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godasu32

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1

Wednesday, September 6th 2006, 2:39pm

Wehrdienst/Zivi contra Studium

Hey Leute,
Habe ein paar Fragen zu diesem Thema:

1. Gibt es gesetzlich eine Grenze, ab der ich vom Wehrdienst nicht aus dem Studium gezogen werden kann? (zB ab 2./3./4./ Semester o.ä.)

2. Falls es ein solches Gesetz nicht gibt (was ich annehme):
Ab welchem Semester habe ich gute Chancen nicht mehr aus meinem Studium rausgezogen zu werden?

3. Wie kann ich am besten argumentieren, dass es mir, auf Grund meines Studiums, nicht möglich ist Wehrdienst(oder Zivi et.) zu leisten?

Danke für alle sachlichen Antworten und alle Informationen zu diesem Thema! :)

2

Wednesday, September 6th 2006, 3:08pm

VATERLANDSVERRÄTER!
Nein keine Angst, sowas musst du dir nur als Zivi anhören. ;)
Ich meine mal gehört zu haben, dass ab einem bestimmten Alter einfach niemand mehr eingezogen wird, glaube das war auch recht schnell...

3

Wednesday, September 6th 2006, 3:09pm

ab 3. sem wird man nicht mehr eingezogen. zumindestens nicht während des studiums. ob man danach evtl noch eingezogen wird kann ich dir nicht sagen.
und ab 23 oder 25 jahren auch nicht mehr. weiß ich allerdings nicht mehr genau.

This post has been edited 1 times, last edit by "jens" (Sep 6th 2006, 3:10pm)


4

Wednesday, September 6th 2006, 3:11pm

Quelle Wiki:
Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):

* in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert
* bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
o genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten
o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern
* bis zum 30. Lebensjahr, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war
* bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (z. B. Ärzte)

-=)GWC(RaMsEs

Unregistered

5

Wednesday, September 6th 2006, 3:12pm

ist das nicht 28?

23 auf keinen fall...

und augrund des studiums zu sagen ich kann gar keinen dienst leisten geht wohl schwer.

du müsstest ja nen grund finden wo du weder zum bund kannst ( das ist net sooo schwieirig) noch zum zivi taugst ( und das stell ich mir schwieiriger vor). denn es herrscht ja imemr noch wehrpflicht kollege!

wnen du 2 ältere brüder hast die gedient haben dann musste nix machen soweit ich weiss. oder du kannst das über anwalt solange verschleppen bis du drüber bist. kostet aber.

6

Wednesday, September 6th 2006, 3:14pm

23, hat sich vor 2 oder 3 Jahren afaik geaendert.

7

Wednesday, September 6th 2006, 3:16pm

na also, hatte ich ja doch recht.

wenn man dann im 3. semester ist, hat die bw dann wohl pech gehabt, weil nachm studium werden die meisten ja bereits 23 sein.. ;)

8

Wednesday, September 6th 2006, 3:24pm

drückeberger

9

Wednesday, September 6th 2006, 3:27pm

Quoted

Original von El_Cheapito
* in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert
* bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern


Also wenn ich das richtig lese immer noch bis zum 25. Geburtstag, da das nicht Eingezogen werden wegen Studium ja eine Zurueckstellung ist, die die Einberufung verhindert.

10

Wednesday, September 6th 2006, 3:32pm

Ich mein aber da gabs nen Referenzfall, wo einer dagegen geklagt hat, weil die anderen nur bis 23 muessen. Und afaik ist der durchgekommen damit. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher wie da der genaue Sachverhalt war.

11

Wednesday, September 6th 2006, 3:37pm

Ausgemustert zu werden ist doch heute nicht mehr schwer oder?
Wollen doch im Moment kaum neue Leute haben?

kOa_Mjöllnir

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12

Wednesday, September 6th 2006, 3:43pm

also man kann eingezogen werden bis man genau 22 jahre und 3monate alt ist, denn man darf bei entlassung aus dem zwangsdienst nicht älter als 23 sein(d.h. wer erst im alter von 22jahren und 5monaten seine ausbildung/ schule beendet hat, wird nicht mehr eingezogen)

hast du denn schon angefangen zu studieren? oder willst du erst anfangen dieses semester? also wenn du schon angefangen hast kann ich mir kaum vorstellen, dass du nochmal aus deinem studium rausgezogen wirst...

wenn du allerdings erst zum ws anfangen willst, sieht das schlecht aus mit zwangsdienst umgehen. aber wenn du eine zusage für einen studienplatz hast für dieses semester, dann _muss_ dir die uni den platz freihalten bis du deinen dienst abgeleistet hast. d.h. wenn du in diesem jahr mit 3.5er abi noch grade so dein psychologie-studiengang bekommen hast und nächstes jahr der nc 1.1 beträgt bist du trotzdem mit von der partie =)

ansonsten kann noch auf eine verpflichtung abgesehen werden, wenn man unabkömmlich ist, dass muss dann aber glaube ich die uni oder die firma beantragen... und ich denke mal, dass dies bei dir nicht der fall sein wird.

bleibt eigentlich nur zu sagen, dass du dir fix ne vernümpftige stelle als zivi suchen solltest und halt irgendwie das beste draus machst. man kann übrigens für bildungsmaßnahmen während des ZD/ der BW bis zu knapp 700 ois vom staat bekommen, damit man als zwangsdienstler nicht verblödet, da könntest du dann schon mal irgendwas machen, was dir später im studium weiterhilft : )

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13

Wednesday, September 6th 2006, 3:46pm

Quoted

Original von [pG]Nalfein
Ausgemustert zu werden ist doch heute nicht mehr schwer oder?
Wollen doch im Moment kaum neue Leute haben?


[URL=http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/0,1518,379243,00.html]Wehrdienst: "Da herrscht pure Willkür"[/URL]

godasu32

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14

Wednesday, September 6th 2006, 4:00pm

schonmal danke für alle antworten.

Also die Situation ist folgende:
Ich fange erst dieses WS mein Studium an.
Allerdings bin ich noch nichteinmal gemustert, bzw. habe noch nicht einmal die Einberufung zur Musterung bekommen (sollte aber in den nächsten 1-2Monaten geschehen).
D.h. wenn ich eine evtl. Einberufung bekomme, bin ich aufjedenfall schon im Studium drin.
Da ich im Oktober nach Tübingen/BW ziehe und die Musterungseinberufung aus Trier/RP kommen wird, wird sich das ganze wohl auch nochmal um einige Zeit verzögern.
Werde im Nov. übrigens 20Jahre alt.

@alle drückeberger-rufer :)
Also im Prinzip habe ich eigentlich gar nichts gegen Bund/Zivi. Allerdings habe ich die Nachricht, dass ich doch gemustert werden soll (Das war lange zeit nicht klar, da ich 3. Sohn bin) erst heute bekommen und ich bin bereits in der Uni eingeschrieben und habe auch schon einen Mietvertrag dort unterschrieben.
Da kann ich ja nun nichts für ,dass die Bund-Leute Monate brauchen um sich bei mir zu melden und ich schon alle anderen Weichen gestellt habe (bzw. schon stellen musste, sonst hätte ich ja ein komplettes Jahr verloren)

@Jens
das mit dem 3. semester hört sich ja gut an, welche quelle gibts dafür?

15

Wednesday, September 6th 2006, 4:04pm

.

This post has been edited 1 times, last edit by "hiigara" (Nov 28th 2009, 12:48pm)


godasu32

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16

Wednesday, September 6th 2006, 4:08pm

@hiigara ...habe wie gesagt gar nichts dagegen. Ich würde das jetzt nur ziemlich nervig finden weil ich wie gesagt schon Mietvertrag habe und schon bei der Uni eingeschrieben bin und auch sonst schon alle Weichen fürs Studium umgestellt habe.

17

Wednesday, September 6th 2006, 4:25pm

ich glaube deine chancen stehen nicht allzuschlecht.

ein kumpel von mir hatte seine musterung schon und auch schon seine verweigerung durch. dann hat er es irgendwie geschafft durch ein paar telefonate die leute beim bundesamt so zu bequatschen, dass sie ihn erstmal nicht zwangseinziehen. mittlerweile studiert er im 6ten semester, hat nie mehr was von denen gehört.....

18

Wednesday, September 6th 2006, 4:50pm

Du musst 1/3 deines Studiums bereits absolviert haben, bevor sie dich einziehen. Das wäre im Falle eines Bachelor nach dem 2ten Semester bereits geschehen. Wie es bei Diplomstudiengängen aussieht weiß ich nicht, da hängt es von der Regelstudienzeit ab!

Ist das nicht der Fall kannst/musst/darfst du deinen Dienst an der Waffe oder deinen Zivijob antreten.

War bei mir das gleiche.

This post has been edited 1 times, last edit by "DaS_kOnTinUuM_" (Sep 6th 2006, 4:51pm)


DM_Fugger

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19

Wednesday, September 6th 2006, 5:01pm

Wurd das mit dem Drittel des Studiums nicht abgeschafft und pauschal durch 3 Semester ersetzt?

20

Wednesday, September 6th 2006, 5:14pm

@fugger du hast recht, ist pauschal 3 semester
@treadersteller: ruf schnellstmöglich beim KWEA an und lass dich mustern und dann kannste immer noch entscheiden, wenn du tauglich bist. zumindest kannst dir dann sicher sein, dass du eventuell ausm studium gezogen wirst. Bund übernimmt einiges an kosten (eigene wohnung, parkplatz etc) falls sie dich ziehen. wenn du tauglich bist UND deine 2 älteren Brüder DIENST geleistet haben, bist du raus. zwar tauglich gemustert, musst aber keinen WD leisten.
wenn du dein studium durchziehen willst.. gibts die alternative THW oder feuerwehr für 6 jahre oder so-... is meistens einmal die woche abends oder am WE.
an deiner stelle würd ich nix riskieren.. einer an meiner uni is kurz nachm 2. semester gezogen worden und nach nem jahr pause kannste fast neu anfangen.

21

Wednesday, September 6th 2006, 5:19pm

.

This post has been edited 1 times, last edit by "hiigara" (Nov 28th 2009, 12:49pm)


godasu32

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22

Wednesday, September 6th 2006, 5:41pm

Muss ich das 3. Semester abgeschlossen haben oder das 3. Semester angefangen haben?

23

Wednesday, September 6th 2006, 6:02pm

das 3. angefangen, sofern ich das recht in erinnerung hab..;)

ich guck ma ob ich irgendwas im internet dazu finde... aber eigentlich hab ich für sowas noch zeit, weil ich jetzt nächstes jahr erst abi mache.. muss in 20 tagen zur musterung...


ich frag mich grad, wieso ihr alle erst so spät hin müsst. bin erst 17 und hab meinen termin schon :rolleyes:

edit:

Quoted

Ab Beginn des dritten Semesters hat jeder einen Anspruch darauf, wegen eines laufenden Studiums zurückgestellt zu werden.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/0,1518,306833,00.html

This post has been edited 3 times, last edit by "jens" (Sep 6th 2006, 6:17pm)


24

Wednesday, September 6th 2006, 6:07pm

weil manche vllt länger zur schule gehen? oder nicht alle formen der oberstufe nur 4 jahre dauern? gibt auch paar andere besondere, außergewöhnliche fälle die auch zum aufschub führen können...

25

Wednesday, September 6th 2006, 6:10pm

hm ok stimmt auch wieder. :rolleyes:

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26

Wednesday, September 6th 2006, 8:58pm

bis 23 und 3tes Semester abgeschlossen dann bist du auf der sicheren Seite.....
Für den Fall dass: Deine Wohnung wird dir gezahlt und der Studienplatz MUSS erhalten bleiben und dir dürfen keine Nachteile entstehene.
Fazit-> Wenn du noch gemustert wirst werden sie dich sowieso nicht nehmen weil du viel zu teuer bist....

This post has been edited 1 times, last edit by "L_Clan_Hackl" (Sep 6th 2006, 8:59pm)


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Wednesday, September 6th 2006, 9:00pm

Um es mal genau zu sagen: Wer bereits 1/3 seiner Ausbildung / seines Studiums hat, ist erstmal freigestellt...

Also 3. Semester (bei 8 bzw. 9 Semestern) oder 1 Jahr bei einer 3 Jährigen Ausbildung...