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CoK_a_cola

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31

14.05.2011, 19:44

zwangsversteigerung hat mit dir als mieter eigentlich überhaupt nichts zu tun! es gibt ein sonderkündigungsrecht bei zwangsversteigerung, sofern der "neue" eigentümer selbst bewohnen oder das haus gänzlich abreißen oder komplett umbauen will.

selbst bewohnen ist eigentlich bei mehrfamilienhäusern ziemlich unüblich, abriss eher bei totalem altbau, ansonsten kannst du das als mieter recht gelassen sehen. im grunde kann dir niemand jetzt sagen, was ein neuer eigentümer vor hat. von daher einfach mal abwarten bis zum termin kann auch erstmal einige zeit ins land gehen. der gutachter braucht in der regel mehrer monate bis das gutachten dann bei gericht liegt...

32

14.05.2011, 22:59

danke! so ähnlich dacht ich mir das schon aber wollt gern jemanden hören der nicht nur "denkt" sondern auch spricht als ob er "weiß"

33

11.12.2012, 19:47

normalerweise ist ja 3 monate kündigungsfrist. wenn einem der vermieter kündigt, gilt das dann auch? bei meinem bruder im mievertrag steht nur 4 wochen. ist das rechtens.

sry für thread hochhol, aber überschrift scheint zu passen.
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

34

11.12.2012, 19:53

IST DIE VERMIETERIN ZUFÄLLIG NE FRAU ?

35

11.12.2012, 19:55

ja, woher weißt das?
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

36

11.12.2012, 19:59

NAJA DANN LÄSST SICH DAS PROBLEM HALT SEHR EINFACH LÖSEN IM ERNSTFALLE

SIM_Hexe_S

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37

11.12.2012, 21:56

................................................................ believing I had supernatural powers I slammed into a brick wall.......

Life is uncertain. Eat dessert first!!!



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38

11.12.2012, 22:07

@ hexe : es scheint keine rolle zu spielen, wie oft ich es versuche..... ich kann einfach keine muster in den kakao, capo, kaffee und was sonst noch zaubern..... möge sie mir helfen, einen tip geben, eine anleitung für grobmotoriker..... ich schaffe nicht mal n anständiges blatt :O

CoK_a_cola

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39

12.12.2012, 10:30

normalerweise ist ja 3 monate kündigungsfrist. wenn einem der vermieter kündigt, gilt das dann auch? bei meinem bruder im mievertrag steht nur 4 wochen. ist das rechtens.
im mietwohnungsbereich sind kürzere Fristen als es das BGB (3 Monate) vorsieht für vermieter nicht zulässig, egal was im mietvertrag steht. normalerweise ist eine kündigung des vermieters nur in bestimmten fällen möglich (zeitmietvertrag, eigenbedarf mit stichhaltiger begründung etc.)

warum wurde dein bruder gekündigt?

40

12.12.2012, 12:06

er meinte, es handelt sich um ne kündigung mit frist von 4 wochen - kann ja also nicht fristlos sein, denn es gibt ja ne frist ;)
wohl irgend was persönliches.

er meint, seine vermieterin betrachtet ihn als "mitbewohner", zumindest laut mietvertrag, da er in eine kleine, möblierte wohnung eingezogen ist (und da gibts wohl ne extra klausel für)

weiß allerdings auch nicht, ob das rechtens ist, da er ja formal nicht bei ihr in der wohnung wohnt sondern ne eigene abschließbare tür hat mit küche/bad nicht mit ihr zusammen.

ist halt ein kleines privathaus, für 6 monate während diplomarbeit, und die vermieterin meint, er hätte a) zu oft geduscht, b) 10 minuten zu spät zum schneeschippen da gewesen c) 2 m falsch geparkt.
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

Attila

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42

12.12.2012, 13:05

ist halt ein kleines privathaus, für 6 monate während diplomarbeit, und die vermieterin meint, er hätte a) zu oft geduscht, b) 10 minuten zu spät zum schneeschippen da gewesen c) 2 m falsch geparkt.



Wie bitte? :D
Das ist ja geil.

43

12.12.2012, 14:21

zu oft geduscht 11111

44

12.12.2012, 14:31

kenne mich in bayern nicht so aus, evtl gibts da ja maximale grenzwerte X(
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

SIM_Hexe_S

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45

12.12.2012, 15:05

@ hexe : es scheint keine rolle zu spielen, wie oft ich es versuche..... ich kann einfach keine muster in den kakao, capo, kaffee und was sonst noch zaubern..... möge sie mir helfen, einen tip geben, eine anleitung für grobmotoriker..... ich schaffe nicht mal n anständiges blatt :O


mit ner Schablone Kakaopulver überstäuben :O
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SIM_Hexe_S

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46

12.12.2012, 15:13

Rommel, ich hab Schokokugeln für heiße Schokolade gemacht, mit Vanille und Kardamom. Wenn Du brav bist, kriegste welche ;)
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CoK_a_cola

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47

13.12.2012, 10:42

Ist es eine Einliegerwohnung?

"Eine Einliegerwohnung liegt vor, wenn die bewohnten Räume Teil des vom Vermieter bewohnten Zweifamilienhauses sind und die Räume des Mieters wegen der typischen Bauweise von Zweifamilienhäusern nicht so von denen des Vermieters abgetrennt sind, dass von einer eigenständigen Wohnung gesprochen werden kann. "


Im Falle einer Einliegerwohnung kann der Vermieter ohne berechtigtes Interesse kündigen! Ansonsten nur über §573 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html ), dort heißt es unter 1) er kann ordentlich kündigen, wenn "der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat"


Bei den von dir aufgezählten Sachen ist es aber unerheblich. Frist bleibt in jedem Fall drei Monate. Im übrigen könnte nur nach erfolgter Abmahnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Das Duschen kann weder von der Tageszeit noch von der Anzahl eingeschränkt werden. Einzig und allein die Tatsache, dass jemand ohne ersichtlichen Grund regelmäßig nachts um zwei Duschen geht, könnte problematisch sein. Sofern jemand jedoch Nachts arbeitet kann ihm das auch nicht untersagt werden.


Einzige Ausnahme gibt es, wenn die Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde. Es also im Mietvertrag deutlich ist, dass er nur einen gewissen Zeitraum wohnen kann und wird. Meist ist das bei möblierten Zimmern oder Appartements so.

48

13.12.2012, 10:48

hm, besten dank. ich frage mal nach. glaub aber, er hat da nun eh keine lust mehr zu wohnen, muss er sich halt für 3 monate noch ne neue bude suchen

auf streit in so einem fall hat er wohl keine lust.
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.