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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_TRuNKs_« (18.01.2007, 14:59)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (18.01.2007, 15:24)
Zitat
Original von kOa_Borgg
Wichtig ist auch. Du musst diesen Mangel bei ihm anzeigen. Und das würde ich nicht telefonisch machen. (zusätzlich das sicher auch) Generell aber schriftlich per Einschreiben. Wenn das vor Gericht geht, wie willst du ihm nachweisen, dass du den Mangel angezeigt hast !?
edit cok war schneller @@
Zitat
Original von Imp_Skywalker
Er hat zum Glück seinen Mitmieter als Zeugen und der Boiler-Austausch ist ja auch zu belgen.