http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/01/538651.html
Mal wieder ein Hammer Urteil der Deutschen Justiz -
Versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung -
4 Jahre Jugendstrafe - für den heute 21jährigen Täter (mit Migrationshintergrund

)
Es könnte ja nicht ausgeschlossen werden, das der Täter in seiner geistigen Reife zurückliegt.
Bei Deutschen ist selbiges natürlich ausgeschlossen.
Für Mord/versuchten Mord bekommen Täter mit Migrationshintergrund im Durschschnitt eine leichtere Strafe als ein Deutscher der gegen §130 verstößt.
Da fühl ich mich doch direkt sicherer -
natürlich bin ich auch dafür, das der Messerstecher eine umfassende psychologische Betreuung bekommt, um das Gefängnis-Trauma zu verarbeiten, das kann ja sehr belastend sein.
Wenn das Opfer schon keine bekommt -
und natürlich auch ein klärendes Täter/Opfer Gesrpäch, in dem das Opfer sein Verhalten erstmal erläutern muss -
vielleicht konnte er ja Ausländer nicht leiden, oder hat den Verurteilten blöd angeguckt.
All das muss geklärt werden.