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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Car`a`carn« (22.05.2003, 01:23)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Hesse_« (22.05.2003, 10:05)
Zitat
Original von _Hesse_
Man muß noch nicht mal zum Rechtsanwalt: Ein einfacher Mahnbescheid ist ausreichend. Nach einer gewissen Frist ist das ein vollstreckbarer Titel.
Zitat
Widerspricht man, ist der "Kläger" genauso weit wie vorher
Zitat
Original von SenF_No_Milk
ich werd ihm doch das geld zurückerstatten,habe doch nie gesagt das ich es nicht tue.wollte doch lediglich von euch wissen ob er mir was hätte antun können wenn ich ihm das geld nicht zurückgebe.ich bin ein fairer ebayer!ich kenne das ganz andere!!![]()
der link ist der hier
shit ich sehe gerade das ich ihm ganz einfach die falsche hose geschickt habe,grrr![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (22.05.2003, 13:07)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SIM_strucki« (22.05.2003, 13:06)