Zitat
Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.
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Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.
So naiv wie viele damals waren. Wer hat denn schon mit Sicherheit damals die Pleite vorhergesagt?
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Soweit der Verkauf einer „kleineren Menge“ alkoholischer Getränke als Reisebedarf an Reisende nach Nrn. 2.1 und 2.2 zulässig ist, werden zur einheitlichen Auslegung des Begriffs der „kleineren Menge“ in Anlehnung an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2011 (Az.: 8 C 50/09 und 8 C 51/09) nachfolgende Mengenobergrenzen vorgegeben: Zulässig ist der Verkauf von
–alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt bis zu 8 Volumenprozent in einer Menge bis zu zwei Liter pro Person oder
–alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 8 bis 14 Volumenprozent in einer Menge bis zu ein Liter pro Person oder
–alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 14 Volumenprozent in einer Menge bis zu 0,1 Liter pro Person.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nC_$kittle_« (17.08.2012, 09:31)
Zitat von »'Olaf Schubert«
"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zecher_Falcon__« (18.08.2012, 10:37)
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Original von nC_$kittle_
Muss ich dann auch Hitler lieber mögen [...] nur weil er Deutscher ist?
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Original von CF_Icey
ich hab eine Hakenkreuzfahne über meinem Bett und einen Adolf-Hitler-Schlafanzug mit zugehöriger Bettwäsche