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Im Missbrauchsprozess gegen den deutschen Schüler Marco hat der Anwalt des mutmaßlichen Opfers Charlotte deren Aussage dem Gericht im türkischen Antalya vorgelegt. Die 170-seitige Vernehmung der 13-jährigen Britin sowie ihrer Schwester und ihrer Mutter sei allerdings auf Englisch protokolliert, sagte Anwalt Ömer Aycan in einer Prozesspause. Vor einer Übersetzung ins Türkische kann sie in dem Verfahren nicht verwendet werden. Die Britin war nach einem Rechtshilfeersuchen in ihrer Heimat vernommen worden.
This post has been edited 1 times, last edit by "Attila" (Dec 16th 2007, 11:18pm)
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Original von Yen Si
Bitte bitte erleuchte mich.
Wie kommst du dadrauf, dass alles für seine Unschuld spricht?
This post has been edited 1 times, last edit by "_MIB_Eisbaer" (Oct 26th 2007, 3:58pm)
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Die Anwälte von Marco hatten vor der Verhandlung moniert, dass der ihr Mandant zu lange ohne eine gerichtlich verwertbare Aussage von Charlotte in Untersuchungshaft festgehalten werde. Die 13-Jährige hatte bislang nur Angaben gegenüber der Polizei gemacht.
Marco war am 12. April in Side festgenommen worden, nachdem die Eltern des Mädchens Anzeige gegen ihn erstattet hatten. Der Schüler gibt zu, mit dem Mädchen geflirtet und geschmust zu haben. Sie habe sich ihm jedoch als 15-Jährige ausgegeben. Die Engländerin behauptet dagegen, er habe sie sexuell bedrängt, während sie geschlafen habe.
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Original von Yen Si
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Original von Attila
.....allerdings spricht bisher eigentlich alles dafür das er unschuldig ist oder ?
...
Bitte bitte erleuchte mich.
Wie kommst du dadrauf, dass alles für seine Unschuld spricht?
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Original von _MIB_Eisbaer
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Original von Yen Si
Bitte bitte erleuchte mich.
Wie kommst du dadrauf, dass alles für seine Unschuld spricht?
Unschuldsvermutung??
Bisher spricht nichts gegen ihn. Das er das Mädel vergewaltigt hat WÄHREND nebendran ihre Freundin schläft und auf dem Balkon auch noch 2 Freunde sitzen ist ja lächerlich.
Dann gabs doch das medizinische Ergebnis, dass sie noch Jungfrau ist und auf einmal ändert sich ihre Aussage von Vergewaltigung auf Belästigung oder was??
Sorry aber das ist doch ein lächerliches Verfahren. kA wieso man das so lange ziehen muss.
Dann behauptet ein Gerichtsmedizinier anhand von Unterlagen, dass das Mädchen doch vergewaltigt wurde usw usf. LOL
Wemglaubt man da dem Arzt der sie untersucht hat oder einem Gerichtsmediziner der nur die Akten kennt?
Laut mehrerer Aussagen von Miturlaubern hatte die ein all-inculsive Bändchen für Alkohol und war Nachts oft unterwegs und jetzt wird so getan als hätte der böse Wolf Rotkäppchen vergewaltigt.
Der ist 17 und sitzt jetzt seid fast 200 tagen im Knast. Passiert irgendwas im Prozess ausser Vertagungen??
Der Anwalt des Mädchens behauptet immer irgendwas wie zB das mit der bestehenden Aussage und dann stellt sich heraus, dass sie noch keine gemacht hat usw.
Das ganze ist doch ein Farce.
Wenn es eindeutige Beweise gibt dann brauchen sie doch die Aussage des Mädchens überhaupt nicht. 170 Seiten soll die Aussage sein?? LOL was bitte ist da alles vorgefallen?? Dann noch die Aussagen der Mutter und der Tochter.
Anfang Oktober wurde die angeblich befragt. Wieso dauert so eine Übersetzung so lange ?
Was kann denn die Mutter sagen und wieso muss das auch schriftlich sein?? Bei der Kleinen kann ich das verstehen aber das man die Schwester und die Mutter nicht befragen kann (real) finde ich daneben.
This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Oct 26th 2007, 5:14pm)
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Original von Yen Si
Ich hoffe doch, dir ist den Unterschied zwischen der Unschuldsvermutung und der Aussage, dass alles auf seine Unschuld hindeutet bekannt, oder?
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Original von Yen Si
Ob die Kleine Jungfrau ist oder nicht spielt aber auch nicht die geringste Rolle außer zum Abändern der Anklage (Vergewaltigung auf sex. belästigung Minderjähriger).
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Original von Yen Si
Ich hoffe auch, dass man dir nicht den Umstand erklären muss warum es nach der "allgemeinen Aufregung" passieren kann, dass aus einer anfänglichen Vergewaltigung, nach einem ärztl. Gutachten, "nur" eine sexuelle Belästigung werden kann.
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Original von Yen Si
Soso, die Kleine trank Alkohol und ging Abends aus....
Ich denke du bist nicht so komlett gestört und unterstellst allgemein einem Vergewaltigungsopfer da irgendwie eine Mitschuld.`
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Original von Yen Si
Ich mag mich täuschen was die länge des Verfahrens angeht aber liegt da die Schuld bei dem türkischem Gericht oder bei den Eltern/Anwalt des Mädchens?
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Original von Yen Si
Falls letzteres; stell dir vor, deine Tochter wäre von einem Ausländer im Urlaub vergewaltigt/sexuell belästigt worden und du hörst wie seine Regierung die sofortige Freilassung, Entschädigung und das Bundesverdienstkreuz fordert (Franz Joseph Wagner erwähne ich mal nur am Rande) .
Was würdest du machen?
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Original von Yen Si
Sofort alles stehen und liegen lassen um den armen Jungen aus dem Knast zu hohlen oder dafür zu sorgen, dass er da verschimmelt.
Zumal man davon ausgehen kann, dass die Eltern ihrer Tochter glauben.
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Original von Yen Si
Interessant wäre auch zu erfahren, wie lange so ein ähnlicher Prozess in Deutschland oder England dauern würde.
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Original von Yen Si
Nicht das wir uns falsch verstehen, ich weiß nicht wer von den beiden Schuld oder nicht Schuld hat.
Um mir darüber ein Urteil zu erlauben kenne ich ebensowenig wie ihr alle Fakten.
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Zitat:
Original von Yen Si
Interessant wäre auch zu erfahren, wie lange so ein ähnlicher Prozess in Deutschland oder England dauern würde.
Laut Anwälten würde er hier gar nicht mehr in U-Haft sitzen sondern bis zur Verurteilung frei sein. Das liegt an den fehlenden Belastungsbeweisen
This post has been edited 1 times, last edit by "Attila" (Oct 26th 2007, 5:48pm)
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"hä..? Doch das würde mich bei einer Jungfrau doch sehr interessieren oder glaubst du das wurde wieder rückgängig gemacht oder auf was spielst du genau an?"
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"Es geht nicht um die Mitschuld sondern um die Frage ob man sie für 15 halten konnte oder nicht und dann würde sie nicht mehr als Minderjährige gelten."
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"Laut Anwälten würde er hier gar nicht mehr in U-Haft sitzen sondern bis zur Verurteilung frei sein. Das liegt an den fehlenden Belastungsbeweisen."
This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Oct 26th 2007, 6:07pm)
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Original von Yen Si
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"Es geht nicht um die Mitschuld sondern um die Frage ob man sie für 15 halten konnte oder nicht und dann würde sie nicht mehr als Minderjährige gelten."
Nur damit ich dich verstehe.
Wer minderjährig ist aber aussieht wie volljährig gilt nicht als minderjährig?
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Original von CF_Angel_Dust
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Original von Yen Si
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"Es geht nicht um die Mitschuld sondern um die Frage ob man sie für 15 halten konnte oder nicht und dann würde sie nicht mehr als Minderjährige gelten."
Nur damit ich dich verstehe.
Wer minderjährig ist aber aussieht wie volljährig gilt nicht als minderjährig?
so einfach ist das nicht, aber der tatbestand ist nicht mehr erfüllt, wenn er davon ausgegangen ist, daß sie nicht minderjährig ist.
kein vorsatz. wenn er sie spät abends antrifft und sie älter aussieht, braucht er sie nicht dem ausweis zufragen
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Original von SenF_Angel[Mücke]
ich glaube das würde ganz anderst aussehen als jetzt wenn das hier passieren würde ~
This post has been edited 2 times, last edit by "disaster" (Oct 26th 2007, 6:59pm)