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kOa_DrohhyN_

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1

Monday, December 11th 2006, 5:03pm

"kein Schaden" wegen Zivildienst?

Es gibt doch irgendwo eine Aussage, daß "es einer Person nicht schaden darf, wenn sie Zivil- oder Wehrdienst leistet", nach dem Motto: man hat einen Studienplatz und wird dann eingezogen - daraufhin kann man nach dem "Dienst" diesen Studienplatz einnehmen und muß ihn garantiert bekommen. Genauso kann man wieder zurück zu seiner alten Arbeitsstelle etc.

Weiß jemand wo diese Passage zu finden ist? Bei mir ist das schon etwas her und ich habe bisher die konkrete Aussage nicht gefunden.

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3

Monday, December 11th 2006, 5:37pm

also wenn du ne Ausbildungstelle hast, musst du dir ne Bescheinigung vom Arbeitgeber holen und dies jährlich wiederholen. Für die Zeit wirst du dann zurückgestellt, es sei denn du hast das 23. Lebensjahr vollendet, dann ziehen sie sich dich nicht mehr oder dein Arbeitgeber meint, dass du so wichtig für den Betrieb bist, dann drücken die auch nen Auge zu.

Fürs Studium gilt dies meiner Meinung nach nicht, weil du ja nichts geleistet hast außer dich einzutragen.

Ob diese Regelung gut ist oder nicht, bleibt jeden selbst überlassen.

Ich finde es gut, dass das Studenten nicht zurückgestellt werden :P

-=)GWC(RaMsEs

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4

Monday, December 11th 2006, 5:58pm

also ich hab as so gemacht, stuidenplatz bestätitg bekommen und da war aber gleich ein schein dabei wegen zivi/bund.
den hab ich ausgefüllt und hab dann ein jahr später ein schrieben bekommen dass sie mich an der uni erwarten. alles ganz easy soviel ich das noch weiss.

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5

Monday, December 11th 2006, 6:02pm

war grade heute bei der musterung und die habe mir gesagt dass sie dich nur ziehen wenn du noch nicht im dritten semester bist. jetzt mal rein aufs studium bezogen.

bei deiner 1. Ausbildung kannste dich ja zurückstellen lassen.

wie das beim zivi aussieht weiß ich nich, aber denke mal ähnlich

6

Monday, December 11th 2006, 6:06pm

wenn man bereits im 3. semester studiert können sie dich nicht einziehen, erst nach dem studium.
Kannst z. B. ein Jahr zum THW gehen (normal 1-2 mal monatlich auf 7 jahre statt zivi/wehrdienst) oder dich anmelden und da nie erscheinen wenn keine lust hast und dann biste im 3. semester.

7

Monday, December 11th 2006, 6:13pm

drohy du drückeberger, stell dich diesem verlorenen arschlochjahr tsts :P

wir haben nen 30 jährigen der 8 jahre bei toyota angestellt ist und zum zivi einrücken durfte im april. könnt euch wohl vorstellen wie bock der drauf hat :-p

kOa_DrohhyN_

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8

Tuesday, December 12th 2006, 10:05am

um die sache mal aufzuklären: ich hab den zivi schon lang gemacht - diese nette aussage daß mir durch den zivi kein schaden entstehen darf will ich jetzt aber für etwas anderes nutzen:
ab nächsten semester darf man in bw studiengebühren zahlen, ich mach praxissemester, also muß ich nicht.
das semester (meinem letzten) darauf soll ich 500€ zahlen - hätte ich keinen zivi gemacht, wäre das nicht so und das ist schon "irgendwie ein problem" bzw ein Schaden, der nur deshalb zu stande kam weil ich musste und tausende andere nicht ;)

mal sehen was rauskommt...

9

Tuesday, December 12th 2006, 11:15am

schön, dass du das jetzt erwähnst :)

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10

Tuesday, December 12th 2006, 2:01pm

Quoted

Original von kOa_DrohhyN_
um die sache mal aufzuklären: ich hab den zivi schon lang gemacht - diese nette aussage daß mir durch den zivi kein schaden entstehen darf will ich jetzt aber für etwas anderes nutzen:
ab nächsten semester darf man in bw studiengebühren zahlen, ich mach praxissemester, also muß ich nicht.
das semester (meinem letzten) darauf soll ich 500€ zahlen - hätte ich keinen zivi gemacht, wäre das nicht so und das ist schon "irgendwie ein problem" bzw ein Schaden, der nur deshalb zu stande kam weil ich musste und tausende andere nicht ;)

mal sehen was rauskommt...

Nachteile beim Studium durch Zivildienst

Da steht halt nur drin dass du keine Nachteile bei der Studienplatzvergabe haben darfst :(

Feanor

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11

Tuesday, December 12th 2006, 4:07pm

hmm habe eine ähnliche Frage, habe mich für einen Studiengang beworden, sollte ich jetzt genommen werden, bin ich noch nicht ganz fertig mit meinem zivildienst. Allerdings habe ich mich erst während des Zivildienstes beworben! Kann ich dann einfach ein Semster später anfangen, weil ich noch im Zivildienst bin, oder muss ich mich dann wieder neu bewerben. Es ist ein Studiengang der NC beschränkt ist, allerdings auch zum WS angeboten wird, allerdings sind dann die Chancne schlechter genommen zu werden

kOa_DrohhyN_

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12

Wednesday, December 13th 2006, 10:18am

@isch: jo das habe ich auch gemerkt - versuchen werde ich es trotzdem.

13

Wednesday, December 13th 2006, 5:51pm

Quoted

Original von Feanor
hmm habe eine ähnliche Frage, habe mich für einen Studiengang beworden, sollte ich jetzt genommen werden, bin ich noch nicht ganz fertig mit meinem zivildienst. Allerdings habe ich mich erst während des Zivildienstes beworben! Kann ich dann einfach ein Semster später anfangen, weil ich noch im Zivildienst bin, oder muss ich mich dann wieder neu bewerben. Es ist ein Studiengang der NC beschränkt ist, allerdings auch zum WS angeboten wird, allerdings sind dann die Chancne schlechter genommen zu werden

du solltest bevorzugt genommen werden, damit dir kein nachteil entsteht

Feanor

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14

Wednesday, December 13th 2006, 5:59pm

auch wenn ich mich bewerbe mit dem wissen, dass mein zivi dann noch nicht beendet ist

kOa_DrohhyN_

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15

Wednesday, December 13th 2006, 8:54pm

Ja auch dann, habe ich auch so gemacht:

habe mich sofort zum WS (also September) beworben obwohl zu 99,9% sicher war daß ich im Juli mit dem Zivi beginnen würde. Ich habe eine (d.h. 4, aber nur eine war mir wichtig) Zusage bekommen - noch vor Bewerbungsschluss - und habe daraufhin geschrieben daß ich nicht antreten kann weil ich Zivi machen muß. Daraufhin musste ich mich zum SS nicht bewerben (habe ich aber trotzdem gemacht) weil ich auf der "Vormerkungsliste" war und habe den Studienplatz genommen.

Das bezieht sich auf das Jahr 2004 und die HS Karlsruhe.

16

Thursday, December 14th 2006, 2:41pm

Jop, war bei mir auch so. Habe mich nach dem Abitur gleich beworben und wurde genommen, musste dann aber Zivi machen. Du musst dich dann nach dem Zivi einfach nochmal bewerben und sowohl deine Zusage aus der ersten Bewerbung wie auch eine Bescheinigung dass du während der Zeit Zivi gemacht hast beilegen. Du musst dann genommen werden!

Feanor

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17

Thursday, December 14th 2006, 3:08pm

gut aber als ihr euch beworben habt, wart ihr noch keine zivis... ich bewerbe mich während ich zivi bin und für ein Semster, das auch während meines zivis beginnt... bei drohhyn war es doch so, dass er zum SS schon fertig mit dem Zivi war

kOa_DrohhyN_

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18

Thursday, December 14th 2006, 8:15pm

Nein, ich war noch Zivi als das Semester begonnen hat - 15. war Vorlesungsbeginn und bis zum 31. war ich im Zivildienst - hab nur eben meinen Urlaub zum Schluß genommen...

Aber ich bin im Sekretariat der HS gewesen um meine Bewerbungsunterlagen persönlich abzugeben, habe das dort gesagt und man meinte: "kein problem".

Feanor

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19

Thursday, December 14th 2006, 9:14pm

joah, bei mir haut das aber nicht mit dem urlaub hin, weil ich erst ende mai fertig bin, dass heißt ich müsste, mich 2 wochen zusätzlich krankschreiben

20

Friday, December 15th 2006, 7:37pm

1.Es macht keinen Unterschied ob du dich vor oder während dem Zivi auf die Stelle bewirbst; in beiden Fällen hast du nach dem Zivi einen Anspruch auf den Platz (nur falls du bei der ursprünglichen Bewerbung auch genommen wurdest natürlich, ansonsten ist das ein normaler neuer Versuch).

2.Kannst du Sonderurlaub beantragen um dein Studium starten zu können und nicht ein halbes Jahr länger warten zu müssen. Zwei Wochen sind da normalerweise kein Problem, die müssen sie dir geben.

Also als ich Zivi war habe ich haufenweise Unterlagen bekommen, wo das alles drin stand, zum Beispiel auch das mit dem Sonderurlaub. Abgesehen davon gibt es einige gute Seiten im Internet zum Thema Zivi. ALso einen Mangel an Infos kann man da eigentlich echt nicht haben.

21

Thursday, January 4th 2007, 10:01pm

apropos zivi und ausmusterung ... hab mir grad ne neue wohnung in dresden fürs fachabi gesucht und am nächsten tag flattert doch noch die musterung ein ... O_o

ich hab nen tinitus und bin noch in einer kieferorthopädischen behandlung. reicht das grob um mich wenigstens etwas untauglich zu machen ? beides natürlich nachweisbar . ob nun bund oder zivi wär mir eigentlich egal , aber da ich die wohnung schon hab und alles geplant is würde ich von meinen "leiden" ( tinitus is schon kagge ) doch ganz gern gebrauch machen um weiter zu verfahren wie geplant . bescheissen will ich jedoch nich, bin ich zu brav dafür :/

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22

Thursday, January 4th 2007, 10:15pm

Quoted

Original von van Leuween
bin noch in einer kieferorthopädischen behandlung.

Da müsste doch das zutreffen: http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/37.pdf

Ansonsten hier ne Liste: http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/z…ernummern.shtml

23

Thursday, January 4th 2007, 10:47pm

hm sehr nice , hoffentlich klappt das. mein wg kollege in spe muss nämlich nich mehr da er 2 brüder hatte und kann die wohnung auch nich allein tragen bis ich fertig bin O_o . naja danke erstma ^^