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1

18.01.2007, 14:58

Frage zum Mietrecht

Hier laufen ja einige Experten in solchen Themen rum ;-)

Folgende Situation:

Ich bin im September 06 in eine Studenten WG (2 Personen - Mitbewohner + ich) eingezogen. Von Anfang an gab es kein warmes Wasser, von meinem Mitbewohner wurde mir beim Einzug erzählt es könne sich um maximal 2 Wochen handeln. Also habe ich den Mietvertrag und unter Absprache mit meinem Mitbewohner erstmal die Miete nicht gezahlt, bis wir endlich warmes Wasser hatten.
Den Kontakt zu unserem Vermieter hat er gehalten, ich hatte nichtmal ne Nummer, Bankdaten etc. unseres Vermieters, die habe ich erst später von meinem Mitbewohner bekommen.

Das Problem hat sich über einige Zeit hingezogen und wir haben erst Ende November (!) einen neuen Boiler etc. bekommen, nach mindestens wöchentlichen Nachfragen direkt beim Vermieter. Im Dezember habe ich dann meine Miete nachgezahlt, mit einem Abzug von 50 % für die Monate 09/10/11. Die Dezembermiete habe ich dann voll überwiesen, genau wie die Januarmiete.

Jetzt habe ich einen Brief vom Vermieter bekommen, dass ich bitte den Betrag nachzahlen soll. Nach einem Telefonat mit ihm beharrt er darauf, dass ich nachzahlen soll und dass er mich eigentlich nach 3 Monaten ohne Zahlung hätte rauswerfen können und ich durch die Nichtzahlung meinen Pflichten nicht nachgekommen bin. Demzufolge sei er seinen Pflichten auch nicht nachgekommen und 50 % dürfe ich eh nich abziehen, max. 10-20 %.

Er droht jetzt mit Kündigung. Wir sind jetzt so verblieben dass ich ihn bald wieder anrufe, nach Bedenkzeit usw.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich möchte natürlich nicht nachzahlen - kein Warmwasser im Winter ist schon übel.

Brauche wenn möglich irgendwelche Richterentscheidungen, Gesetzestexte etc.

Danke schonmal :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_TRuNKs_« (18.01.2007, 14:59)


Kellox_AnTe_

unregistriert

2

18.01.2007, 15:10

Alles musst du nicht zurückzahlen.
Ruf einfach beim Mieterschutzbund an und frage wieviel % du von der Miete nicht bezahlen musst.

Ich "glaube" das du ihm gar nichts mehr schuldig bist. Wäre davon ausgegangen das du die Miete ohne warmes Wasser um mindestens 75% drücken kannst da es ein schwerwiegender Mangel ist.

Wenn nicht gar unbewohnbar (-> 100%).

Richtlinien für diese Fälle hat auch der Mieterschutzbund.

Welchen Kündigungsgrund möchte er den angeben?



Er ist seinen Pflichten als Vermieter ("Schwerwiegende Mängel sofort zu beheben") auch erst nach 3 Monaten nachgekommen!

Die 50 % hätte ich an deiner Stelle nicht überwiesen sondern erstmal mit dem Vermieter abgeklärt wieviel er den für eine unbewohnbare Wohnung haben möchte. Falls er dich jetzt vor die Tür setzt hast du kaum Chancen das Geld wiederzubekommen.

3

18.01.2007, 15:19

2. Mietminderung
Wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern, § 536 BGB (§ 537 BGB a.F.). Ob den Vermieter ein Verschulden an dem Mangel trifft, ist unerheblich. Die Minderung trifft kraft Gesetzes ein. Wenn allerdings der Mieter trotz Kenntnis des Mangels die Mieter ohne einen Vorbehalt weiterzahlt, verliert er sein Minderungsrecht nach § 536b BGB (§ 539 BGB a.F.) analog. Der Mieter muß dem Vermieter den Mangel auch anzeigen, sonst verliert er ebenfalls sein Minderungsrecht und macht sich Schadensersatzpflichtig. Die Frage wie hoch eine Minderung ist muß sich am Einzelfall orientieren. Allerdings kann man häufig Urteile zu vergleichbaren Fällen heranziehen.

Warmwasser
(nicht vorhanden) 10%
KG Görlitz
v. 29.12.1992
7 C 372/92
WuM 1993/119 schon bei geringer Beeinträchtigung

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

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4

18.01.2007, 15:19

Mietminderungstabelle


laut tabelle 10-30 %, wichtig für dich wäre ein nachweis, dass du den mangel beim vermieter gemeldet hast, z.b. schriftliche aufforderung... gibt es irgendwelche unterlagen, aus denen die sachlage bei beginn des mietverhältnisses hervorgeht? hast du keinen vertrag mit dem vermieter? auf welcher grundlage wohnst du denn in der wohnung?

grundsätzlich kann dich dein vermieter bei 2 MM rückstand kündigen.. die mietminderung um 50% wirste nicht durchbekommen... am besten einige dich auf 20-30% mit ihm... beweislage liegt eher bei dir... also schriftwechsel geführt?

5

18.01.2007, 15:23

Wichtig ist auch. Du musst diesen Mangel bei ihm anzeigen. Und das würde ich nicht telefonisch machen. (zusätzlich das sicher auch) Generell aber schriftlich per Einschreiben. Wenn das vor Gericht geht, wie willst du ihm nachweisen, dass du den Mangel angezeigt hast !?

edit cok war schneller @@

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (18.01.2007, 15:24)


6

18.01.2007, 15:26

Zitat

Original von kOa_Borgg
Wichtig ist auch. Du musst diesen Mangel bei ihm anzeigen. Und das würde ich nicht telefonisch machen. (zusätzlich das sicher auch) Generell aber schriftlich per Einschreiben. Wenn das vor Gericht geht, wie willst du ihm nachweisen, dass du den Mangel angezeigt hast !?

edit cok war schneller @@



Er hat zum Glück seinen Mitmieter als Zeugen und der Boiler-Austausch ist ja auch zu belgen.

Aber normal ist es schon so wie borgg sagt, immer schriftlich und per Einschreiben, dann bist auf der sicheren Seite .

Kellox_AnTe_

unregistriert

7

18.01.2007, 15:35

uhhh da hab ich mich ja total verkalkuliert.

Wenn ich net warm Duschen kann finde ich das fast so schlimm wie keine funktionierende Heizung.

Ist Zeitraum des Mangels nicht wichtig ?

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

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Beruf: Immobilienkaufmann

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8

18.01.2007, 16:05

der zeitraum ist sicherlich wichtig, aber dabei geht es dann darum, dass du nachweisen musst, dass du ihn aufgefordert hast diesen mangel zu beheben...

1. mangel angezeigt
2. mangel nochmals mitgeteilt, aufforderung zur beseitigung, fristsetzung

problem bei dieser sache ist, dass du ja den boiler nach der fristsetzung in eigenem auftrag hättest instand setzen lassen können. dabei wäre wohl ein betrag in höhe max. einer monatsmiete rausgekommen, den du dann mit der miete einfach verrechnen hättest können und ab dem zeitpunkt dann die volle miete zahlen!

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9

18.01.2007, 16:14

Laut Tabelle 10-30%. Dein Vermieter sagt auch 10-20%... Wo ist das Problem? Einige Dich auf 20% und gut.

10

18.01.2007, 16:18

Zitat

Original von Imp_Skywalker

Er hat zum Glück seinen Mitmieter als Zeugen und der Boiler-Austausch ist ja auch zu belgen.


Der Mitmieter als Zeuge... nunja. Der Austausch des Boilers ist sicher unstrittig. Strittig ist eher, ab wann der Mangel auftrat. Kann ja ebensogut ein Tag vor Boileraustausch gewesen sein...

11

18.01.2007, 18:04

Danke erstmal :)

Hört sich ja nich so gut an.. denke ich werd mich so mit ihm einigen, dass wir uns bei der Hälfte treffen, schätze er stimmt dem wohl zu...