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31

28.11.2007, 17:37

Zitat

Original von CF_Elsch
noch ne Rechtsfrage:

hab mir vor 2 Monaten was auf Vorkasse bestellt (wert 40 €)

Jetzt hab ich irgendwie verdrängt,dass ich das da eben bestellt habe und habs eben nicht überwiesen, also auch nix bekommen... heute liegt ein brief von einem inkassounternehemn in meinem briefkasten über einen Betrag von 101€ R.O.F.L

naja. sie haben mir eine email geschickt (wie ich heute in meinem spamordner entdeckt habe) vom 1.10. in der steht ich solle doch den Betrag von 39,50 bis 30.10. bezahlen, dann würden sie mir das produkt (2 kopfmassagestäbe ) zuschicken.

wie is hier die rechtliche situation?habe ich bereits einen kaufvertrag abgeschlossen? oder greift das erst nachdem eine partei ihre leistung erbracht hat (also ich die zahlung oder eben er die lieferung) oder greift das sofort...
(dann bestell ich mir in zukunft irgendwelchen schund nur noch über die adresse meines verhassten nachbarn,den ich ja damit quasi ruinieren würde)


Ja hast du.


1. Willenserkärung ist die Bestellung unter deren Zahlungs- und Lieferkonditionen
2. WE war vermutlich deren Bestellannahme in Form einer Auftragsbestätigung.

Nach 30 Tagen befindest du dich automatisch in Zahlungsverzug. Dadurch, dass sie dir eine Mahnung mit Fristsetzung geschickt haben, ist alles regulär.
Mit was haben sie denn in der Mahnung gedroht?

32

28.11.2007, 17:38

Zitat

Original von [pG]fire_de
klar kann er widerrufen


mit welcher Begründung, wenn er die Ware bereits angenommen hat?

33

28.11.2007, 17:45

Zitat

Es gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, sofern der Käufer eine Privatperson ist. Dem Käufer steht nach § 361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und beträgt 1 Monat. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform oder die rechtzeitige Absendung der Rücksendung der Sache an die Adresse des Verkäufers. Beträgt der Bestellwert bis zu 40 EUR, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Kunden, der in diesem Fall auch die gesamten Ebaygebühren übernimmt. Übersteigt der Warenwert 40 EUR, werden die Rücksendekosten nach Erhalt der Kaufsache erstattet, sofern die Kaufsache vollständig und unbeschädigt ist. Für beschädigte Artikel und/oder deren beschädigte Verpackung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Gemäß §357 Abs. 3 BGB hat der Kunde einen Wertersatz für eine durch die nicht bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Gerichtsstand ist Mannheim.

34

28.11.2007, 19:26

Zitat

Original von Tsu_Trude

Nach 30 Tagen befindest du dich automatisch in Zahlungsverzug. Dadurch, dass sie dir eine Mahnung mit Fristsetzung geschickt haben, ist alles regulär.
Mit was haben sie denn in der Mahnung gedroht?


eben mit nichts...

Stonedraider

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35

28.11.2007, 20:04

Zitat

Original von [pG]fire_de

Zitat

Es gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, sofern der Käufer eine Privatperson ist. Dem Käufer steht nach § 361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und beträgt 1 Monat. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform oder die rechtzeitige Absendung der Rücksendung der Sache an die Adresse des Verkäufers. Beträgt der Bestellwert bis zu 40 EUR, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Kunden, der in diesem Fall auch die gesamten Ebaygebühren übernimmt. Übersteigt der Warenwert 40 EUR, werden die Rücksendekosten nach Erhalt der Kaufsache erstattet, sofern die Kaufsache vollständig und unbeschädigt ist. Für beschädigte Artikel und/oder deren beschädigte Verpackung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Gemäß §357 Abs. 3 BGB hat der Kunde einen Wertersatz für eine durch die nicht bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Gerichtsstand ist Mannheim.


Mag soweit richtig sein, nur gibt es keinen §361a im neuen BGB.
Aber nach 312 b hat man als Verbraucher gegenüber einem Unternehmen ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht. Hier geht es aber um Verbraucher gegen Verbraucher... Sprich: Ich habe ka, kann hier mal bitte nen Jurist aufklären ? :)

36

28.11.2007, 20:19

ok, Paragraphen habe ich nicht überprüft. Habe einfach die BElehrung davon übernommen.

Ich bin davon ausgegangen, dass der Verkäufer ein Unternehmer ist. Trifft das nicht zu?

Stonedraider

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37

28.11.2007, 20:23

Das ist fraglich. Ist hier Ebay der Verkäufer oder die Person, die über die Plattform Ebay das Glätteisen verkauf hat?
Wenn es die Person ist, ist es kein Fernabsatzgeschäft nach 312b.

38

28.11.2007, 20:32

der vertrag kommt zwischen dem verkäufer und napo zustande. Aber der Verkäufer kann ja auch nen Unternehmer sein.

Stonedraider

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39

28.11.2007, 20:33

stimmt ;)

40

28.11.2007, 20:52

ist im Prinzip auch egal, weil es um nicht um ungeschädigte Sachen handelt, also ist es diese "40,- €-Klausel" nichtig. Den Schadensersatz kann man eben auch für Aufwendungen in Anspruch nehmen wie z.B. Versandkosten.
Des weteren steht im BGB bestimmt nix von Ebay usw....
Naja ich geh gleich ins Bett nach 6 Glühwein mit Schuss ist auch ,mal gut :D

41

29.11.2007, 12:15

Eine kurze Zwischenfrage:
Ich meine mal gehört zu haben, dass es zwei polizeiliche Führungszeugnisse gibt, eins für jugendvergehen und eins für Erwachsene.
1. Wenn ja, Welche Unterschiede gibt es?
2. Können Straftaten auch nicht im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt werden? Bzw. wann werden solche Daten gelöscht?