ich habs ja bereits auf der 1. seite hingeschrieben:
es sind eh immer fantasiestreitwerte die ein abmahn-anwalt deutlich zu machen versucht. das dumme ist: wenn du dann vor gericht gehst, ist die chance sehr gross dass der streitwert auf ein deutlich niedrigeres niveau gesenkt wird, allerdings muss man dann die gerichtskosten begleichen, womit das eingesparte schnell wieder flöten geht und man am schluss draufzahlt.
aber tamger hat mit seiner aussage nicht ganz recht. Ein anwalt kann nicht von sicht aus abmahnen sondern nur im auftrag einer
betroffenen person. verstösst zb. marsallo mit seinem computeronlineshop gegen geltendes recht, so muss ein anderer computeranbieter die abmahnung in auftrag geben. allerdings funktioniert das meist andersrum: der anwalt kennt zb. bereits einen computerhändler und teilt sich vielleicht mit ihm das abmahn-"honorar" oder er schreibt einfach aus dem telefonbuch einen X an, mit der bitte, einen konkurrenten in seinem auftrag zu verklagen, da er sich einen unrechtmässigen vorteil verschafft. für den X bedeutet das: ein konkurrenz weniger und ihm kanns auch sonst nur recht sein, denn er hat keine weiteren konsequenzen (vorausgesetzt die abmahnung ist tatsächlich rechtsmässig, aber das ist sie eigentlich immer).
"lustig" ist auch der fall, bei dem letztens alle nahrungsergänzungsmittel-shops (also bodybuilding-shops) von einem anwalt abgemahnt wurden. dort stellte sich heraus, dass seine frau selbst so einen shop betreibt und er dadurch das recht hatte abzumahnen.
Die Fausregel lautet: egal wieviel der anwalt verlangt, man bezahlt es solange es unter den gerichtskosten + dem korrigierten abmahnhonorar liegt.
bei marsallo würde dies folgendes bedeuten: Der anwalt setzt einen streitwert von 50'000 fest. daraus ergibt sich eine abmahnentschädigung von 1800. vor gericht kann marsallo beweisen, dass er nur 1000 durch den shop verdient. So beträgt die entschädigung für den anwalt noch 36, allerdings kommen noch bspw. 1500 gerichtskosten dazu + anreisekosten, strapazen, vielleicht noch eigene anwaltskosten, so dass die 1800, die der abmahner gefordert hat schnell überschritten sind.
@kali, wenn der interpret nicht seit mehr als 70 jahren verstorben ist, würde ich es momentan vom netz nehmen.