Original von SenF_Rey_Erizo
lies doch mal die Kommentare... man hätte in dem Fall auch das BVGumgehen können, oder meinste nur weil sie meinen, das Grundgesetz nicht verbogen zu haben, stimmt das auch!? das ist echt witzig, wenn man die Verfassung schon für unnötig erklärt, kann man es auch zugeben. Aber diese Rechtsverdreherei und dann noch zu tun als hätte man nichts falsch gemacht ist einfach typisch für Leute, die meinen alle Weisheiten gefressen zu haben. Politiker und Richter irren NIE.
Ich finde die Mehrheitsposition sehr überzeugend - vor allem wurde jetzt auch das Mittel der "unechten Vertrauensfrage" geschaffen. Die Entscheidung stellt auf die Einschätzung des Kanzlers auch und gerade auf zukünftige Ereignisse ab.
Das Minderheitsvorum war zwar auch ganz gut begründet, aber die Begründung der Mehrheit mit einer zurückhaltenderen Rolle des Gerichts und das mangelndes Vertrauen nicht schon bewiesen werden muss sondern auch mit Tatsachen belegt anzunehmen ist, halte ich für Gerechtfertigt.
Im übrigen setzt das Gericht nicht eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der anderen Verfassungsorgenade, speziell das des Kanzlers. Das lernt jeder im ersten Semester Jura. Es prüft nur, ob sich die Ermessensentscheidung innerhalb der Verfassungsmäßigen Schranken bewegt hat, sie muss auch pausibel sein (das Gericht muss sich aber nict teilen!).
Dies ist bei der Entscheidung und Begründung von Schröder gegeben. Das Urteil von 1983(84) wurde meines Erachtens etwas modifiziert, nciht nur ergänzt. Aber bei einer sehr engen textnahen, systematischen und teleologischen Auslegung die Gesetztesfortfühung ersichtlich und im Kern auch zu begrüßen.