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31

01.12.2006, 00:00

Wenn er die Kohle hat, soll er sein Glück versuchen. Finde es auch komisch, daß ein Prof. verspricht Teilschritte zu werten und für ein fast komplett gelöste Aufgabe 0 Punkte gibt.

Evtl. will er nur seine Durchfallquote (nein ich meine nicht die Krankheit) halten. :D

32

01.12.2006, 00:18

Mir wärs zu wackelig bei sowas kann man eigentlich nur verlieren, weil das einfach zu schwammig ist.

33

01.12.2006, 00:19

Kann den Ärger verstehen. Hatte damals auf Mathe1 Prüfung, auf den praktischen Teil 16 von 16 Punkten und auf den theoretischen 7 von 16 Punkten.
Insgesamt 23 von 32 Punkten. Trotzdem negativ weil beide Teile positiv sein müssen.

34

01.12.2006, 09:25

Zitat

Mir wärs zu wackelig bei sowas kann man eigentlich nur verlieren, weil das einfach zu schwammig ist.


jopp seh ich auch so, nur es kotzt einfach an, dass wenn die einfach keinen bock mehr haben sich damit rumzuschlagen einen gleich zum verwaltungsgericht schicken. X(

35

01.12.2006, 11:10

kA, hab auch die ein oder andre Prüfung wiederholn müssen weils net beim ersten Mal geklappt hat - und hab mich teilweise auch fürchterlich über die Benotung geärgert.

Aber mit ein bisserl Abstand (letzte wiederholte Prüfung is jetzt ~2.5 Jahre her) is der Ärger verflogen - und ich bin eigentlich froh die Prüfungen nochmal gemacht zu haben.

Mit Rumstreiterei/Einspruch kriegst halt bestenfalls ne 4, was dann vielleicht auch deinem Wissenstand entspricht. Wenn man stattdessen nochmal lernt und die Prü. wiederholt schaut meistens ne wesentlich bessere Note raus. (5->1, 5->2, 5->1, 5->2 bei den Prü. die ich wiederholt habe.)

Im Nachhinein ärger ich mich über die wiederholten Prüfungen wesentlich weniger, als über die paar Prüfungen, die sich grad so auf 4 ausgegangen sind....(Prüfungen die ich vernünftigerweise eigentlich wiederholn sollte, was ich aber dank positiver Note natürlich nie gemacht hab.)

Also wenn du die Prüfung ohne weitere Konsequenzen wiederholen kannst, würd ich an deiner Stelle jedenfalls von nem Einspruch absehn. Auch wenn die negative Note vielleicht nicht gerechtfertigt ist, ne Glanzleistung wirds wohl auch nicht gewesen sein...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »plexiq« (01.12.2006, 11:11)


Kellox_AnTe_

unregistriert

36

01.12.2006, 11:43

An wieviel Punkten hing es den nun 4 von 100 ?

Ich würde niemals Klagen den dann bist der Depp und jeder blöde Arsch an der Uni könnte dann in die Versuchung kommen dir einen reinzuwürgen.

Freundin von mir hat Englisch Prüfung geschrieben, fällt durch, schaut Klausureinsicht rein, sieht das der Prof z.b. Fehler anstreicht wie "an EMail" das "an" soll falsch sein.
Geht zum Prof und fragt warum er diesen und diesen Fehler anstreicht und nach welchen genauen Regeln es bestimmt wird.

Antwort:"Bis nächstes Jahr"

Klagen bringt nix alles Auslegungssache da ja meist nur an der Seite angestrichen wird und nirgendwo Punkte oder ähnliches bei solchen Klausuren auftaucht.

Dafür bestehst dann auch mal ne Prüfung wo du denkst "absolut sicher Durchgefallen ausser der Prof. fängt an zu trinken"

ZXK_Nimo

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37

01.12.2006, 12:11

Ihr habt ja sicher sowas wie ne Studentenvetretung an eurer Uni oder? Bevor du klagst ( was eh nie was bringt ), würd ich lieber mal dort vorbei schaun. Je nachdem wie kompetent die dort sind bringts dir ja vielleicht was :)

38

01.12.2006, 12:52

Also es kommt schon auf den Rechenweg an, ob Folgefehler sinnvoll sind. Wenn du komplett anders und falsch auf einen abweichenden Wert gekommen bist, dann ändert auch die Tatsache, daß es einen Faktor gibt, mit welchem du deinen falschen Wert in den richtigen transformieren kannst wenig. Diesen Faktor gibt es immer, ist logischerweise der Quotient aus richtigem und falschem Ergebnis.

Ansonsten kann es durchaus sinn machen, auch zu Klausuren zu gehen, wo man sich nicht 100%ig sicher ist. Kommt halt ganz auf die Prüfungsordnung an. Wenn nichthingehen = nicht bestehen bedeutet, so verliert man durch hingehen auch nicht wirklich was, bis auf plexiq's Ausführungen.

Ich hätte auch nicht geklagt, langfristig wirst du damit mindestens an dem Lehrstuhl nicht mehr froh.

39

01.12.2006, 14:51

Mag sein, die Benotung ist nicht völlig gerecht - andererseits, was wäre Dein Ergebnis in der Praxis wohl wert gewesen? Genau 0. ^^

Ich habe eigentlich wenig Verständnis, wenn Leute gerade eben so bestehen, weil sie noch irgendwo einen Teilpunkt finden und die Mindestpunktzahl erreichen. Wenn man schon studiert, sollte man auch für Klausuren so gut vorbereitet sein, dass man noch besteht, wenn man aufgrund eines dummen Fehlers - der immer mal passieren kann - eine komplette Aufgabe abschreiben muss.

Davon abgesehen, ist ein BWL-Studium (darum geht es doch?) ohnehin mit sehr wenig Aufwand zu bewältigen. Ich bin in einer Klausur durchgefallen, wo mein Produkt-Management-Prof irgendwelche seltsamen Ansichten vertrat, die man in den Klausuren nachbeten sollte. Hab ich nicht getan, gut begründet -> trotzdem durchgefallen. Nächstes Semester bei einem anderen Prof ganz easy bestanden, also wayne?

Viele Gerichte veröffentlichen Prozesskosten inzwischen sogar im Internet, man kann also durchaus absehen, was da auf Dich zukommt.
Ich würde Dich als Richter in jedem Fall verlieren lassen, weil sonst jeder faule Student, der es sich leisten kann, demnächst unsere ohnehin völlig überlasteten Gerichte mit solche Lapalien beschäftigt.
Man kann aber davon ausgehen, dass mit einer Gerichtsentscheidung frühestens in einem Jahr zu rechnen ist.

40

01.12.2006, 14:56

ich war vorbereitet und hab locker mit dem bestehen gerechnet btw.
nur kommt das ja immer mal vor das das gefühl besser ist als das
ergebnis, also bitte keine dummen ratschläge im bezug auf
" was wäre Dein Ergebnis in der Praxis wohl wert gewesen?" "oder warum mit schreiben wenn man nicht besteht" weil das hier nicht die frage ist.

41

01.12.2006, 15:42

als assistent, der genau solche sachverhalte regelmässig behandelt, kann ich dir zu deinem fall (soweit deinerseits geschildert), folgendes sagen:

rekurse sind faktisch nur dann erfolgversprechend, wenn du formelle mängel bei prüfung oder korrektur nachweisen kannst (also entweder nachweislich anderes gefragt wurde als offiziell angekündigt oder die klausur nicht komplett benotet, punkte vergessen oder nicht gezählt wurden etc.).

wenn 1) dein professor belegbar (merkblatt, vorlesungsdatenbank, mail-verkehr, vermerk auf prüfungsbogen) festgelegt hat, dass folgefehler bei der benotung berücksichtigt werden, und 2) es sich bei deinem fehler auch um einen folgefehler handelt, dann müsste ein rekurs erfolgreich sein.

indes frage ich mich, ob es sich in deinem falle um einen folgefehler handelt. offensichtlich hast du bei einer aufgabe, bei der zwei gesonderte faktoren zu berechnen waren (1 respektive 1,1) nur den einen wert errechnet und denn anderen schlicht vergessen. dies ist kaum ein folgefehler.

ganz grundsätzlich möchte ich sagen, dass auch einzelne klausuren für eine studienkarriere entscheidend sein können, und dass man sich gegenüber einer nicht selten vorhandenen professoralen willkür - im berechtigten falle - zur wehr setzen sollte.

das man dies in aller regel unterlässt, verdankt sich weniger der tatsache, dass man nicht recht hat, sondern vielmehr strategischen überlegungen, weil man es sich mit dem jeweiligen dozenten nicht verscherzen will (allerdings sind es gerade die nachtragenden dozenten, die meistens auch etwas willkürlich korrigieren, und gerade mit ihnen sollte man es sich eigentlich verscherzen).

jedenfalls: da du mittlerweile beim verwaltungsgericht, also einer vermutlich höheren (zweiten, dritten...) instanz angelangt bist, muss bereits eine notenbegründung seitens des professors vorliegen. auf dieser basis müsste verbindlich beurteilt werden können, ob dein gang vor gericht sinnvoll ist oder nicht.

gerichtskosten - da haben die anderen recht - können in solchen fällen wahlweise durch akademische studeninstitutionen oder auch staatliche instanzen (jedenfalls in der schweiz und an unserer uni) übernommen werden.

wenn 1) die prüfung für deine studienkarriere entscheidend ist (sprich, du beispielsweise aufgrund dieser note ein jahr wiederholen musst, ein praktikum nicht antreten kannst etc.) 2) du aufgrund der sachlage objektiv zum schluss kommst, das du erfolg haben müsstest und 3) ein gerichtsverfahren wirklich auf dich nehmen willst, dann tu es.

andernfalls - don't.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (01.12.2006, 15:49)


42

01.12.2006, 17:33

Zitat

indes frage ich mich, ob es sich in deinem falle um einen folgefehler handelt. offensichtlich hast du bei einer aufgabe, bei der zwei gesonderte faktoren zu berechnen waren (1 respektive 1,1) nur den einen wert errechnet und denn anderen schlicht vergessen. dies ist kaum ein folgefehler.



weil ich ja nett bin ;) schreib ich es auch noch mal für dich auch wenn das jetzt eh egal ist.....

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NICHT NUR FOLGEFEHLER SOLLTEN BENOTET WERDEN SONDERN AUCH DER LÖSUNGSWEG
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43

01.12.2006, 17:41

Zitat

Original von disaster
Davon abgesehen, ist ein BWL-Studium (darum geht es doch?) ohnehin mit sehr wenig Aufwand zu bewältigen.
...
Ich würde Dich als Richter in jedem Fall verlieren lassen, weil sonst jeder faule Student, der es sich leisten kann, demnächst unsere ohnehin völlig überlasteten Gerichte mit solche Lapalien beschäftigt.

#1 omg, da könnte ich mich jedes mal aufregen - und mache es ja auch. ^^
Wenn man so will ist jedes Studium mit den entsprechend benötigten Fähigkeiten ohne viel Aufwand zu schaffen, diese Aussage hat also überhaupt keinen Gehalt. Wenn du sie relativ meinst, so muss ich auch wiedersprechen. Es kommt vielleicht auch nur auf die Uni und die Prüfungsordnung an. Entscheident ist natürlich, ob man das Fach originär oder im Nebenfach studiert - Nebenfach ist lachhaft, gerade bei BWL oder Wirtschaftsfächern allgemein!
Wenn du z.B. in jeder Klausur ungeheuren Zeitdruck hast und der Stoffumfang auch sehr groß ist und zudem der Prüfungsmodus anders als bei Mathe oder Medizin ist, so ist auch ein BWL-Studium anspruchsvoll. In den reinen BWL-Fächern hat man 500+ Seitenskripte pro 45 Klausurminuten, mal so als richtwert, dazu noch Begleitliteratur. Im Semester schreibt man ca. 10 Klausuren, meist eher dichtgedrängt am Ende... so einfach ist das dann doch nicht.

#2 Na ein Glück, daß meines Erachtens Richter in Deutschland nicht Leute aus grundsätzlichen Überlegungen wo durchfallen lassen sondern schon nah am Gesetz gehen. Du weißt ja gar nicht, ob sein Einspruch nicht vielleicht doch berechtigt ist. Das ne Klage dennoch unklug sein könnte, ist nen anderes Thema.

44

01.12.2006, 17:54

wer lesen kann ist im vorteil... sorry - den post hatte ich übersehen.

bei der sachlage - wenn es denn wirklich so war - würd ich vor verwaltungsgericht gehen (wenns wichtig ist).

allerdings ist dann deine argumentation eine andere: nicht (konkret) folgefehler, sondern (allgemeiner) benotungsschema.

was mich noch interessieren würde ist, warum die bisherigen "richter" derart lausigen begründungen zustimmen konnten (die stellungnahmen vom prof sind ja nicht entscheide, sondern "gegenargumente").

oder ist das verwaltungsgericht die erste überhaupt mögliche instanz (bei uns ist es etwa die zweite oder dritte, jedenfalls die erste uni-externe).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (01.12.2006, 17:57)


45

01.12.2006, 19:53

ne ist die dritte, nur die ersten zwei beschwerden wurde eben mit so ne
text abgeleht...."also bei DIESER aufgabe geht das nicht, weil der lösungsweg
angeblich zu einfach war". nur wenn man vor der klausur sagt es gibt
für die gesamte klausur, kann man später nicht sagen "och nö bei der aufgabe
heute mal nicht"

46

01.12.2006, 20:33

die begründung scheint mir gleichermassen lächerlich wie widersprüchlich und damit konsequenterweise nutzlos.

1) die frage wird mit maximal 16 von 100 punkten gewichtet. wenn immerhin 16 punkte "zu leicht" erreicht werden können (wobei in einer guten prüfung das realisierbare punktemaximum zwischen 70-90 punkten liegt), thematisiert dies wohl eher die qualität von materie, vorlesung, prüfung oder professor, als diejenige der fähigkeiten des prüflings

2) sinn und zweck von punktevergaben ist ja gerade die graduelle qualifizierung der jeweiligen fähigkeiten, die kaum nach ja / nein geprüft werden können (insofern ist auch disasters oben stehendes "argument" schlicht lächerlich und zielt an allem, was er da mit "realtität" bezeichnen will, vorbei)

grundsätzlich: insbesondere betriebswirtschaftliche rechenaufgaben sind ja in aller regel relativ aufwändig (eher im sinne von ausführlich denn schwierig) zu lösen. für den lösungsweg nur global punkte zu vergeben und auch folgefehler nicht zuzulassen, ist mehr als nur problematisch.

also wenn die storys alle stimmen muss ich leider fast sagen, dass du da an einer ziemlich schlechten uni gelandet bist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (01.12.2006, 20:38)


ZXK_Nimo

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47

01.12.2006, 20:41

Hast zufällig die Aufgabe noch?`würd ich gerne mal sehen.

48

01.12.2006, 21:14

Ja, wäre interessant.

Also versteh ich jetzt so, daß du richtig gerechnet hattest, nur die letzte Rechenoperation nicht durchgeführt hast?

@Hate: Du hattest doch auch BWL studiert. An was für nem Lehrstuhl arbeitest du jetzt?

49

01.12.2006, 21:32

aufgaben hab ich zu hause..... bin grad auf praktikum
und ja du hast es so richtig gesehen.

50

01.12.2006, 21:51

Zitat

Original von AtroX_Worf
Wenn man so will ist jedes Studium mit den entsprechend benötigten Fähigkeiten ohne viel Aufwand zu schaffen


Sowas gehört in den Witzethread!!!!!

51

01.12.2006, 22:28

@worf:

an sich an einem soziologie-lehrstuhl (allerdings nur wegen eines bestimmten professors, der eher... sagen wir: experimentalsoziologisch tätig ist - was meinen wünschen und ansichten sehr entspricht).

52

02.12.2006, 01:48

@plah: lies den Satz doch zuende  8)

offtopic: @hate: Dann schlägst du dich auch mit subadditiven Maßen und generalized preferences rum? Oder so in Richtung prospect theory? Ich hatte heute kurz mit nem Psychologen drüber geredet...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.12.2006, 01:49)


53

02.12.2006, 02:06

nope: mein akademisches leben dreht sich im wesentlichen um zwei themen: niklas luhmanns systemtheorie und die zeitdiagnostik meines chefs

anderes bekommt man zwar mit, aber es interessiert nicht wirklich.

edit: ersteres dauert übrigens noch genau 4 tage (man mag die euphorie, die ich dabei verspüre aus der tatsache ersehen, dass ich diese frist hier poste).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (02.12.2006, 02:10)


54

02.12.2006, 11:00

Ich würde versuchen mit dem Prof zu schlafen und ihn danach zu epressen.