Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt in Deinem Fall, die Ehefrau erbt 1/2 und die Kinder je 1/4. Es entsteht an allem, was zur Verebung antsteht eine Gesamthandsgemeinschaft. Das heißt, ob es Firmen sind oder Briefmarkensammlungen, jeder Erbe hat seinen Anteil an dieser Erbmasse. Ein Beispiel dafür, keiner kann ohne das Einverständnis des Anderen etwas veräußern oder verschenken, ohne die Zustimmung des anderen Erben. Bei einer Firma ist das unproblematisch, nur bei einer Briefmarkensammlung ist es schwer, das Vorhandensein zu beweisen.
Die Ehefrau muß, um an das Barvermögen der Bank heranzukommen einen Erbschein beantragen. In diesem Erbschein werden die o.g. Anteile der einzelnen Erben genannt sein. Dann ist es immer sinnvoll, sich mit seiner Mutter zu unterhalten. Schlägt das fehl, kann jeder Erbe die gleichen Auskünfte bei den Banken verlangen ( Offenlegung der Konten, Offenlegung der Bilanzen, etc.). Zum Schluß bleibt nur noch der Gang zum Anwalt. Um seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Aber man muß abwägen, wie hoch wäre der Gewinn und was kostet mich der Anwalt!