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61

06.03.2007, 19:52

die straße will ich sehen, wo ne kreuzung ist und trotzdem keine 70km/h begrenzung !

62

06.03.2007, 19:56

Dann mach mal die Augen auf ^^

Hier gibts sowas alle 2km...

63

06.03.2007, 19:56

darum ja auch 80 km/h.

Übrigens gibts bei uns haufenweise Feldwege, wo du auf ne Land- oder Bundesstraße ohne Tempolimit abbiegst.

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64

07.03.2007, 08:12

Ich weiß genau wovon Du sprichst Hannes (komm ja auch bei Dir aus der Gegend ;) ), doch Einzelfälle machen keine Statistik und Ausnahmen bestätigen die Regel. Hinzu kommt noch der Faktor, dass man mit zunehmendem Alter das ganze etwas gelassener sieht. Wenn Du zu Hause erst einmal eine Familie hast, für die Du verantwortlich bist, oder deine kleinen Kinder auf der Rückbank sitzen wirst Du Dir auch 5x überlegen, ob es immer "am Limit" sein muss.

Irre, die die Vorfahrt nicht beachten oder sich ähnlich auffällig verhalten gibt es in jeder Altergruppe zuhauf.

Zitat

dass man sich über dieses Schleichen so aufregt, dass viele Leute dann knapp überholen und dann evtl. nen Unfall bauen, ok selbst Schuld kann man sagen, aber diese Senioren treten natürlich in keiner Statistik auf, weil sie zwar Auslöser/mitbeteiligt sind


Was nun: Keks oder Schokolade? Bist Du Schuld, da Du ein gefährliches Überholmanöver gestartet hast oder derjenige, der nicht die Maximalgeschwindigkeit fährt? Das ist doch keine Verpflichtung. Sie sind also weder Auslöser noch beteiligt. Auslöser ist allerhöchstens Deine Ungeduld. Wenn ich das konsequent zu Ende denke gibt es dann ja noch weitere potentielle Gefahrenquellen, die sofort von der Strasse verbannt werden müßten: LKW, Trecker, Radfahrer, Mofafahrer, Mopedfahrer, Skater (auch schon gesehen) etc etc .All diese zwingen mich zu manchmal recht gefährlichen Überholmanövern - und schon sidn wir wieder bei §1.

65

07.03.2007, 09:41

du hast Fahrradfahrer vergessen. Die dürfen ja auch nicht aufm Bürgersteig fahren sondern müssen auf die Straße, falls es keinen Radweg gibt

66

07.03.2007, 10:33

Zitat

Original von SRS_Speci
du hast Fahrradfahrer vergessen. Die dürfen ja auch nicht aufm Bürgersteig fahren sondern müssen auf die Straße, falls es keinen Radweg gibt


Die regen mich nichtmal so sehr auf, schlimmer finde ich die Radfahrer, die TROTZ Fahradweg auf der Strasse fahren.

Ansonsten regt mich beim Auto fahren inzwischen garnichts mehr auf (bzw. fast nichts). Man kommt überall irgendwann an und ist auch viel ausgeruhter und entspannter, wenn man sich nicht bei jedem "Hinderniss" wie das HB-Männchen aufführt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (07.03.2007, 10:35)


67

07.03.2007, 12:29

Zitat

Original von DS_Don_Grotto

Zitat

Original von SRS_Speci
du hast Fahrradfahrer vergessen. Die dürfen ja auch nicht aufm Bürgersteig fahren sondern müssen auf die Straße, falls es keinen Radweg gibt


Die regen mich nichtmal so sehr auf, schlimmer finde ich die Radfahrer, die TROTZ Fahradweg auf der Strasse fahren.

Ansonsten regt mich beim Auto fahren inzwischen garnichts mehr auf (bzw. fast nichts). Man kommt überall irgendwann an und ist auch viel ausgeruhter und entspannter, wenn man sich nicht bei jedem "Hinderniss" wie das HB-Männchen aufführt.


signed
besser kann mans nicht ausdrücken

68

07.03.2007, 14:07

Zitat

Original von MfG_iLGenio
Bei mir sind es eher die LKWs die auf zweispurigen Autobahnen andere LKWs mit 2km/h Unterschied bergauf überholen.


Das macht aus Sicht des LKW-Fahrers (LKW = LAST-Kraft-Wagen) Sinn. Wenn er bremsen muss und den Schwung verliert mit dem er in eine Steigung fährt, kommt er viel schwerer wieder in Fahrt, manchmal gar nicht mehr. Es belastet alle Verschleissteile mehr, kostet mehr Sprit und Zeit. Wenn die Autobahn nur zweispurig an einem Berg ist, dann ist sie vielleicht etwas alt und sowieso nicht so zum Schnellfahren geeignet. Wenn kein Überholverbot für LKWs dort herrscht, darf er das. Bei 1-2 Spuren muss man einfach damit rechnen, dass man ein langsameres Hindernis vor sich bekommt. Ausserdem gaukelt einem die innere Ungeduld meistens einen grösseren Zeitverlust vor als es tatsächlich der Fall ist. Und schaut man sich das Thema Verkehr mal aus der Gesamtperspektive an: Immer mehr LKW, immer schnellere Autos, da muss einfach je nach Situation die eine oder andere Partei auf der Strecke bleiben. Leider wird bei Verkehrsleitsystemen, alternativen Verkehrsmitteln und auch Verkehrerziehung viel zu wenig gemacht. Es werden immer noch viel zu viele Resourcen in das stärker, schneller und schöner gesteckt, aber die Gesamtsituation ignoriert. Als Ergebnis trifft man auf Menschen, die die Nerven verlieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (07.03.2007, 14:10)


69

07.03.2007, 14:17

Zitat

Original von Edda
Wenn kein Überholverbot für LKWs dort herrscht, darf er das.


Der Überholende muss "mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende" fahren!

70

07.03.2007, 14:25

oh, das mit den 2 km/h habe ich übersehen .... :D

Was ist denn wesentlich höhere Geschwindigkeit? Ausserdem ist es bei LKWs nicht so einfach. Er fährt mit wesentlich höherer Geschwindigkeit rein, verschätzt sich vielleicht aber bei der Steigung oder wird gegen Ende hin auf jeden Fall langsamer. Glaub mir einfach, bevor ein LKW die rechte Spur am einem Berg zu einer Standspur macht und seine Kollegen noch mit reinreisst, versucht er es mit dem Überholen und es ist ihm sicherlich total egal, ob die PKW-Fahrer deshalb warten müssen oder sich aufregen.

Ich finde das ist trotzdem ein Beispiel für die unterschiedlichen Interessen der Fahrer und dass man mit mehr Geduld, der Frage nach dem "Warum" und einer Prise Galgenhumor sich insgesamt das Leben einfacher macht.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (07.03.2007, 14:27)


72

07.03.2007, 19:20

ich hab irgendwie nur richtig "angst" vor leuten mit twingo, micra, ka & co die auf der 2-spurigen autobahn grad den lkw mit 107km/h überholen wollen und deshalb rausziehen obwohl man gerade mit 200 angefahren kommt... und einem dann noch scheibenwischer, vogel und ähnliches zeigen...

73

07.03.2007, 21:39

Zitat

und einem dann noch scheibenwischer, vogel und ähnliches zeigen


lass mich raten: du bremst nur so viel, dass du ihnen richtig nahe kommst, um ihnen zu zeigen dass sie grad 'nen Fehler gemacht haben?

74

07.03.2007, 21:42

das mach ich auch gerne. :D
und nachdem man nurnoch 5 meter entfernt ist, nochmal schön auf die hupe.

75

08.03.2007, 13:34

Zitat

Original von kOa_DrohhyN_
ich hab irgendwie nur richtig "angst" vor leuten mit twingo, micra, ka & co die auf der 2-spurigen autobahn grad den lkw mit 107km/h überholen wollen und deshalb rausziehen obwohl man gerade mit 200 angefahren kommt... und einem dann noch scheibenwischer, vogel und ähnliches zeigen...


Richtgeschwindingkeit auf der Autobahn is 130, mein lieber

(soll nicht heissen dass ich selber nicht mit 210/220 duchfahre wenn frei is)

CoK_a_cola

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76

08.03.2007, 13:40

Zitat

Original von MaxPower
Richtgeschwindingkeit auf der Autobahn is 130, mein lieber

(soll nicht heissen dass ich selber nicht mit 210/220 duchfahre wenn frei is)


selbst bei einer begrenzung auf 120km/h oder noch weniger, heißt das nicht, dass du andere daran hindern darfst, schneller zu fahren!

ich mag solche leute, die meinen wenn die begrenzung 120 ist, darf ich mit 120 auch auf der ganz linken spur fahren und andere dürfen ja nicht schneller...

Yen Si

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77

08.03.2007, 14:18

So denken aber viele und dabei kann das richtig teuer werden.

Yen Si

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79

08.03.2007, 14:29

Zitat

Original von GEC_buccaneer
rechtsfahrgebot


"Nötigung" ist das Stichwort :)

80

08.03.2007, 14:40

Zitat

Original von Yen Si

Zitat

Original von GEC_buccaneer
rechtsfahrgebot


"Nötigung" ist das Stichwort :)


missachtung rechtsfahrgebot=nötigung :)

81

08.03.2007, 14:50

Zitat

So denken aber viele und dabei kann das richtig teuer werden.


ach komm, die Polizei hat doch gar nicht das Personal / die Zeit um das auch noch zu kontrollieren / zu bestrafen...

Yen Si

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82

08.03.2007, 15:24

Zitat

Original von GEC_buccaneer

Zitat

Original von Yen Si

Zitat

Original von GEC_buccaneer
rechtsfahrgebot


"Nötigung" ist das Stichwort :)


missachtung rechtsfahrgebot=nötigung :)


Bin zwar kein Rechtsverdreher aber ich sehe es so, dass die Missachtung des Rechtsfahrgebotes eine Nötigung beinhalten kann aber nicht mit einer Nötigung gleichzusetzen ist.
Dagegen ist das Ausbremsen des nachfolgenden Verkehrs trotz eingehaltender Höchstgeschwindigkeit sehr wohl eine Nötigung.

@Hawk
"Kann" ist auch bei dir das Stichwort. ;)

83

08.03.2007, 15:35

Das wird ja alles per Video festgehalten und wenn du jemanden behindert hast beim Mittelstreifenschleichen oder linksfahren = Nötigung was eine Anzeige + 1 Punkt in Flensburg beinhaltet. Behinderst du niemanden ist das nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 €.
Fernsehen bildet ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (08.03.2007, 15:36)


84

08.03.2007, 15:46

@Yen Si: das "kann" hatt' ich auf's teuer werden bezogen und ned auf das erwischt werden allgemein

85

08.03.2007, 16:12

Den einen nötigen der die linke Spur blockiert kann ich ja gradso noch nachvollziehen .. aber wenn man als dritter oder vierter hinter dem Blockierer is und auch nur wartet dass der rüber fährt und dann von hinten einer <3m auffährt und Lichhupe gibt .. da reizt es mich dann schonmal den vollen gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu meinem Vordermann plötzlich herzustellen.

Was ich leider auch schon hatte waren Aktionen wo Leute auf ner leeren dreispurigen Autobahn mit Absicht ganz nach links gefahren sind als sie mich gesehen haben. Aber das beängstigende war bisjetz n Prollalfa der mich immerwieder überholt und gefährlich ausgebremst hat .. auf 'ner relativ vollen AB und in 'nem Geschwindigkeitsbereich von 200 bis 120. Nachm 7. mal musste ich dem Deppen mit 120km/h nachschleichen bis er abgefahren is .. und da kommen einem zwischendruch schon Gedanken sich auch mit Karosseriekontakt zur Wehr zu setzen, weil man da schon anfängt um Leib und Leben zu fürchten.

86

08.03.2007, 16:34

nein ich fahre sicherlich nicht absichtlich so nah auf (lichthupe etc mache ich gar nicht), aber man kann auch nicht jedes mal eine vollbremsung hinlegen (obwohl das ja oft nötig ist).
richtgeschwindigkeit hin oder her, wenn die leute nur einmal in den rückspiegel schauen und dann später einfach rüberziehen weil man ja noch "soooo weit weg" war, ist das einfach nur gefährlich.

87

08.03.2007, 16:34

Zitat

Original von Yen Si
Bin zwar kein Rechtsverdreher aber ich sehe es so, dass die Missachtung des Rechtsfahrgebotes eine Nötigung beinhalten kann aber nicht mit einer Nötigung gleichzusetzen ist.
Dagegen ist das Ausbremsen des nachfolgenden Verkehrs trotz eingehaltender Höchstgeschwindigkeit sehr wohl eine Nötigung.
...y beides grundsätzlich richtig - sind fallentscheidungen dann ;)


z.b.

OLG Bayern, Aktenzeichen: 1 St RR 57/01 – Urteil vom 02.05.2002

Nicht nur eine aufgezwungene Vollbremsung, sondern auch ein massives Ausbremsen ohne verkehrsbedingten Grund kann eine strafrechtlich relevante Nötigung sein. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG Bayern) in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlicht haben. Zum Fall: Ein Lkw-Fahrer hatte an einem Steigungsstück verbotswidrig überholt und den nachfolgenden Verkehr aufgehalten. Das erzürnte einen Pkw-Fahrer so sehr, dass er seinerseits den Lkw überholte, vor diesem einscherte und über rund 800 Meter Wegstrecke allmählich von 92 auf 42 Stundenkilometer abbremste. Damit wollte der selbst ernannte »Oberlehrer« am Steuer dem Lkw-Fahrer eine Lektion erteilen. Der Brummi-Lenker wiederum musste sich auf die Langsamfahrt einlassen, um einen Unfall zu vermeiden. Das Amtsgericht hatte den »Oberlehrer« bereits wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 65 Mark verurteilt und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Die Revisionsinstanz folgte der Argumentation grundsätzlich. Es verlangte aber Aufklärung, ob dem »heruntergebremsten« Lkw-Fahrer – bspw. durch ein Überholverbot oder sehr dichten Verkehr – ein Überholen oder ein Ausscheren rechtlich nicht möglich war. Erst wenn eine solche Zwangslage vorgelegen habe, sei der Tatbestand der Nötigung tatsächlich erfüllt.

88

12.03.2007, 11:06

nochmal ganz langsam lesen:

alle Poster, die sich hier über Schleicher ihrer Meinung nach aufregen, besonders die zur Gruppe Männer zwischen 18-30 Jahren zählen, sollten sich mal selber fragen, ob sie nicht schon bei der Erfüllung von § 1 (1) StVO ein Problem haben. Ich hatte schon erwähnt, dass unsere Strassen immer voller werden. Also müsste man mehr Verkehrsleitsystem installieren und das wiederum heisst flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese Konflikte von wegen zu schnell gegen zu langsam entstehen, weil viele Fahrer meinen auf der Autobahn würde Faustrecht gelten und nur ihre Fahrzeugklasse hätte Recht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (12.03.2007, 11:10)


89

12.03.2007, 11:21

Zitat

nein ich fahre sicherlich nicht absichtlich so nah auf (lichthupe etc mache ich gar nicht),


Dann versteh ich aber nicht wieso dir die Leute so oft 'nen Scheibenwischer / Vogel zeigen - abgesehen davon, dass das bei dem für dich nötigen Sicherheitsabstand schwer zu erkennen sein dürfte. Evtl. solltest du doch langsamer fahren, falls du so oft Schwierigkeiten hast rechtzeitig zu bremsen.

Vielleicht wird mir aber auch öfters der Vogel gezeigt und ich merk's nur nicht, weil ich meinen Blick in so einer Situation auf andere Dinge konzentriere als auf das was der Fahrer vorn grad tut.

PS: ;)

90

12.03.2007, 11:27

Das Recht auf Geschwindigkeit geht über das Recht auf Leben! :respekt: