Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DyNaMiTe« (17.02.2004, 19:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DyNaMiTe« (17.02.2004, 20:12)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uNiQuE« (17.02.2004, 21:36)
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Original von uNiQuE
Welchen Paragrafen schlägst du vor, Premse? Doch nicht etwa Verleumdung![]()
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Original von CULT_Lady
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Original von uNiQuE
Welchen Paragrafen schlägst du vor, Premse? Doch nicht etwa Verleumdung![]()
Persönlichkeitsrecht! Und da durchaus schlüssig nachvollziehbar ist um welchen Lehrer es sich handelt könnte er sich darauf berufen. Ob er durchkommt ist ne andere Frage.
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Original von uNiQuE
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Original von CULT_Lady
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Original von uNiQuE
Welchen Paragrafen schlägst du vor, Premse? Doch nicht etwa Verleumdung![]()
Persönlichkeitsrecht! Und da durchaus schlüssig nachvollziehbar ist um welchen Lehrer es sich handelt könnte er sich darauf berufen. Ob er durchkommt ist ne andere Frage.
Geht das auch ein wenig konkreter? Selbst wenn klar ist um welchen Lehrer es sich handelt, auf der Seite werden seine Klausuren und seine Worte publiziert. Das einzige was er erwirken könnte, wäre ein Urheberrecht. Aber selbst das geht nicht, weil er die Klausuren und Sprüche in der Öffentlichkeit geäußert hat.
Ich wüsste nicht, was an der Seite belangt werden könnte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (17.02.2004, 22:17)
Zitat
Urheberrecht greift nicht, da die Arbeiten nicht als sein geistiges Eigentum geschütz sind. Ist ja auch nicht verboten sich z.B. die alten Arbeiten des Bruders zum lernen auszuleihen...
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Original von CULT_Lady
Ich sag ja, ob er durchkommt ist die Frage... Das Persönlichkeitsrecht ist meines wissens nach dann verletzt wenn du z.B. jemanden öffentlich diffamierst
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Original von [pG]fire_de
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Original von uNiQuE
Die müssen jetzt pauken - wegen euch. Das gibt Lynchmord.
Wofür ist die Schule denn da?