als assistent, der genau solche sachverhalte regelmässig behandelt, kann ich dir zu deinem fall (soweit deinerseits geschildert), folgendes sagen:
rekurse sind faktisch nur dann erfolgversprechend, wenn du formelle mängel bei prüfung oder korrektur nachweisen kannst (also entweder nachweislich anderes gefragt wurde als offiziell angekündigt oder die klausur nicht komplett benotet, punkte vergessen oder nicht gezählt wurden etc.).
wenn 1) dein professor belegbar (merkblatt, vorlesungsdatenbank, mail-verkehr, vermerk auf prüfungsbogen) festgelegt hat, dass folgefehler bei der benotung berücksichtigt werden, und 2) es sich bei deinem fehler auch um einen folgefehler handelt, dann müsste ein rekurs erfolgreich sein.
indes frage ich mich, ob es sich in deinem falle um einen folgefehler handelt. offensichtlich hast du bei einer aufgabe, bei der zwei gesonderte faktoren zu berechnen waren (1 respektive 1,1) nur den einen wert errechnet und denn anderen schlicht vergessen. dies ist kaum ein folgefehler.
ganz grundsätzlich möchte ich sagen, dass auch einzelne klausuren für eine studienkarriere entscheidend sein können, und dass man sich gegenüber einer nicht selten vorhandenen professoralen willkür - im berechtigten falle - zur wehr setzen sollte.
das man dies in aller regel unterlässt, verdankt sich weniger der tatsache, dass man nicht recht hat, sondern vielmehr strategischen überlegungen, weil man es sich mit dem jeweiligen dozenten nicht verscherzen will (allerdings sind es gerade die nachtragenden dozenten, die meistens auch etwas willkürlich korrigieren, und gerade mit ihnen sollte man es sich eigentlich verscherzen).
jedenfalls: da du mittlerweile beim verwaltungsgericht, also einer vermutlich höheren (zweiten, dritten...) instanz angelangt bist, muss bereits eine notenbegründung seitens des professors vorliegen. auf dieser basis müsste verbindlich beurteilt werden können, ob dein gang vor gericht sinnvoll ist oder nicht.
gerichtskosten - da haben die anderen recht - können in solchen fällen wahlweise durch akademische studeninstitutionen oder auch staatliche instanzen (jedenfalls in der schweiz und an unserer uni) übernommen werden.
wenn 1) die prüfung für deine studienkarriere entscheidend ist (sprich, du beispielsweise aufgrund dieser note ein jahr wiederholen musst, ein praktikum nicht antreten kannst etc.) 2) du aufgrund der sachlage objektiv zum schluss kommst, das du erfolg haben müsstest und 3) ein gerichtsverfahren wirklich auf dich nehmen willst, dann tu es.
andernfalls - don't.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (01.12.2006, 15:49)