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Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig.
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All dies betrifft nur von der Firma aufgestellte Geräte.
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Wenn man schon einen Fernseher hat muss man nicht mehr zahlen. Nur wenn man keinen Fernseher hat, aber einen PC muss man mehr zahlen.
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Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig. Für diese darf dann auch ein Radio und ein Fernseher aufgestellt werden. Weitere Radios und Fernseher zählen allerdings – im Gegensatz zur 2001 geplanten Regelung – wieder extra. 35 Computer mit Internet-Zugang, 3 Fernseher und 5 Radios ergeben somit beispielsweise eine Gebührenpflicht von 3 x 17,03 Euro plus 2 x 5,52 Euro monatlich
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