Zitat
Original von Partizan_ch
@ masters, das nennt sich Beschimpfung gemäss Art. 187 StGB bzw. Üble Nachrede gemäss Art. 173 StGB.
Missbrauch eine Fernmeldeanlage ist wenn du zb. vorsätzlich den Feuerwehralarm auslöst obwohl du weisst dass 100 prozentig keine Gefahr besteht oder aus "Spass" den Notruf tätigst etc.
Zitat
Art. 179septies 1
Missbrauch einer Fernmeldeanlage
Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird, auf Antrag, mit Haft oder Busse bestraft.
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Kaum zu glauben wie sie Unrecht vertreten. Sie gehören abgesetzt! Mit ihren verdrehten Aussagen in Telezüri sind sie noch lange nicht die Konsequenzen los. Schande über sie!
Mit unfreundlichsten Grüssen
XXXXXXX
Bassersdorf
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