Ob per Einschreiben oder normal spielt absolut keine Rolle. Zwar kann der Absender dann nicht beweisen, dass Du das Schreiben wirklich erhalten hast, aber das ist erstmal völlig wurscht, weil nach drei ignorierten Zahlungsaufforderungen vermutlich sowieso ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und der dann nicht mehr ignoriert werden kann (kein Einspruch nach 14 Tagen -> Anerkenntnis)
Anwalt konsultieren und den fragen was zu tun ist. Hier im Masters zu fragen macht wenig Sinn, da die meisten sowieso nur mit gefährlichem Halbwissen gesegnet sind.
Auf keinen Fall zu lange ignorieren, das wird dann (falls es am Ende doch dazu kommt das man zahlen soll) in der Regel noch teurer.
Original von Sheep
Streitwert sind angeblich 10,000€ für das Stück (nehme mal ein Gericht würde das etwas vernünftiger sehen?).
Werden sie vermutlich nicht, es geht hierbei ja weniger um den Einzelwert des Liedes, wenn man als Konsument eine CD kauft. Vor 2 Jahren oder so ähnlich ging doch mal durch die Presse, das jemand der im grossen Stil runtergeladen hat zu einer üblen Geldstrafe verurteilt wurde. Wenn ich mich recht entsinne war der Streitwert da ähnlich hoch. Inzwischen wird es mit Sicherheit entsprechende Musterbeispiele geben, wie ein solcher Streitwert aussehen kann und wie er letzten Endes auch vor Gericht akzeptiert wird. macht ja für einen Anwalt keinen Sinn einen utopisch hohen Streitwert festzulegen, der dann letzten Endes vor Gericht nicht akzeptiert wird (ausser er baut darauf, dass der Empfänger seines Schreibens sich vor Angst in die Hose scheisst und sofort zahlt).
Die sollen erst einmal nachweisen wann und welche Lieder unter welcher IP unter Verwendung des Clients gedownloadet wurden.
Jo, das würde ich mir als Beschuldigter auch erstmal belegen lassen, bevor ich irgendwas akzeptiere. Glücklicherweise gilt in Deutschland immer noch, dass die Schuld bewiesen werden muss und nicht die Unschuld.
Was ich (allerdings auch nur gefährliches Halbwissen) machen würde: Einmalig Einspruch per Telefax (keine Begründung, keine Rechtfertigung, kein überflüssiges Blabla und auch keine Beschimpfungen), dann auf gerichtlichen Mahnbescheid warten und dem auch ohne Begründung (!) wiedersprechen. Anschliessend müssen sie den gerichtsweg einschlagen. Ob sie das tun wird davon abhängen, ob sie die Schuld beweisen können oder nicht., kann also - sofern sie es dann doch können, nach hinten losgehen.