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61

29.05.2012, 16:38

Ok, hier wird soviel Falsches aufgrund von Unwissenheit erzählt, dass ich mal ein paar Dinge klarstellen muss.

Zu Fahrrad und Alkohol,
es gibt nicht überall Radwege mit 1-2 Meter "Puffer" zur Strasse. Einem besoffenen Fahrradfahrer auf der Straße gehört genau so die Pappe abgenommen wie nem Autofahrer. Sehe da überhaupt keine Diskussion. Die Strassenverkehrsordnung auch nich...

Das ist so nicht richtig, genauso wenig wie

Des weiteren wird einem erst ab 1,6 Promille(Deutschland) der Lappen für ein Jahr genommen.


Wenn man mit 1.6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, ist nicht sofort der Führerschein weg. Die Tatsache dass man betrunken Fahrrad gefahren ist, bewirkt nicht dass man den Führerschein abgeben muss, sie ermöglicht es allerdings der zuständigen Verkehrbehörde eine MPU anzuordnen. Diese MPU wird angeordnet nicht weil man direkt jemanden mit seinem Fahrrad gefährden könnte, sondern weil jemand der mit 1.6 Promille Alkohol im Blut noch Fahrradfahren kann offensichtlich ein Problem mit gemäßigtem Alkoholgenuss hat (nicht meine Meinung!). Folglich wird angenommen, dass dieser Fahrer mit seinem Alkoholproblem sich auch früher oder später betrunken hinters Steuer setzen wird. Man kann also direkt eine solche psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen und bestehen und dann müsste man den Schein nicht einen Tag abgeben.
Praktisch hat das aber einen Haken: Einfach zum Psychologen zu marschieren und zu beteuern, dass man nicht betrunken Auto fährt wird nicht funktionieren. Um eine MPU wegen eines Alkoholproblem zu bestehen gibt es zwei sehr ähnliche Strategien: a) Man kann behaupten, dass man überhaupt nichts mehr trinken wird in seinem Leben, oder b) das man nur noch sehr sehr wenig trinken wird (wobei wir hier von ca. 1 Bier pro Woche sprechen). Dies kann man über regelmäßige Bluttests beim Arzt bestätigen lassen. Erst wenn man diese über ein halbes Jahr gesammelt hat wird man die MPU mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen.

Bei einem Vorfall läuft es also in etwa so ab:
- man wird betrunken auf dem Rad erwischt.
- nach 1-2 Monaten kommt der Bescheid von der Stadt, dass man eine MPU bestehen muss
- man hat nochmal 2 Monate Zeit diesen Nachweis vorzulegen, ansonsten muss man den Führerschein abgeben.
- sobal man die MPU hat, bekommt man auch den Schein zurück, da man aber mind. ein halbes Jahr Trockenheit nachweisen muss, zieht sich das bei den meisten eben doch auf ein Jahr hin.

Fazit: Es geht eben nicht direkt um die Frage ob man auf dem Rad jemanden gefährdet (das worüber hier ausschließlich diskutiert wird), sondern ob man ein Problem mit Alkohol hat und folglich eine generelle Gefahr für den Straßenverkehr ist.

Noch ein Paar Anmerkungen:
- Die MPU nach Alkohol auf dem Fahrrad kann man im Prinzip direkt machen, mit Alkohol am Steuer gibt es eine Sperrfrist je nach Promille die man hatte (kenne die Fristen nicht genau, aber liegt auch so bei 1/2 Jahr), das Vergehen auf dem Fahrrad wird also als geringer bewertet.
- Ich weiss das ganze so genau weil es bereits zwei Freunde von mir getroffen hat, ich selber bisher Glück nie erwischt worden.
- Ich persönlich halte die Schlussfolgerung des Gesetzgebers für falsch, ich habe noch nie und würde mich auch nie auch nur ganz leicht angetrunken hinter ein Lenkrad setzen! Ich bin aber schon sehr oft betrunken Fahrrad gefahren, wieviel Promille das dann genau waren weiss ich natürlich nicht, aber ich hatte selbst noch nie Probleme damit und sicher auch sonst niemanden damit gefährdet! Insofern finde ich diese Regelung bescheuert.
- Der Vergleich mit der 6 in Mathe und den Deutsch-Hausaufgaben ist gut, ich möchte noch einen beisteuern: Der Führerschein/MPU kostet ja viel Geld, insofern ist es tatsächlich eine starke Ungleichbehandlung. Angenommen ich klaue im Supermarkt einen Kaugummi, bekomme dafür 200€ Strafe und weil ich einen Führerschein besitze nochmal 1000€ oben drauf....verletzt den Gleichheitsgrundsatz unseres Rechtssystems.
- @ Master: in der Schweiz kann das ganz anders sein und wie der eine Link zeigt ists in Österreich scheinbar noch viel härter als in Dtl...

Ich werde mich wo immer es geht für freies Fahren auf dem Fahrrad einsetzen, da die aktuelle Regelung einfach bescheuert ist!

62

29.05.2012, 17:05

Ich kenne das Prinzip schon, ich weiss nur, dass es so gut wie nie angewendet wird.

Zitat

Fahren in fahrunfähigem Zustand
...
Betrunken aufs Velo - Ausweis in Gefahr:

Wird ein Velofahrer wiederholt betrunken erwischt oder liegt sein Alkoholwert über 1,5 Promille, so besteht die Gefahr, dass auch der Führerausweis weg ist. Die Behörden gehen davon aus, das jemand der betrunken Velo fährt, sich auch betrunken hinters Steuer setzt.

Dann würde das ganze oben von dir genanntes Prozedere ebenfalls erfolgen.
aber:

Zitat

..."Allerdings sei man bei Velofahrern toleranter als bei Autofahrern, da die Gefahr andere zu verletzen geringer sei. Bei leichteren Vergehen könne auch ein Velo-Fahrverbot ausgesprochen werden."


http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/27499978

Zitat

Die Minimal-Busse liege bei 60 Franken. «300 Franken Busse kassiert jemand, der zwischen zwei bis zweieinhalb Promille intus hat.» Für Velo-Blaufahrer mit Autoausweis kann es aber noch schlimmer kommen.

Führerausweis auf der Kippe

Wer mit einem sehr hohen Promillewert erwischt werde, müsse mit einer Abklärung auf Alkoholsucht rechnen. «Dies hat auch Konsequenzen für den Führerausweis», sagt Carlo Gsell, Leiter Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich. Dies hänge jedoch auch damit zusammen, ob die Person eine alkoholhaltige Vorgeschichte vorweist. «Normalerweise hat eine Blaufahrt auf dem Drahtesel keine Konsequenzen für den Führerausweis», stellt Gsell klar.
...
«Wenn alkoholisierte Velofahrer in schwere Unfälle verwickelt sind, sind sie zu rund 95 Prozent selbst das Opfer»

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 575

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

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63

30.05.2012, 03:13

Ich gebe dir Recht, dass bei einem Unfall mit Fahrrad voraussichtlich weniger Schaden für die "Umwelt" entsteht als bei einem Autounfall, keine Frage.
Nichts desto trotz nimmt auch ein Fahrradfahrer am Strassenverkehr teil. Übertrieben gesagt kann man dann ja auch Mofa, Moped und Motorradfahrern "erlauben" betrunken zu fahren. Wo willst du eine Grenze ziehen? Sicherlich ist das Fahrrad am schwierigsten einzusortieren, nicht zuletzt weil es keinen Führerschein benötigt. MMn nimmt das Fahrrad am Verkehr teil, find den Entzug analog zum Auto völlig rechtens, Alkohol hat nix auf der Strasse zu suchen.

Und ja, ich trinke auch gerne, lass mich dann aber fahren ;)



Ach und ein betrunkener Fußgänger nimmt nicht am Straßenverkehr teil ?
Wieso drückt man dem nicht auch ne Strafe auf oder nimmt ihm den Führerschein ?

Ob jetzt n betrunkener Radfahrer sich in Gefahr bringt, oder n betrunkener Fußgänger..
Hatte es in der nähe von Festivals / Zeltfesten schon oft genug das komplett schwarz gekleidete personen einfach so über die Schnellstraße laufen, wo man legal 100 km/h fahren darf.
Wenn so jemand unglücklich von der Seite kommt gehst du auch voll in die Eisen oder hast den auf deiner Haube, wieso nimmt man dem nicht den Lappen ab ? Oder gibt ihm gleich Hausverbot ?
Wer definiert diese Grenze ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Attila« (30.05.2012, 03:19)


64

30.05.2012, 09:10

lies doch oben mit, zwei postings von erg und mir?

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

65

30.05.2012, 10:29

"führerausweis"
"velo"
du hättest das in den erheitern thread posten sollen...
schweizer :respekt: