Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

31

03.01.2006, 22:55

Deine unsachlichen Provokationen kannst du dir sparen. Jeder Satz von dier ist ein Witz. Es ist nicht so wie ichs gerne hätte sondern es ist so wie es ist. Wenn einem ein wildes Tier, welches mal einfägt, entläuft dann ists wieder ohne Eigentümer, man gibt das Eigentum also UNFREIWILLIG auf. ähnlich ists beim müll. wenn man etwas kauft und es dann wegwirft, gibt man den Anspruch daran FREIWILLIG auf, dann gehört es einem nicht mehr. Schluss aus fertig, da kann auch ein Bauerhorst kein Einspruch einlegen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (03.01.2006, 22:57)


32

03.01.2006, 23:08

hehe......

bist wohl nen bischen aufgeregt, oder wie soll man diesen wust von versuchten erklärungen deuten?

also wenn ich nen wildes tier einfange, oder es mir zuläuft °° dann bin ich der eigentümer?
ups..... kann es sein, das du keinen unterschied zwischen eigentum und besitz kennst, oder ists echt die aufregung?

also abgesehen davon, das ich den "finder" oder "auserwählten", der dein wildes tier beherbergt, nicht unbedingt vor deutschen gerichten als eigentümer bezeichnen würde, ist dein beispiel irgendwie wieder emmmmmmmmmm... sagen wir ruhig beschissen, da wir/ich ja bisher nicht die aneignung des inhaltes bemängelt habe, sondern den umstand, das du in meinem müll rumsuchst! das ist meine mülltonne, in der ich meinen müll aufbewahre, bis ich ihn der stadtreinung zur ordnungsgemässen entsorgung übertrage!
dafür bezahl ich kohle und hab es sogar vertraglich zugesichert, das mein müll ordnungsgemäss entsorgt wird.
wenn du mir nur nen paar essensreste rausklaust, weil du hunger hast, werd ich sicher auch keinen aufstand machen, aber wenn du die knochen meiner weihnachtsgans bei ebay, oder deinen kumpeln verkaufst, dann find ich das ätzend und werd dich wohl verklagen........
wird sich wohl auch lohnen, denn wie wir ja an deinem schicken auto und deiner cia-infarot-brille sehen können, hat dein vater wohl genug padde gemacht.....

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

33

03.01.2006, 23:29

ich kenne sehr wohl den unterschied zwischen eigentum und besitz. kannst mir eine stelle aufzeigen, wo ich es falsch interpretiere. und ich hab meinen vater gerade gefragt, der anwalt ist und - richtig - genug padde gemacht hat, und der meint auch, dass man sein Eigentum aufgibt, wenn man es wegschmeisst. Der Herr, welcher die Lose an sich genommen hat, hat diese nicht aus einem Tresor gestohlen oder einer Drittperson unter Gewalteinwirkung entwendet sondern sie aus dem Müll geholt. Das macht sehr wohl einen riesen Unterschied. Denkst du der Herr, welcher die Lose da anbietet, hat sich nicht vorher bei einem Anwalt schlau gemacht? Aber der horst weiss es schon besser, ist klar... Mein Beispiel mit dem wilden Tier zeigt, dass man sein Eigentum auf rechtmässigem Weg freiwillig und unfreiwillig abgeben kann. Aber wenn du doch so schlau bist, welchen Tatbestand erfüllt es, wenn der Herr auf dem Gelände des Austragungsortes (auf welchem er sich aufhalten darf) die Lose im Müllcontainer findet und sie mitnimmt?

34

03.01.2006, 23:36

das beispiel mit dem wilden tier ist auch von deinem vater?

na kaum zu glauben, oder du hast es falsch wiedergegeben...... naja, kann ja passieren!
egal, frag ihn doch mal gleich, ob ich auch das recht über meine mülltonne verlier, oder was berechtigt dich, in meinem müll zu wühlen? das ist doch hier die entscheidende frage!
oder kann ich mich einfach in dein auto setzen, wenn ich mal gut ausschauen will, nur weil du es mal kurz nicht verschlossen hast? ich klau dir nix, will nur geile fotos davon haben, so zum vorzeigen! aber ich frag dich nicht, das ist klar! hättest dein auto ja verschliessen können!
witzige schweiz! :D

35

03.01.2006, 23:41

Zitat

Original von CULT_Horst
oder kann ich mich einfach in dein auto setzen, wenn ich mal gut ausschauen will, nur weil du es mal kurz nicht verschlossen hast? ich klau dir nix, will nur geile fotos davon haben, so zum vorzeigen! aber ich frag dich nicht, das ist klar! hättest dein auto ja verschliessen können!

Da ist der Punkt, horsti.
Er wirft ja sein Auto nicht weg, sondern hat es versehentlich offen gelassen (eben fahrlässig gehandelt). Genau so ist es mit der FIFA. Sie hat die Lose weggeschmissen, ist also nicht mehr im Besitz dieser Lose. Fahrlässig, da nun der neue Besitzer ein anderer ist. Diese Parellelen. Rechtmäßig, da FIFA es weggeschmissen hat und nicht versehentlich hingelegt hat, sodass der neue Besitzer es einfach weggenommen hätte (Diebstahl).

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

36

03.01.2006, 23:46

Das Beispiel vom wilden Tier ist ein Standardbeispiel aus dem Römschen Recht, weil es für rechtmässige unfreiwillige Eigentumsaufgabe nicht viele andere Beispiele gibt. Diebstahl zb. ist die unrechtmässige unfreiwillige Eigentumsaufgabe. Schon mal etwas gehört von "ohne Schaden keine Straftat" Welcher materielle oder immaterielle Unbill ist der Fifa entstanden? Er hat keinen Hausfriedensbruch begangen da er sich auf dem Gelände aufhalten kann. Er hat nichts gestohlen, weil er eine eigentumslose Sache an sich genommen hat. Was hat er also falsch gemacht, nenn den Artikel bitte.

Edit: hey Islaya, bist du doch noch hier :)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (03.01.2006, 23:47)


37

03.01.2006, 23:48

Ohne plan von der wirklichen rechtsgrundlage sollte man sich hier nich dümmlich klugscheisserisch angehen ...

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

38

03.01.2006, 23:51

Vielleicht könntest du das ein wenig konkretisieren, falls du mich meinst.

39

03.01.2006, 23:56

von unfreiwilliger eigentumsaufgabe hab ich schon gehärt, aber nicht davon, das ich der eigentümer eines wilden tieres werde, nur weil es in meinem garten steht!
nach deinem schweizer recht müsste mir dann doch auch das wild gehöreen, das ich mit meinem auto erlege.......... oder ist das bei euch in der schweiz auch so, das das dann deins ist? :D

ansonsten werden die planbesitzer dann hier ja sehen, ob der gute dann die anderen lose mit grossen gewinn weiter bei ebay verkauft, oder ob er sich weiter auf seine schweizer anwälte verlässt.......

emmm.... ich hab doch gesagt, das ich nix klau ausm auto und natürlich auch nicht reinkack oder sonstigen mist mach! also kein schaden, du bist ja eh gerade auf der sonnenbank und ich mach halt meine geilen fotos! wo soll das problem sein?
huuuuuuuuiiiiii, muss also gar kein schaden entstanden sein? na wir wissen ja wohl nicht besser, was sollen wir da sagen?

40

04.01.2006, 00:04

Also ich denke auch das Müll nicht zur freien Entnahme ist, im Müll gefundene Sachen fallen meines Wissens unter Fundsachen, müssen also zurück gegeben werden...

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

41

04.01.2006, 00:04

Horst, wenn du dich in mein unverschlossenes Auto setzt und nichts machst und es dann im exakt gleichen Zustand wieder verlässt, so dass ich es, wenn ich wieder zurückkomme, nicht merke, dass jemand drin gesessen hat, machst du dich nicht strafbar. Was soll das denn erfüllen.

Zitat

von unfreiwilliger eigentumsaufgabe hab ich schon gehärt, aber nicht davon, das ich der eigentümer eines wilden tieres werde, nur weil es in meinem garten steht!


wenn es vorher keinen Eigentümer hatte und du das Tier in realen Besitz nimmst, gehört es dir. Wer soll es dir denn rechtmässig wieder wegnehmen.

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

42

04.01.2006, 00:11

Zitat

Original von CID_God_at
Also ich denke auch das Müll nicht zur freien Entnahme ist, im Müll gefundene Sachen fallen meines Wissens unter Fundsachen, müssen also zurück gegeben werden...


Wende den letzten Satz doch mal in der Realität an. Wenn ich draussen in einem Müllcontainer eine Banenschale finde, dann müsste ich damit aufs Fundbüro laufen? Wenn dem so wäre, würde die gesamte Müllentsorgung verunmöglicht werden. Irgendwann muss das Eigentum aufgegeben werden, damit es entsorgt oder weiterverwendet werden kann. Dies geschieht sobald man den Müll vorsätzliich entsorgt. Nach deinem Beispiel ist das nie der Fall. Wenn man eine Petflasche entsorgt und dann stellt einer aus der Recyclingfirma fest, dass diese Flasche Paris Hilton gehörte und sie 20 Euro wert ist, muss der Recyclingfirmamitarbeiter den ehemaligen Eigentümer der Flasche ausfindig machen? Ich glaube ich kämpfe hier gegen Windmühlen :(

43

04.01.2006, 00:15

Sorry aber das ist ein ziemlich lahmes Argument, wenn du auf der Strasse eine Bananenschale findest wirst du sie ja auch nicht zurück geben, solltest du aber etwas finden das einen Wert besitzt (zb. Geldbörse) dann bist du verpflichtet den Fund zu melden und genau so verhält es sich wenn du etwas wertvolles im Müll findest...


Hier eben zur Untermauerung gefunden:


http://www.ezv-vk.de/abfallwirtschaftssatzung.html


Auszug daraus:


§ 10 Abfallanfall

(1) Als angefallen gelten Abfälle, wenn sie dem EZV in zugelassenen Abfallbehältnissen zweckentsprechend eingebracht bereitgestellt sind oder einem vom EZV eingerichteten Sondersammelsystem nach Maßgabe dieser Satzung überlassen werden. Angefallene Abfälle gehen in das Eigentum des EZV über, sobald sie eingesammelt bzw. dem Sondersammelsystem überlassen sind.
(2) Der EZV ist nicht verpflichtet, im Abfall nach verlorenen Gegenständen suchen zu lassen. Im Abfall vorgefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt.
(3) Dritten ist nicht gestattet, angefallene und zur Abholung bereitgestellte Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CID_God_at« (04.01.2006, 00:17)


44

04.01.2006, 00:25

Zitat

Original von Partizan_ch
Horst, wenn du dich in mein unverschlossenes Auto setzt und nichts machst und es dann im exakt gleichen Zustand wieder verlässt, so dass ich es, wenn ich wieder zurückkomme, nicht merke, dass jemand drin gesessen hat, machst du dich nicht strafbar. Was soll das denn erfüllen.

Zitat

von unfreiwilliger eigentumsaufgabe hab ich schon gehärt, aber nicht davon, das ich der eigentümer eines wilden tieres werde, nur weil es in meinem garten steht!


wenn es vorher keinen Eigentümer hatte und du das Tier in realen Besitz nimmst, gehört es dir. Wer soll es dir denn rechtmässig wieder wegnehmen.


kannst du nicht mal dein vadder ans keyboard lassen?
mit dir ist das irgendwie sinnlos!

du willst mir erzählen, das mir das tier gehört, wenn es in meinem besitz ist? witzbold und eben noch gross tönen, das du den unterschied zwischen besitz und eigentum kennst!
und zu deiner frage, der förster wird dir das tier wegnehmen und zwar auf grundlage des..... (uiiii nun muss ich mal was riskieren, da du mir nicht die googlemühe wert bist) jagd- und wildgesetzes, das eindeutig festlegt, das wilde tiere nicht dein eigentum werden, nur weil du es mit deinem super auto matsch machst oder es in deinem landkreis steht! verstehst du das echt nicht, oder willst du mich aufziehen?


so und nun lass mal deinen vater ran, der muss sich ja jetzt irgendwie hier mal äussern, denn sonst wirft es ein bedenkliches licht auf die qualität der schweizer anwälte.....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Horst« (04.01.2006, 00:35)


45

04.01.2006, 00:27

was ich übrigens fast überlesen hätte....

Wenn man eine Petflasche entsorgt und dann stellt einer aus der Recyclingfirma fest, dass diese Flasche Paris Hilton gehörte und sie 20 Euro wert ist,

da wird einem doch gleich klar, warum einer soviel wert auf ne schicke brille legt..... überhaupt kein verständnis für werte!

warum sollte die flasche 20 €uro wert sein? hat sie da natursekt abgefüllt, oder ist die leer?




achja.... find ich übrigens sehr sympatisch von dir, das dir das zumindest nicht soviel ausmachen würde, wenn ich mich in dein auto setz und mich fotografieren lass', denoch glaube ich, das ich dort gegen gewisse bundesdeutsche gesetze verstossen würde!

meinst du evtl. ""wo kein kläger ist, da ist kein beklagter!"?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Horst« (04.01.2006, 00:34)


Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

46

04.01.2006, 00:34

O mein gott horst. Was haben die Papierchen denn für einen materiellen Wert? nichts?

Zitat

du willst mir erzählen, das mir das tier gehört, wenn ich in seinem besitz bin? witzbold und eben noch gross tönen, das du den unterschied zwischen besitz und eigentum kennst!
und zu deiner frage, der förster wird dir das tier wegnehmen und zwar auf grundlage des..... (uiiii nun muss ich mal was riskieren, da du mir nicht die googlemühe wert bist) jagd- und wildgesetzes, das eindeutig festlegt, das wilde tiere nicht dein eigentum werden, nur weil du es mit deinem super auto matsch machst oder es in deinem landkreis steht! verstehst du das echt nicht, oder willst du mich aufziehen?


ich habe geschrieben, wenn das Tier vorher keinen Eigentümer hat. Nicht, wenn das wilde Tier dem Staat gehört! Du sagst der Staat (oder sonst irgendjemand) sei der Eigentümer, damit entfällt dieses Beispiel. Du musst mal ein wenig abstrakt denken. Wenn ein Baum keinen Eigentümer hat und du pflückst einen Apfel davon und bringst diesen in deinen Besitz, wirst du der Eigentümer des Apfels.

Zitat

Original von CULT_Horst
achja.... find ich übrigens sehr sympatisch von dir, das dir das zumindest nicht soviel ausmachen würde, wenn ich mich in dein auto setz und mich fotografieren lass', denoch glaube ich, das ich dort gegen gewisse bundesdeutsche gesetze verstossen würde!


das hier ist nicht malen nach zahlen oder so wischiwaschi-gequatsche, wenn du etwas behauptest musst du auch den beweis antreten. was soll dieses "denoch glaube ich, das ich dort gegen gewisse bundesdeutsche gesetze verstossen würde"

@ god_at, mit irgendwelchen provinz-firmen-agb's musst du mir nicht kommen.

das was du geschrieben hast stimmt ohnehin nicht, aber selbst wenn es stimmen würde, was hätte der arme Mann den machen sollen? Zur fifa zurückrennen und sagen "hey die papierfötzel sind vielleicht wertvoll" und die antworten dann "nee, brauchen wir nicht mehr, die show ist vorbei, war eh nur billig-papier aus aldi, schmeiss sie ruhig weg". Wem hat er somit die Papierchen weggenommen? Die Fifa wollte sie ja nicht mehr und wirft sie weg.

Wenn du eine Geldbörse im Müll findest, weil sie einer nicht mehr wollte und sie darum wegschmeisst, darfst du sie natürlich behalten. Wenn aber ein Dieb die Geldbörse zuvor gestohlen hat und nur das bargeld wollte und sie danach entsorgte, so darfst du die Geldbörse nicht behalten, weil der Dieb lediglich besitzender Nichteigentümer war, welcher somit auch keinen Eigentum an Dritte weitergeben kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (04.01.2006, 00:40)


47

04.01.2006, 00:41

wo steht in der schweiz ein apfelbaum, der keinen eigentümer hat? den würd ich gern sehen!
und ob du dann wirklich schon eigentümer des apfels bist, das solltest du evtl. jetzt wirklich mal mit deinem papa besprechen! der ist schliesslich für deine entwicklung mitverantwortlich, nicht ich!

wie regelt ihr schweizer das mit kindern? wenn bei mir eins im garten steht, bin ich der eigentümer? oder nur der besitzer? muss ich das melden, oder kann ich die ganz normal bei ebay verticken?

merkst du es selbst?
okey, ich kenn euren garten nciht, aber grundsätzlich gilt, das dein garten keine venusfalle ist, wo alles in deinen besitz überwechselt, was sich nicht ausweisen kann!

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

48

04.01.2006, 00:49

Zitat

Original von CULT_Horst
wo steht in der schweiz ein apfelbaum, der keinen eigentümer hat? den würd ich gern sehen!
und ob du dann wirklich schon eigentümer des apfels bist, das solltest du evtl. jetzt wirklich mal mit deinem papa besprechen! der ist schliesslich für deine entwicklung mitverantwortlich, nicht ich!


Das spielt gar keine Rolle, ob in der schweiz einer steht oder nicht. Dass es keinen gibt, hat ja andere, demografische gründe, aber keine juristischen.

Nochmals für dich zum mitlesen: Ich schreibs jetz extra langsam, damit dus auch begreifst:

Wenn du ein wildes Tier einfängst und dieses in deinen Besitz bringst, und dieses vorher keinen Eigentümer hatte, gehört es dir, bis es seine ursprüngliche Freiheit wiedererlangt. Das es dies in der Praxis nicht gibt ist irrelevant, geht aber nicht in dein Spatzenhirn rein.

Zum Glück gibts leute wie dich, sonst könnte man den Begriff "intelligent" gar nicht definieren. Komme mir hier vor, wie beim Versuch einem Beinlosen das Laufen beizubringen.

49

04.01.2006, 01:16

naja okey... zweimal poste ich hier noch.

es gibt bei euch in der schweiz tiere, die keinen eigentümer haben?
die zeig mir doch mal bitte.......

und bevor ich hier einen post verschwende, zeig mir irgenwas in der schweiz, was keinen rechtlichen eigentümer hat, das würde mir schon helfen!

aber okey, wenn du wirklich ein tier im garten stehen hast, was keinen eigetümer hat, dann darfst du das natürlich einfangen und dich als eigentümer fühlen!
mir fallen da zwar nur kobolde, zwerge und elfen ein, aber die hast du ja sicher schon........


ach und zu deinem witzigen tierbeispiel, warum sollte das tier seine freiheit wiedererlangen? lt. schweizer recht ist das mein eigentum, das vermiete ich an tierversuchslabors oder hau es in die pfanne! da iss nix mehr mit freiheit... oder gibt es dort regelungen für ehemals wilde tiere, die jetzt eigentum von grossgartenbesitzern geworden sind? hats bei euch sone spezialverordnung? dann wäre ich ja ge.....! :D


übrigens würd ich an deiner stelle den thread morgen nicht deinem vater zeigen, der enterbt dich! garantiert......

50

04.01.2006, 01:52

Der FIFA kann's doch egal sein, was der mit den dämlichen Zetteln macht. Allein sich darüber zu streiten, ob der das darf oder nicht ist schon behämmert. Ich gönn dem das Geld :O

51

04.01.2006, 01:54

2:1 ihr habt gewonnen! :D

52

04.01.2006, 13:17

Hab niemanden persönlich gemeint , war bloß leicht schwachsinnig wegen sachen die nicht nachweisbar sind , dass leute persönlich werden :D

Aber da horst jetzt verloren hat : wayne :P

53

04.01.2006, 13:18

Zitat

Original von CULT_Horst
2:1 ihr habt gewonnen! :D

ha ha! :D


*scherz* ;)

54

04.01.2006, 15:12

aber: die Schnipsel gehen doch erst in das Eigentum der Abholfirma über, wenn diese die abholt? Vorher ist es doch noch meins.
Ist doch vertraglich so abgesichert.
Anders isses, wenn es ne öffentliche Mülltonne ist. Aber das war es ja nicht. Und wo ich meine Sachen verstaue ist ja eigentlich egal. Die Müllabfuhr nimmt es doch erst mit, wenn sie den Auftrag dazu hat. Bei uns muss ich die rausstellen und sone MArke drankleben, die vorher Geld kostet. Und erst mit dem Akt des Rausstellen gebe ich das Eigentum ab. Vorher darf also niemand in meine Tonne was reinwerfen oder entnehmen.

55

04.01.2006, 15:20

naja du lagerst das ja, damit es zur müllabfuhr kommt, damit wirds halt schon zu müll.

wenn du ne tonne zu hause hast, wo du da deinen müll reintust kannste evtl noch behaupten, dass das keine mülltonne is,.. aber die tüte die da in nem großcontainer gelagert wird, is ganz sicher müll ;)

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

56

04.01.2006, 15:42

ich lager diese sachen doch, damit sie ordnungsgemäß entsorgt werden! wenn ich jetzt wichtige daten in den müll schmeiße, darf sie auch nicht jemand rausnehmen und weiterverkaufen...

solange der müll in der mülltonne liegt, bleibt es mein eigentum, danach wird es eigentum der abholfirma, die mit mir einen vertrag über die entsorgung geschlossen hat. ich denke mal wir müssen uns von diesem "wert" mal absetzen...

ob jetzt ein schaden entsteht und ob das eine verurteilung nach sich zieht, steht auf einem ganz anderen blatt! der mann der den müll durchsucht hat, machte sich meiner meinung nach strafbar, ob dies jedoch verurteilt wird, ist ne ganz andere sache... ich denke die fifa will nur noch kohle sehen!

57

04.01.2006, 15:45

klingt plausibel

58

04.01.2006, 20:31

Zitat

Original von CoK_a_cola
ich lager diese sachen doch, damit sie ordnungsgemäß entsorgt werden! wenn ich jetzt wichtige daten in den müll schmeiße, darf sie auch nicht jemand rausnehmen und weiterverkaufen...


Wenn die Daten nur halbwegs wichtig sind, dann sollte man schon so klug sein die Papiere wenigstens ein wenig zu zerkleinern. Gibt ja nicht umsonst in einigen Firmen eine Trennung zwischen Müll und Datenmüll. -.- (Heißt nicht, dass das jetzt ok ist, wenn trotzdem einer deine Daten dann verwendet ;o )

59

08.01.2006, 03:47

Zitat

Original von Partizan_ch

Zitat

Original von CID_God_at
Also ich denke auch das Müll nicht zur freien Entnahme ist, im Müll gefundene Sachen fallen meines Wissens unter Fundsachen, müssen also zurück gegeben werden...

Wenn man eine Petflasche entsorgt und dann stellt einer aus der Recyclingfirma fest, dass diese Flasche Paris Hilton gehörte und sie 20 Euro wert ist, muss der Recyclingfirmamitarbeiter den ehemaligen Eigentümer der Flasche ausfindig machen? Ich glaube ich kämpfe hier gegen Windmühlen :(

Britney Spears Schwangerschaftstest

Beiträge: 2 917

Wohnort: Seehausen am Staffelsee

Beruf: Statistiker

  • Nachricht senden

60

08.01.2006, 14:55

oh mann, bettler dürfen auch im müll rumwühlen und sich sachen rausnehmen, wie z.B. Pfandflaschen und da beschwert sich auch niemand (wie ich finde auch zurecht) dass die damit gewinn machen!
Also seit nicht immer Paragraphenreiter wo es gar keine Paragraphen gibt! ?(