hm wenn sie so gut argumentieren können, dann sagen sie mir doch mal warum gewaltätiger sex gegen den willen der frau generell verboten ist, auch für den fall dass es dem ficker mehr spaß macht als es der frau unspaß bereitet genommen zu werden, was ja nach dem kompensationskriterium eine verbesserung des allgemeinen wohlstandes ist und somit hochgradig erwünscht. waren vielleicht beim formulieren des stgb keine schlauen nationalökonomen am werk ? würden sie zustimmen die entsprechenden paragraphen im stgb als spielverderberparagraphen zu bezeichnen ?