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01.09.2005, 23:08

Erbrecht

Gibt es hier in der Community evtl. jemanden der da bissl Ahnung von hat?

Hätte da paar fragen die mich beschäftigen.

2

02.09.2005, 00:01

ich dachte das wärn herstellername :(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Amigo_« (02.09.2005, 00:49)


3

02.09.2005, 00:48

würd sagen der Techtreff ist dazu das falsche Forum, im R&T Forum lesen es mehr und vor allem auch die Leute, die davon hier am wahrscheinlichsten Ahnung haben :)

4

02.09.2005, 07:11

Hmm da Könntest Du recht haben....


@M-Team könntet Ihr das evtl verschieben?

Wenn ja THX
Fred

5

02.09.2005, 07:42

hat das was mit kotzen zu tun?

6

02.09.2005, 07:54

War auch mein erster Gedanke ^^

Aber muss ich passen sry.

7

02.09.2005, 08:22

RE: Erbrecht

Zitat

Original von SenF_Fred
Gibt es hier in der Community evtl. jemanden der da bissl Ahnung von hat?

Hätte da paar fragen die mich beschäftigen.

Worum geht es denn? Mal so gaaaanz grob

8

02.09.2005, 14:28

Einer ist gestorben und 2 Kinder sind da. Die Frau des Verstorbenen macht den Versuch die beiden Kinder zum verzicht aufs Erbe zu überreden.Es wären nur Schulden zu erben. Die beiden Kinder Zweifeln aber daran.

Was sollen die Kinder jetzt tun um nicht beschissen zu werden?

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9

02.09.2005, 15:03

Die Testamentseröffnung abwarten, schauen was wirklich vermacht wird und dann das Erbe entweder annehmen oder ablehnen. So einfach ist das!

10

02.09.2005, 15:38

Das haben meine Beiden Stiefbrüder vor ein Paar Jahren gemacht.
Und sind sowas von beschissen worden .......

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11

02.09.2005, 15:58

Wie bitte kannste denn sowas von beschissen werden, wenn klare Fakten auf den Tisch kommen und du die freie Wahl hast ob du annimmst oder nicht? leuchtet mir nicht ein! dann sollen sie zur testamentseröffnung halt noch nen anwalt mitschleppen der sie juristisch berät....

12

02.09.2005, 16:31

Zitat

Original von CULT_Lady
...dann sollen sie zur testamentseröffnung halt noch nen anwalt mitschleppen der sie juristisch berät....
...vorher

Partizan_ch

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13

02.09.2005, 21:38

Zitat

Original von CULT_Lady
Die Testamentseröffnung abwarten, schauen was wirklich vermacht wird und dann das Erbe entweder annehmen oder ablehnen. So einfach ist das!


Hihi, lustig wie das Wort "Vermächtnis" im Zusammenhang mit "Erbe" fehlgebraucht wird.


Ansonten kann sich jeder Laie, der Deutsch lesen kann auch hier ausführlich informieren:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht…haft/index.html

14

03.09.2005, 00:45

Die Frage, die zuerst gestellt werden muß: Gibt es überhaupt ein Testament oder greift die gesetzliche Erbfolge? Wenn es kein Testament gibt, in welchem Güterstand lebten die Eheleute, weil sich danach der gesetzliche Anteil der Kinder berechnet? Wenn es ein Testament gibt, was für ein Testament liegt vor (Einzeltestament oder gemeinschaftl., wenn gemeinschaftl. dann Berliner Testament etc.). Wenn Du mir also noch einige Details lieferst, kann ich Dir auch gezielte Hinweise geben.

15

04.09.2005, 13:32

So weit ich informiert bin kein Testament.
So weit ich informiert bin zugewinngemeinschaft
So weit ich informiert bin geht es um eine fast abbezahlte Firma(Gebäude inclus.)
Briefmarkensammlung usw.

Wie kann ein Erbberechtigtes Kind das zwar weiß das es eine Sammlung gibt das beweißen??
In wie weit kann ein Erbberechtigtes Kind einen Anteil an einer Verschuldeten Firma erben? BZW was Tut man in dem Fall wenn die Witwe in dieser Firma jetzt der alleinige Chef ist?

Partizan_ch

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16

04.09.2005, 13:42

wenns wirklich um "einiges" geht, wäre es vielleicht sinnvoller, wenn das kind sich mal mit einem rechtsexperten zusammensetzen würde anstatt dich zu bitten im ratsch und tratsch-teil eines gameforums nachzufragen...

17

04.09.2005, 13:50

is gibt die möglichkeit so ne art "insolvezverwalter" für das erbe einzusetzten. der checkt ab was das ist. wenn nur schulden da sind, dann halt das erbe ausschlagen und den guten mann bezahlen.
wende dich am besten an einen anwalt der sich damit auskennt.
mit erbe ausschlagen ist das immer so ne sache, denn wenn z.b. dein vater stirbt (der z.b. nix hat) und der vater deines vaters noch lebt (und ein reicher geldsack ist^^) dann würdest du mit dem erbe von deinem vater auch alle ansprüche an dem erbe deines opas ausschlagen.
ging einem bekannten von mir so: seine eltern geschieden und sein vater starb, opa noch am leben. dann hat er besagten Anwalt eingesetzt und ist mit leichten verlusten aus der sache rausgekommen aber ebend die erbansprüche für seinen opa behalten...
wie gesagt ohne rat eines anwaltes würde ich da nix machen

18

04.09.2005, 13:53

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt in Deinem Fall, die Ehefrau erbt 1/2 und die Kinder je 1/4. Es entsteht an allem, was zur Verebung antsteht eine Gesamthandsgemeinschaft. Das heißt, ob es Firmen sind oder Briefmarkensammlungen, jeder Erbe hat seinen Anteil an dieser Erbmasse. Ein Beispiel dafür, keiner kann ohne das Einverständnis des Anderen etwas veräußern oder verschenken, ohne die Zustimmung des anderen Erben. Bei einer Firma ist das unproblematisch, nur bei einer Briefmarkensammlung ist es schwer, das Vorhandensein zu beweisen.
Die Ehefrau muß, um an das Barvermögen der Bank heranzukommen einen Erbschein beantragen. In diesem Erbschein werden die o.g. Anteile der einzelnen Erben genannt sein. Dann ist es immer sinnvoll, sich mit seiner Mutter zu unterhalten. Schlägt das fehl, kann jeder Erbe die gleichen Auskünfte bei den Banken verlangen ( Offenlegung der Konten, Offenlegung der Bilanzen, etc.). Zum Schluß bleibt nur noch der Gang zum Anwalt. Um seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Aber man muß abwägen, wie hoch wäre der Gewinn und was kostet mich der Anwalt!

19

04.09.2005, 17:47

Wenn es um etwas mehr Geld geht, dann unbedingt zum Anwalt gehen. Ratsch- und Tratsch-Forum ist dafür wirklich nicht der richtige Ort!

Auf jedenfall muss externe Beratung her und nicht einfach auf die Mutter hören...

20

05.09.2005, 00:36

OK habe verstanden

Noch ne aussagen zu den Anwalts kosten?Was kostet das und ist es möglich das mehrere Kinder sich zusammen ^Anwalt nehmen?

@ Mastersgemeinde ich hol mir ja nur Tips und dafür ist das Forum ja gut.

Es hat ja auch nichts mit Online Gaming zu wenn ich über Politik Fussball und sonst was schreibe .Was hier aber durchaus gepostet wird.
Und ich denke nicht das ich mit diesem Threat irgend jemanden zu nahe getretten bin.Wenns nicht interresiert braucht ja nicht dazu zu schreiben oder?

THX für die Hilfe

21

05.09.2005, 14:55

So mal die Antowrten die du bekommen hast 1. nicht zwingend sind und 2. von leuten kommen die auch wissen worüber sie schreiben wenn ich von mir mal auf andere Personen mit schließen darf  8)