Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (10.02.2006, 13:14)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Faithhealer« (10.02.2006, 13:23)
Zitat
Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig.
...
All dies betrifft nur von der Firma aufgestellte Geräte.
Zitat
Wenn man schon einen Fernseher hat muss man nicht mehr zahlen. Nur wenn man keinen Fernseher hat, aber einen PC muss man mehr zahlen.
Zitat
Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig. Für diese darf dann auch ein Radio und ein Fernseher aufgestellt werden. Weitere Radios und Fernseher zählen allerdings – im Gegensatz zur 2001 geplanten Regelung – wieder extra. 35 Computer mit Internet-Zugang, 3 Fernseher und 5 Radios ergeben somit beispielsweise eine Gebührenpflicht von 3 x 17,03 Euro plus 2 x 5,52 Euro monatlich
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Rey_Erizo« (10.02.2006, 16:24)