Abgesehen davon, dass ich selbst weder das Bedürfnis habe, einmal zu heiraten, geschweige denn zwei oder mehr Frauen und es mich wundert, dass Rommel vorgibt, nach gesellschaftlicher Anerkennung seiner bevorzugten Lebensweise zu lechzen, wo er zumindest hier regelmäßig mittels verbaler Selbstdarstellung bemüht ist, sich bestmöglich davon zu distanzieren, erschließt sich mir nicht, weshalb Homoehen Kraft Gesetz zulässig sein sollten, Polygamie hingegen nicht. Im Gegenteil, den in Frage kommenden Bevölkerungsanteil würde ich zahlenmässig kaum geringer einschätzen und eine Polygamie ist m.E. näher am ursprünglichen Sinn und Definition an einer Ehe als die eingetragene Lebensgemeinschaft von Schwulen und Lesben.
Was die Kosten einer Klage angeht, würde ich mir keine Sorgen machen. Als Hartz4 bekommt man sicher auch dafür Zuschüsse / Kostenersatz.
"Leidet
ein Mensch an einer Wahnvorstellung, so nennt man es Geisteskrankheit. Leiden
viele Menschen an einer Wahnvorstellung, dann nennt man es Religion."
[Robert M. Pirsig: Zen und die Kunst, ein Motorrad zu warten]
Wenn man ein Unternehmen wieder auflöst, ist man doch mit diesem Unternehmen nicht gescheitert. Das ist man nur bei einer Insolvenz.