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Original von GWC_Draq
Da ich mich wohl oder übel aufgrund des Alters zu der Generation einiger Masterstrolle dazuzählen muss, habe ich deine Kernaussage kritisiert, weil sie nicht auf alle zutrifft
Wenn das bei Alwin so ist, ist das sein Bier, nicht das einer ganzen Generation.
Aber naja wär auch zu einfach etwas zu differenzieren!![]()
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Original von Ede G
Manchmal bleibt man eben auf Kosten sitzen und kann die Niemandem reindrücken.
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Original von Ede G
Die Wahrheit ist aber, sobald du das Licht der Welt erblickt hast, hast du angefangen, Kosten zu verursachen und eine Lebensschuld auf dich geladen.
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Original von Ede G
Ein selbst- und umweltbewusster Mensch, sowas gibts, besonders als Menschen noch Jäger und Sammler waren und gezwungen waren, achtet darauf seine Resourcen nicht einfach auszubeuten bis es nichts mehr gibt. Ein egoistischer Mensch wie du kennt eigentlich keine Grenzen in seiner Raffgier.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (22.11.2009, 01:22)
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Original von SiA_Ritter
Hatte auch mal einen kleinen Auffahrunfall. Gegner hatte Schuld.
Geschätzter Schaden .... gefühlte 300 €. Er wollte nicht zahlen und rief die Polizei.
Polizei kam erst nach 30 min., kassierte auch gleich 30 € vom Anrufer.
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Original von SiA_Ritter
Die 400 € Gewinn waren nicht wirklich Gewinn, da ich echt Ärger und Laufereien hatte.
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Original von toblu
(etwas anderes gilt eben uA in den von § 823 I BGB erfassten fällen, zu denen natürlich auch ein solcher autounfall gehört)
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Zitat: Original von Ede G Manchmal bleibt man eben auf Kosten sitzen und kann die Niemandem reindrücken. Aber wieso soll man auf Kosten sitzenbleiben, wenn man an deren Entstehung nicht schuld war?
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Original von kOa_Master
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Original von toblu
(etwas anderes gilt eben uA in den von § 823 I BGB erfassten fällen, zu denen natürlich auch ein solcher autounfall gehört)
hoffentlich lässt du sowas im normalen leben nicht raus, sondern schreibst das hier bloss um andere beeindrucken zu wollen.
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Original von kOa_Master
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Original von toblu
(etwas anderes gilt eben uA in den von § 823 I BGB erfassten fällen, zu denen natürlich auch ein solcher autounfall gehört)
hoffentlich lässt du sowas im normalen leben nicht raus, sondern schreibst das hier bloss um andere beeindrucken zu wollen.