Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

26.05.2007, 23:11

[Rechtsfrage] Schule

Hab folgendes Problem:

Ich hätte am Donnerstag eine Matheschularbeit gehabt, allerdings konnte ich die nicht schreiben, weil ich Mittwoch nachmittag bös Migräne hatte, das Kopfweh dauerte sogar noch bis Donnerstag mittag an.

Ich bereite mich immer einen Tag vor der Schularbeit darauf vor, das fiel also aus, hab mir gedacht, lern ich halt über pfingsten und schreib sie nächste Woche. Zu meiner Überraschung kam der Mathelehrer am Freitag in die Klasse, holte mich aus ner anderen Stunde um die Schularbeit (2 stündig) nachzuschreiben. Ich hatte natürlich keinen Plan und nur 10% von 100 gelöst. Als Draufgabe soll ich jetzt eine Prüfung zwischen 4 und 5 machen (In Österreich gibts nur 1-5) OBWOHL ich im Halbjahr einen 3er hatte und den einzigen schriftlichen Test im heurigen Semester mit einem 2er absolviert habe UND in den einzelnen Prüfungen auf der Tafel nie negativ war, mit der Begründung die % der Schularbeit wären so schlecht, dass ich eine Prüfung benötige um positiv zu sein.

----------------------------------------------------------------------

Das is mal die offizielle Version, in Wahrheit hab ich am Donnerstag nur geschwänzt, damit ich über Pfingsten lernen kann (is ja auch nicht viel Unterschied eigentlich).

Meine Fragen:

1. Darf der Lehrer mich ohne Ankündigung nachschreiben lassen (normal macht man da ja einen Termin?!)

2. Darf der Lehrer mir wirklich eine Prüfung reindrücken? das kanns ja nicht sein?!

mfg

2

26.05.2007, 23:16

sieht mir nach machtspiel des lehrers aus, und da hast im normalfall schlechte karten.

ich würde mit meine eltern das problem ehrlich besprechen. falls das nicht möglich ist, würde ich mich beugen. der lehrer hat dich wohl durchschaut, anders ist das kaum zu erklären. bist wohl schon öfters durch solche oder ähnliche aktionen aufgefallen ?

3

26.05.2007, 23:30

so wie ich das sehe würde er dir halt imoment keine gute note geben, darum gibt er dir die chance noch eine prüfung zu schreiben. oder verstehe ich das falsch?
der lehrer ist nun halt mal die person die die noten verteilt. denke da kannst nichts machen. ich würd die prüfung einfach schreiben. kann ja nicht schaden oder?

zur ersten frage:

ich glaub wenn der mathelehrer es mit dem anderen lehrer abgesprochen hat (und dieser nichts dagegen hatte) darf er in seiner stunde mit dir die prüfung nachholen. du hättest den stoff ja eh bis donnerstag können müssen. und mittwochs warste ja noch nicht "krank"

und es ist schon bisschen ein unterschied ob du die prüfung donnerstags schreibst oder erst nächste woche. ist nämlich unfair gegenüber deinen klassenkameraden. du hast mehr zeit zu lernen und kannst dir schon tipps geben lassen von deinen kameraden was so alles drankam an der prüfung.
wenn ich lehrer wär würds mich extrem ankacken nochmal eine prüfung für einen schüler zu machen. aber deiner machts wohl;) gg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Imp_eleven« (26.05.2007, 23:31)


Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

  • Nachricht senden

4

26.05.2007, 23:34

ich hab keine ahnung wie das in österreich ist, aber in deutschland müssen schulaufgaben 7 tage vorher feststehen, auch nachschreib termine!

in deutschland wäre die note also ungültig

kOa_Mjöllnir

Fortgeschrittener

Beiträge: 502

Wohnort: Hansestadt Rostock

Beruf: GER

  • Nachricht senden

5

26.05.2007, 23:39

wer mit tricks und gaunereien arbeitet, muss halt auch kalkulieren, dass es mal in die büchsen gehen kann. aber hinterher rumjammern, ob der lehrer dies oder das kann und das jenes nicht angehe, ist doch albern...

6

27.05.2007, 00:15

Ich jammere nicht, ich versuche nur das Maximum aus meinen Gaunereien herauszuholen, selbstverständlich oder?

Hm yezariael, das wär natürlich ne gute Sache, wenn es so auch hier wäre ^^ mal abwarten, vllt weiß ja noch jemand was!

War übrigens die erste Schularbeit in meiner Laufbahn, die ich nachschreiben musste :)

7

27.05.2007, 00:20

Zitat

Original von Yezariael
ich hab keine ahnung wie das in österreich ist, aber in deutschland müssen schulaufgaben 7 tage vorher feststehen, auch nachschreib termine!

in deutschland wäre die note also ungültig


Gilt bei Nachschreibschulaufgaben nicht. Aber Termin muss eigentlich schon gemacht sein... aber keine 7 Tage...

8

27.05.2007, 02:49

Bei uns (BW) ging immer das Gerücht, dass Nachklausuren angekündigt werden müssen laut Vorschrift.......hab auch nie ein Beispiel gesehen wo unangekündigt am nächsten Tag nachgeschrieben wurde( höchstens mal in der nächsten Stunde des selben Fachs, aber das war auch extrem selten).
Ob es dafür aber wirklich eine offizielle Regelung gibt oder ob das nur so das übliche Schüler-Halbwissen war, was da kursierte,...keine ahnung..

Selbst wenn es die Regelung gibt, wärst wahrscheinlich auch nich gerade klug es sich wirklich dauerhaft mit einem Hauptfach-Lehrer zu verscherzen, es sei denn, du kannst ihn in den nächsten Schuljahren umgehen :) Der sitzt da schon eher am längeren Hebel...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ShaD« (27.05.2007, 02:50)


9

27.05.2007, 06:06

Tja, jetzt bleibt Dir nur noch, wenigstens ein guter Verlierer zu sein.

10

27.05.2007, 07:53

esist nicht rechtens ist das deine prüfung gewertert wird.
es ist eine offizielle prüfung und dadurch muss mit dem lehrer ein termin festgelgt werden,damit du dich vorbereiten kannst.
Fals er sie jedoch werten will ,musste mit deinen Eltern reden,weil diese befugt sind die note nicht anzuerkennen.
Wenn der lehrer ein groll auf dich hat ,dann kannst du eine zweitkorrektur beantragen wenn dies nicht schon der fall ist.(gilt für die neue arbeit)
das ist der stand in deutschland ,bei euch wirds nicht wesentlich anders sein.

finde es ziehmlich link von dir zu schwänzen aber solltest du selber wissen.

mfg
schülersprecher gym greiz
Christian Hofmann

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_BullFight« (27.05.2007, 07:55)


11

27.05.2007, 08:41

bei uns war das Gang und Gebe bei einigen Lehrern dass man sofort nachgeschrieben hat wenn man wiederkam.

12

27.05.2007, 08:59

@shine aber nicht bei einer abschlussprüfung oder ??

13

27.05.2007, 08:59

hier ganzklar geregelt

hier am bsp. hessisches schulrecht ist es ganz klar geregelt und ich denke das findest du auch von deinem zuständigem ministerium:


http://www.kultusministerium.hessen.de/i…59-2697ccf4e69f


§ 22
Nichterbrachte Leistungen

(1) Die nachträgliche Anfertigung von schriftlichen oder anderen Leistungsnachweisen, die die Schülerin oder der Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen versäumt hat, kann von der Lehrerin oder dem Lehrer verlangt werden, wenn andernfalls eine sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Hierbei kann im Einzelfall von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 abgesehen werden. Eine Leistungsbeurteilung auf Grund nur teilweise erbrachter Leistungen ist in solchen Fällen grundsätzlich zulässig.

(2) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung eines schriftlichen oder eines anderen Leistungsnachweises, erhält sie oder er die Note "ungenügend" oder null Punkte. Das Gleiche gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen ihr oder ihm angekündigten schriftlichen oder anderen Leistungsnachweis ohne ausreichende Begründung versäumt.


§ 26
Termine und Notenspiegel

(1) Die Termine und der inhaltliche Rahmen schriftlicher Arbeiten nach § 25 Abs. 2 Buchst. a und b und d sind rechtzeitig, in Schulen mit Vollzeitunterricht mindestens fünf Unterrichtstage vorher bekannt zu geben.




also ganz klar klassenarbeiten müssen 5 schultage vorher angemeldet werden, jedoch kann im einzelfall und das trifft auf dich zu nachgeschrieben werden. und in einem weiteren paragraphen steht das es sogar rechtesn ist dann zwei klausuren an einem tag zu schreiben.

grüße franke

14

27.05.2007, 12:06

bei uns in hamburg müssen die lehrer vor jeder arbeit fragen, ob wir gesund sind und uns in der lage fühlen die arbeit auch mitzu schreiben, hättest einfach sagen sollen, dass du die arbeit nicht schreibst, weil du noch nicht wieder ganz gesund bist....

15

27.05.2007, 12:10

Es handelt sich doch um Österreich oder? Andere Länder andere Sitten. ;)

16

27.05.2007, 12:19

Zitat

Original von Yezariael
ich hab keine ahnung wie das in österreich ist, aber in deutschland müssen schulaufgaben 7 tage vorher feststehen, auch nachschreib termine!

in deutschland wäre die note also ungültig

völliger käse.

der haupttermin wird eine woche vorher festgelegt. fehlt jmd, kann er sobald er wieder da ist herangezogen werden um die schularbeit nachzuschreiben. ist mir selber 2 mal passiert -.-

btw wegen der prüfung zw. 4-5: kann er machen, wenn der lehrer der meinung ist, dass dein wissensstand nicht reicht um das jahr positiv abzuschließen. und 10% von der letzten schularbeit entspricht diesen kriterien und der lehrer is auf der sicheren seite.

is mir selber damals in diesem hurnskinderfach physik passiert, semester 3, danach einen von 2 tests geschrieben, den voll verhaut, bäm jahresprüfung. aber da sind die lehrer meist sehr human, auch wenn man oft mein, das seinen untermenschen die einem nur schlechtes wollen.

€: ah jo: pech gehabt. hättest bissl weniger bzö aktivist spielen sollen und mehr mathe lernen 11

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Ragnarok« (27.05.2007, 12:21)


Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

  • Nachricht senden

17

27.05.2007, 12:20

Zitat

Original von Kurver

Zitat

Original von Yezariael
ich hab keine ahnung wie das in österreich ist, aber in deutschland müssen schulaufgaben 7 tage vorher feststehen, auch nachschreib termine!

in deutschland wäre die note also ungültig


Gilt bei Nachschreibschulaufgaben nicht. Aber Termin muss eigentlich schon gemacht sein... aber keine 7 Tage...


Hm....
wir hatten den Fall mal

Bei uns in Bayern wars so:
An einem Schultag darf nur eine Schulaufgabe geschrieben werden.
Exen sollten nicht geschrieben werden, wenn an dem Tag eine Schulaufgabe geschrieben wird, bzw darf nicht, aber das weiß ich nicht mehr ganz genau.

Mit Nachterminen hatten wir auch mal ein Problem, weil zu einer Chemieschulaufgabe mal unsre halbe Klasse gefehlt hat (irgend eine Studienfahrt war da, und der Lehrer hat beim Termin festlegen nicht auf den Plan geschaut gehabt).
Jedenfalls wollte der dann seine Schulaufgabe zwei Tage später als ´wir wieder da waren, nachschreiben. Da haben wir natürlich rebelliert und sind ins Sekretariat gegangen um da nachzufragen, ob das überhaupt geht.
Nö, laut einer Prüfungsordnung oder so, muss der Termin zum Nachschreiben auch wieder paar Tage vorher feststehen und ALLE Betroffenen müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Wir hatten dann eben gottseidank nochmal ne Woche Zeit um uns vorzubereiten...

18

27.05.2007, 13:33

Also ich gehe ja noch zur Schule (auch Bayern). Da wurde es immer so gemacht, dass man zwar einen Termin brauchte (also nicht plötzlich aus dem Unterricht geholt werden darf), aber ohne diese 7-Tage-Grenze wie sie bei normalen Schulaufgaben bestand. Man darf nicht 3 Schulaufgaben in einer Woche schreiben und keine Ex am selben Tag.

SenF_Britta

Fortgeschrittener

Beiträge: 208

Wohnort: Deutschland

Beruf: GER

  • Nachricht senden

19

27.05.2007, 14:00

Bei uns kann man Klausuren nur nachschreiben, wenn man für den Termin
ein Attest vom Arzt vorlegen kann...sonst 6
und wir haben auch festgesetze Nachschreibtermine´

20

27.05.2007, 14:03

Zitat

Original von SenF_Britta
Bei uns kann man Klausuren nur nachschreiben, wenn man für den Termin
ein Attest vom Arzt vorlegen kann...sonst 6
und wir haben auch festgesetze Nachschreibtermine´

Ist bei uns genauso.

21

27.05.2007, 14:14

Zitat

Original von SenF_Britta
Bei uns kann man Klausuren nur nachschreiben, wenn man für den Termin
ein Attest vom Arzt vorlegen kann...sonst 6
und wir haben auch festgesetze Nachschreibtermine´


Genau so siehst aus!

[CruX]-FaXe

Fortgeschrittener

Beiträge: 199

Wohnort: RS

Beruf: GER

  • Nachricht senden

22

27.05.2007, 14:52

Zitat

Original von SenF_Britta
Bei uns kann man Klausuren nur nachschreiben, wenn man für den Termin
ein Attest vom Arzt vorlegen kann...sonst 6
und wir haben auch festgesetze Nachschreibtermine´



war bei uns ab der 11 so! (NRW)

23

27.05.2007, 16:07

Zitat

Original von Der_Zorn_Gottes
Tja, jetzt bleibt Dir nur noch, wenigstens ein guter Verlierer zu sein.


was auch kommt, es ist nie lustig :(

24

27.05.2007, 16:49

Also bei uns ist es so, zumindest als Konvention...dass der Lehrer direkt danach nachschreiben lassen darf. Weil der festgelegte Termin ist ja der Klausurtermin, ab dato müsste man so gesehen immer ready sein..
ich hab die Erfajhrung gemacht bevor man in so einen Lehrerrechtstreit fällt leiber höflich erklären..: [...]Anhand meiner letzten Zensuren ist doch zu sehen [...] Aufgrund der Krankheit war nur mangelhafte bis keine Vorbereitung möglich[...]

25

27.05.2007, 17:09

naja, mal sehn, ich halt euch auf dem laufenden :D

26

31.05.2007, 21:24

Nächste Woche Prüfung zwischen 4 und 5 :D:D:D

ein irrer is des


10% hab ich richitg bei der arbeit

wtf

27

31.05.2007, 21:31

Zitat

Original von OLV_Luffy
@shine aber nicht bei einer abschlussprüfung oder ??


war doch nur gewöhnliche Mathearbeit... dann schreibste die nächste ebn besser und das wird schon