der Wagen läuft ja immernoch über die Schadensnummer die ich von der Versicherung hab... Meine Unterlagen bezüglich einer schnellen Schadensminderung liegen seit 7 Wochen der Versicherung vor. Von daher denke ich mir das ich nicht an den nachfolgenden Kosten schuldig zu machen bin. Mir persönlich scheint das auch dünnes Eis zu sein, aber mein Anwalt hat da irgend so ein Schlagwort genannt, fällt mir jetzt gerade nicht ein. Jedenfalls beruht meine Überzeugung im Recht zu sein darauf. Klar ist für mich auf jeden Fall das durch asoziales Verhalten der Gegenseite noch weitere Kosten entstehen werden, ich mir am Ende nicht zuzuschreiben sind. Ich denke auch, das meine Pflicht nicht soweit gehen kann das ich mir die Formulare der Gegenseite hole, ausfülle und mich dann noch bei denen vor die Tür stelle und um eine Unterschrift betteln muss. Das müssen die schon selber machen. Unfallflucht, gepaart mit derartigem Verhalten ist imo noch dünneres Eis, da sollte man sich nicht nachher noch beklagen...