This post has been edited 1 times, last edit by "[pG]fire_de" (May 5th 2005, 10:10pm)
...ne weil man mir als vertrauensmann damals gesagt hat, dass ein p-schein nicht nötig wäre, ist zwar über 10 jahre her aber habe ich wieder einen grund zu nerven...
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Original von _Wanderer_Dude
...ich rufe mal morgen meinen ehemaligen zivireferenten an....![]()
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Original von MisterBlue
mit einem normalen führerschein darfst du fahrzeuge bis zu 8 personen plus fahrer pilotieren. danach benötigst du einen d1 schein.
This post has been edited 1 times, last edit by "[pG]fire_de" (May 6th 2005, 12:05am)
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Es gibt aber immer Ausnahmen. Zum Beispiel dürfte ich kein Taxi fahren, auch wenn nur ein Fahrgast mitfährt. Und daher versuche ich eben zu klären ob Schulkinder fahren (unter 8 ) auch eine Ausnahme ist
es von der behörde genehmigt wurde, in dem moment kannste das dann laum nachprüfen...
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Die Entscheidung über die verkehrsrechtliche Zuordnung einer Beförderung trifft die nach Landesrecht zuständige Genehmigungsbehörde.
..seit wann kann/darf das ein zivi machen...
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- Offene Sozialarbeit
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- Umgang mit behinderten Menschen aller Altersgruppen
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Telefonische Auftragsannahme/Vermittlung