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Zitat
Sehr geehrter Herr Karaissaridis,
nach Rücksprache mit unserer Personalabteilung zu Ihrem speziellen Fall
(Prakikum während eines Urlaubsemesters) muss ich Ihnen bzgl. der
Möglichkeit eines Praktikums leider eine abschlägige Antwort geben.
Die Gesetzgebung regelt es sinngemäß wie folgt:
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für
immatrikulierte Studenten grundsätzlich Versicherungsfreiheit, wenn sie
gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Voraussetzung hierfür ist, dass Zeit
und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch
genommen werden.
Eine Anwendung dieser sozilaversicherungsrechtlichen Sonderregelungen
scheidet allerdings für unter anderem folgende Sachverhaltskonstellation
aus:
Wird die Beschäftigung während eines Urlaubssemestern ausgeübt, besteht
ebenfalls grundsätzlich Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, da in dieser
Zeit das Erscheinungsbild als Student - trotz vorliegender Immatrikulation -
nicht besteht.
Gemäß Aussage unserer Personalabteilung ergibt sich daraus, dass während
eines Praktikums innerhalb eines Urlaubssemesters der "Status des Studenten"
nicht gegeben ist.
Wir bedauern es außerordentlich, Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu
können und bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Pirk
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (06.02.2008, 17:33)