast du die Ware von Privatperson oder einer Firma erworben?
Hast du die Ware schon bezahlt?

4

18.04.2008, 19:12

Vorkasse
Ist nen Händler der bei Amazon verkauft (HandyNow.de)

5

18.04.2008, 19:14

wie willst du denn beweisen..das da nichts drinne war?
das würde mich mal intressieren...

6

18.04.2008, 19:15

Also es müssen beide Vertragsseiten ihre Plichten erfüllen!
Käufer muss zahlen und Verkäufer muss mangelfreie Ware liefern.
Da du garnichts erhalten hast außer Luft und keine Liebe, würde ich ne freundliche E-mail schreiben und um eine Nachlieferung bitten.

7

18.04.2008, 20:02

Damit Sendungen als Warensendung durchgehen, dürfen sie meines Wissens nach auf einer Seite nur durch so Klammern verschlossen werden.
Ein leichtes also für Langfinger die Ware zu entnehmen.

9

18.04.2008, 20:05

rechtliche schritte einleiten? was brings?schwierig.
sendungen nur mit zeugen öffnen?

10

18.04.2008, 21:19

Aus der Sicht des Händlers, könnte ja jeder sowas behaupten, dass nix drin war.

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

11

18.04.2008, 22:47

...blöd nur das die Sicht des Händlers niemanden interessiert.

@Vegeta

- dem Händler bescheid geben
- freundliche bitte um Ersatz oder Geld zurück
- Händler sollte trotzdem Nachforschungsantrag stellen (welcher zu 99% nichts bringen wird)
- Händler soll das ganze unter "Erfahrungen" abhaken

Thema durch

Was war denn drinne wenn man fragen darf?
War es teuer? So teuer das man sich die lumpigen 3,85 EUR für nen versicherten Versand sparen wollte?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (18.04.2008, 22:51)


12

18.04.2008, 22:57

Nur eine Frage. Hast du dich schon mal bei dem Händler gemeldet ?
Wenn nicht, dann spar dir solche Threads. Wenn ja und der Händler rumzickt, dann lass doch einfach die Buchung zurückgehen.
Wenns hart auf hart kommt, wirst du als Endverbraucher gegenüber einem Händler nie verlieren. Das ist Fakt. Ich arbeite seit über 20 Jahren im Versandhandel und wen ich eins gelernt habe, dann ist es das, daß der Endverbraucher immer recht bekommt, völlig egal ob er Recht hat oder nicht.

14

18.04.2008, 23:22

Zitat

Original von fast_nuschWenn ja und der Händler rumzickt, dann lass doch einfach die Buchung zurückgehen.


Überweisungen kann man nicht rückgängig machen. Mich wundert ganz ehrlich, daß du das nicht weißt, weil du ja nach eigener Aussage in der Branche arbeitest. Wenn er sein Geld los ist und keine Ware bekommen hat, dann hat er leider ein handfestes Problem. Ansich sollte man an der Haustür keine Lieferung unterschreiben und damit annehmen, ohne vorher den Inhalt geprüft zu haben. Auch, wenn das bedeutet, daß der Postbote (DHLer, UPSer etc...) warten muß.

Gilt natürlich nur bei Vorkasse.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (18.04.2008, 23:24)


15

19.04.2008, 00:04

BGB §476 Beweislastumkehr:
der händler muss nachweisen, dass er das abgeschickt hat nich du dass dus nicht erhalten hast

16

19.04.2008, 00:34

Paket mit Luft ist doch angekommen

17

19.04.2008, 00:43

dann mussa nachweisen dassa was reingetan hat...

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

18

19.04.2008, 00:55

Zitat

Original von DS_Tamger...Ansich sollte man an der Haustür keine Lieferung unterschreiben und damit annehmen, ohne vorher den Inhalt geprüft zu haben. ....

Gilt natürlich nur bei Vorkasse.


Ja und gilt logischerweise auch nur bei Sendungen die dir an die Tür gebracht werden zwecks Unterschrift, was wenn es bei Warensendungen passiert -nunja- einem 6er im Lotto gleichkommt - ohne Zusatzzahl

19

19.04.2008, 01:53

Zitat

Original von DS_Tamger

Zitat

Original von fast_nuschWenn ja und der Händler rumzickt, dann lass doch einfach die Buchung zurückgehen.


Überweisungen kann man nicht rückgängig machen. Mich wundert ganz ehrlich, daß du das nicht weißt, weil du ja nach eigener Aussage in der Branche arbeitest. Wenn er sein Geld los ist und keine Ware bekommen hat, dann hat er leider ein handfestes Problem. Ansich sollte man an der Haustür keine Lieferung unterschreiben und damit annehmen, ohne vorher den Inhalt geprüft zu haben. Auch, wenn das bedeutet, daß der Postbote (DHLer, UPSer etc...) warten muß.

Gilt natürlich nur bei Vorkasse.


Also ich hatte mal ganz merkwürdige Abbuchungen und da hab ich bei meiner Bank angerufen und die haben alle Abbuchungen sofort storniert.

OoK_Isch

Erleuchteter

Beiträge: 4 115

Wohnort: Hildesheim

Beruf: GER

  • Nachricht senden

20

19.04.2008, 01:56

Abbuchung (Bankeinzug) != Überweisung.

Bankeinzug kann man ewig lange stornieren (6 Wochen oder so?), Überweisungen nur solange sie noch nicht beim gegnerischen Konto angekommen sind, also maximal ein paar Tage.

21

19.04.2008, 08:57

Zitat

Original von Rommel
dann mussa nachweisen dassa was reingetan hat...
Und das kann der heutzutage vielleicht sogar je nachdem wie er versendet, zur Not können dann 3 Leute bezeugen das da was drin war, selbst wenn nichts drin war, wollen halt ihren Job behalten.

Nur wer tut sich den ganzen Aufwand an, man schickt noch mal das Teil und gut ist. Es kann ja aber auch wirklich sein, dass ein anderer sich des Inhalts bemächtigt hat, muss nicht immer der schlampige Händler sein.

22

21.04.2008, 21:02

i lol´d:

Sehr geehrte/r Herr/*** ,
vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir senden Ihnen eine Karte(artikel) nach.
Entschuldigen Sie bitte den Fehler. Die Sendung wurde definitiv versandt, wir gehen daher durch einen Verlust beim Transport aus.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GWC_Vegeta« (21.04.2008, 21:03)


25

22.04.2008, 13:40

Zitat

Wir handeln. Wir bleiben an Ihrem Schuldner dran. Dieses selbstverständlich im gesetzlichen Rahmen.

und dann das bild dazu rofl :D

26

22.04.2008, 16:34

hab mit denen sehr gute erfahrungen gemacht ;)

27

22.04.2008, 16:53

Zitat

Original von [pG]Nalfein
hab mit denen sehr gute erfahrungen gemacht ;)


Ach haste deine Schulde gleich zurückbezahlt? Dann waren sie sicher sehr freundlich ^^

28

23.04.2008, 02:22

eigentlich hab ich sie gefragt, ob sie was auf die fresse wollen

http://de.youtube.com/watch?v=TWOqSvJvNkc&feature=related

29

23.04.2008, 11:56

Zitat

Original von [pG]Nalfein
eigentlich hab ich sie gefragt, ob sie was auf die fresse wollen

http://de.youtube.com/watch?v=TWOqSvJvNkc&feature=related


Im Weglaufen lässt sich sowas leicht sagen :D

Wäre aber sicher lustig, wenn die 3 Hampelmänner bei einem ma anklopfen, wo ne echte Russengang grad drinsitzt, das wäre sicher sehr lustig ^^

Oder nen Termin ausmachen und dann paar Kumpels da haben und den Spies umdrehen (mit "Heimrecht" und den bisher bekannten Vorgehen dieser Leute sicher kein rechtliches Problem) und die mal hochkant rauswerfen und Hausverbot erteilen (vor Zeugen)

Zum Glück hat sich gezeigt, dass wir immer noch ein Rechtsstaat sind und so leuts einem nix anhaben können, im Gegenteil, dass wenn man die Typen anheuert man unter umständen sogar verurteilt werden kann wegen Nötigung und versuchter Erpressung (in glaub 5 Fällen passiert)

30

23.04.2008, 13:34

Zitat

um Glück hat sich gezeigt, dass wir immer noch ein Rechtsstaat sind und so leuts einem nix anhaben können


[ ] agree


;)