als arbeitnehmer ziemlich schwierig. es sei denn du kannst im härtefall beweisen dass du es für deine arbeit benötigst...wenn sich keiner drum schert...wayne...aber als arbeitnehmer kommst doch auch anders auf deine
(öhm wieviel sinds grad??) EUR..mehr geht ja eh net auf einmal
Auszug aus dem Geschäftsverteilungsplan oder der Stellenbeschreibung mitschicken. Hatte bisher nie Probleme meinen PC/Laptop steuerlich abzusetzen. Und wie hiigara schon sagt zu 1/3 des Anschaffungswertes, höchstens 300€/Jahr.