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Feanor

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Thursday, April 14th 2005, 10:08pm

Rückgabe eines Artikels bei Ebay

Ich habe etwas ersteigert, aber das Teil ist mit Abstand das letzte und möchte daher von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Hat jmd damit erfahrung ?

MotE_Falcon

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2

Thursday, April 14th 2005, 10:10pm

was stimmt denn daran nicht? kaputt, anders als auffm bild oder einfach nur unbrauchbar? bei letzterem solltest du es gar nich erst versuchen ;)

Feanor

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3

Thursday, April 14th 2005, 10:14pm

nicht orginal ;)

4

Thursday, April 14th 2005, 10:15pm

stands in der Beschreibung ??

Feanor

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5

Thursday, April 14th 2005, 10:16pm

ja 100 % orginal T_T

das ist die mail die ich schonmal geschrieben habe :

Sehr geehrte Frau......laut Artikel BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht
bei Fernabsatzverträgen habe ich das Recht meinen erworben Artikel ohne
Angaben von Gründen zu Widerrufen, von diesem Recht nehme ich gebrauch.
Da es sich um eine Online Auktion handelt gilt nicht BGB § 156 . Ich bewege
mich innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist von 2 Wochen, und werde
selbstverständlich für die Portokosten aufkommen und möchte mich auch in
aller Form für die daraus resultierenden Umstände entschuldigen. Wenn sie
mir die Adresse per Mail mitteilen könnten, werde ich Rückgabe abhandeln,
so dass ihren Artikel so schnell wie möglich wiedererhalten und ich mein
Geld.
Wenn es ihr Wunsch ist, kann und werde ich natürliche ein Positive Bewertung
abgeben.

Artikel ....

mit freundlichen grüßen Haidari

This post has been edited 1 times, last edit by "Feanor" (Apr 14th 2005, 10:17pm)


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6

Thursday, April 14th 2005, 10:19pm

Wenn er Händler ist kannst du es innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.
Portokosten zahlst du wenn der Betrag unter 40 EUR liegt.
Schreib ihn vorher an.

[edit]
Ah, ist doch alles klar... :)

This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Apr 14th 2005, 10:20pm)


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7

Thursday, April 14th 2005, 10:29pm

wenn sie dir eine gebrannte cd oder ähnliches geschickt hat, sprich sie direkt darauf an und verlange dein geld iund die portokosten für die rücksendung wieder, falls sie sich weigert, einfach mit ebay und negativer bewertung drohen, zur not schickst du das teil an ebay mit erläuternder email.
auch noch porto zahlen wenn man eine kopie geschickt bekommt :(

Feanor

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8

Thursday, April 14th 2005, 11:34pm

war kleidung

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9

Friday, April 15th 2005, 12:56am

dann kannst du sie eigentlich nebenbei auch gleich noch anzeigen.

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10

Friday, April 15th 2005, 12:59am

und dann?
sich freuen dass er noch mehr stress wegen nichts hat? ^^

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11

Friday, April 15th 2005, 1:02am

vielleicht weil es versuchter betrug ist? tsstss, dann auch noch die portokosten zahlen und sich entschuldigen... ich vestehs einerseits zwar: du willst einfach dein geld zurück und versuchst es auf die entgegenkommende und nette art. aber was sie da mit dir versucht hat (sofern das natürlich stimmt, was du da schreibst) ist ganz klar betrug und das ist kein kavaliersdelikt sondern ein verbrechen.

12

Friday, April 15th 2005, 9:42am

Schon klar. Wegen eines Artikels, der vielleicht maximal 200€? gekostet hat, soll er vor Gericht. Die lachen einen dort erstmal aus und das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Wenns nach euch Anwälten gehen würde, würden sich alle Menschen nur noch vor Gericht auseinander setzen. :rolleyes:

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13

Friday, April 15th 2005, 9:54am

er hat gesagt "du kannst" und das stimmt ja wohl. aber alleine des aufwandes wegen wird wohl nicht viel passieren, ausser das diese person vielleicht einen kleinen schrecken hat ;)

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14

Friday, April 15th 2005, 9:54am

Nicht vor Gericht damit, sondern dem Herrsteller des Originals petzen.
Das wird richtig teuer abgemahnt. :evil: