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1

Monday, April 9th 2007, 7:35pm

Abzocker / Schmidtlein

Thema Abzocker. Ein jugendlicher Freund von mir (15) hat auf einer Webseite (p2p-heute) von Schmidtlein, einigen vielleicht hinlänglich bekannt, ein bißchen Klickiklicki gemacht. Hat genialer Weise auch seinen Namen und seine Adresse angeben. Mahnung vom Anwalt ca. 130€ (84 davon für's Abo, den Rest für den Anwalt). Muß wohl vorher auch 'ne Rechnung per E-Mail bekommen haben. Frage: Komplett ignorieren den Scheiß oder Widerspruch mit Einschreiben und Rückschein?

3

Monday, April 9th 2007, 7:56pm

Napo hast du zu viel Sonne abbekommen? Bei Euch im Süden soll's ja heute ganz schön gewesen sein.

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4

Monday, April 9th 2007, 7:59pm

Den Jungen zur Schule schicken und lesen lernen lassen.

Ansonnsten mal Googeln ?

Auf der Startseite steht schon das es nicht kostenlos ist -.-
Frag mal lieber nen Anwalt ^^

This post has been edited 1 times, last edit by "_JoD_Dragon" (Apr 9th 2007, 8:01pm)


5

Monday, April 9th 2007, 8:01pm

Wenn das die Frage ist: Einschreiben mit Rückschein. Ignorieren kommt nie gut, letzten Endes werden die das nicht auf sich beruhen lassen, nur weil sie ignoriert werden.

6

Monday, April 9th 2007, 8:02pm

@Jod: War aber nicht die Frage. Apropos lesen lernen: War 'ne entweder oder Frage.

Quoted

Original von DS_Don_Grotto
Wenn das die Frage ist: Einschreiben mit Rückschein. Ignorieren kommt nie gut, letzten Endes werden die das nicht auf sich beruhen lassen, nur weil sie ignoriert werden.


Das ist die Frage. Nach meinen Recherchen haben die Brüder noch nie Anzeige gestellt (haben im Gegenteil selber ein paar Strafanzeigen am Laufen). Darauf basiert ja das Prinzip: Einschüchtern und hoffen, daß irgendwer zahlt. Einschreiben mit Rücksein ist teuer und zur Not hat man das Schreiben vom Anwalt nicht bekommen (können die ja nicht beweisen ;-)

This post has been edited 2 times, last edit by "DS_Tamger" (Apr 9th 2007, 8:06pm)


Jacobs

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7

Monday, April 9th 2007, 8:03pm

mußte ein wenig googeln,da müßte es ein paar internetseiten geben ,die sich damit intensiv beschäftigt haben.
ignorieren sollte man soetwas nicht,meine ich gelesen zu haben.

Naja zu Napo´s Beitrag :baaa:

This post has been edited 1 times, last edit by "Jacobs" (Apr 9th 2007, 8:04pm)


8

Monday, April 9th 2007, 8:09pm

Naja, ich bin inzwischen der Meinung, daß man das auch komplett ignorieren kann. Einschreiben bringt doch nur was, damit man später vor Gericht den Widerspruch belegen kann. Aber soweit wird's wohl eher nicht kommen. Jedenfalls sind die meines Wissens noch nicht so weit gegangen (würden eh verlieren). Bin aber für andere Argumente offen. Btw Einschreiben = 5€.

9

Monday, April 9th 2007, 8:17pm

diese seite hat mir mal sehr geholfen :)

http://www.computerbetrug.de/

HarLe

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10

Monday, April 9th 2007, 9:53pm

ist man mit 15 schon vertragsfähig ohne die zustimmung der eltern ? dachte nicht, also ist der vertrag dann auch null und nichtig. Der betreiber hat doch dafür zu sorgen, dass sein kunde vertragsfähig ist.

11

Monday, April 9th 2007, 10:06pm

Schon klar, die Frage ist, ob ich als Bürger auf jeden Scheiß reagieren muß, der von denen sowieso ignoriert wird. Das Geschäftsmodell basiert ja darauf, volle Möhre zu drohen und einzuschüchtern. Gegen einen richterlichen Mahnbescheid, sollte es dazu kommen, was ich nicht glaube, muß oder sollte man dann wohl besser Widerspruch einlegen. Jedenfalls ist das der derzeitige Stand meiner Ermittlungen.

Das erinnert mich irgendwie an die GEZ-Threads. Die Brüder sind doch alle gleich.

12

Monday, April 9th 2007, 10:08pm

Quoted


rofl daran musst ich auch sofort denken :D

Jacobs

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13

Monday, April 9th 2007, 10:10pm

wenn man nicht reagiert,wird die Sache an ein Inkassounternehmen weiter geleitet und dann wird s unangenehm.

14

Monday, April 9th 2007, 10:17pm

wird aber nicht passieren da er 15 is, da hat HarLe schon Recht

15

Monday, April 9th 2007, 10:19pm

Ne Jacobs, das passiert auch, wenn man reagiert. Bzw. es ist egal, oder glaubst du, die haben da Leute angestellt, die sich die Hunderttausenden Beschwerden durchlesen? Nach meinen Recherchen gehen die wie folgt vor: Kommt der Widerspruch von einem Anwalt, wird die Akte der Person gelöscht. Kommt er nicht von einem Anwalt, wandert das Schreiben direkt in den Schredder. Will sagen, es gibt keinen mir bekannten Fall, wo auf einen Widerspruch, und sei er noch so juristisch fantasievoll formuliert, reagiert wurde, außer mit weiteren Mahnungen. Blos: Anwalt = 45€. Rausgeschmissenes Geld IMHO.

This post has been edited 2 times, last edit by "DS_Tamger" (Apr 9th 2007, 10:23pm)


_Wanderer_Xen

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16

Monday, April 9th 2007, 10:40pm

Quoted

Hilfe im persönlichen Fall bieten auch die Verbraucherzentralen. Sie geben für 6 € (leider nur auf Termin) eine allgemeine Beratung. In Verbindung mit der Beratung übernimmt die Verbraucherzentrale für 18 € auch das Widerspruchsschreiben an Anwalt Tank, was (nach Auskunft der Verbraucherzentrale) bisher in allen Fällen dazu geführt hat, dass Tank den Einzelfall fallen gelassen hat.


quelle: http://www.members.aol.com/AbzockeForum/

17

Monday, April 9th 2007, 10:48pm

Ja klar, wenn ein Schreiben von einem Anwalt oder einer Institution kommt, dann ist bei dem Kunden nichts zu holen. Wozu also noch weiter in den investieren? Aber das Geld kann man sich denke ich auch sparen.

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18

Monday, April 9th 2007, 11:29pm

njaaa allgemein sagen mit 15 nicht vertragsfähig und fertig würd ich nich..
bist ab 6 Jahren Vertragsfähig, wenn es zu deinem Vorteil ist. Ein einfacher kauf in einem geschäft ist auch schon ein kaufvertrag, der Vorteil dabei besteht darin dass du das bekommst was du möchtest^^

Und genauso könnte das mit diesem Abo auch ausgelegt werden, also würd mich da nich zu früh freuen

edit: was verwechselt 6-14 jahre gilts mit vorteilsprinzip 14-18 jahren bist du grundsätzlich sogut wie voll geschäftsfähig, ausser das gekaufte überschreitet das Gehalt des Jugendlichen bzw das Taschengeld, wie hoch dieser Taschengeldbereich in Deutschland lief, weiss ich aber nich

This post has been edited 1 times, last edit by "Imp_Goten" (Apr 9th 2007, 11:34pm)


19

Tuesday, April 10th 2007, 12:10am

Bei der Summe bedarf es der Genehmigung eines Erziehungsberechtigten (auch im Nachhinein möglich), aber die bekommt er mit Sicherheit nicht. Was für ihn wirklich schade ist bei diesem tollen Abo. Ich überleg grad selbst, ob ich mir auch so eins gönne. Bevor die Brüder ins Kittchen wandern, nochmal schnell zuschlagen.

This post has been edited 1 times, last edit by "DS_Tamger" (Apr 10th 2007, 12:11am)


SenF_Ratbo

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20

Tuesday, April 10th 2007, 12:14am

ham die sich die mühe gemacht das per post zu schicken?

_Wanderer_Xen

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21

Tuesday, April 10th 2007, 1:18am

hab noch was gefunden:

http://weblawg.saschakremer.de/2007/01/2…minderjahrigen/

Zu Ihrer [Rechnung/Mahnung/Anwaltsschreiben] vom [DATUM] stelle ich fest:

1.

Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig.

Selbst wenn es also mein/e [Tochter/Sohn] gewesen sein sollte, die sich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] unter der von Ihnen genannten IP angemeldet hat, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen § 107, 108 BGB unwirksam; [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen iSd Vorschrift bewirkt hat.

Es wäre also bereits wegen der Minderjährigkeit [meiner Tochter/meines Sohns] kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

2.

Ihnen ist bestens bekannt, dass die versteckten Preisinformationen (Stichwort: “Abo-Falle”) nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

[Meine Tochter/mein Sohn] wäre also ([ihre/seine] unbeschränkte Geschäftsfähigkeit einmal unterstellt) vor Vertragsschluss weder über das Zustandekommen eines Abo-Vertrags noch über die Dauer des Vertrags, die Höhe der monatlichen Entgelte sowie die Vorauszahlungspflicht für zwölf Monate informiert gewesen.

Ein Vertragsschluss würde deshalb auch an der fehlenden Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile scheitern, hier insbesondere das von [meiner Tochter/meinem Sohn] zu zahlende Entgelt und das Eingehen eines Dauerschuldverhältnisses.

3. [nur im Bedarfsfall]

Unabhängig davon, dass ein Vertrag überhaupt nicht zustande gekommen ist, erhebe ich gegen jedwede gegen [meine Tochter/meinen Sohn] gerichtete Forderung die Arglisteinrede nach § 853 BGB.

Sie täuschen auf der Internetseite [INTERNETSEITE] Ihre tatsächlichen und potentiellen Kunden vorsätzlich über das unter [INTERNETSEITE] vorzufindende Dienstleistungsangebot. Anstatt dem Kunden tatsächlich [SONGTEXTE/HAUSARBEITEN/ETC] zur Verfügung zu stellen, wird ihm lediglich “Alles zum Thema [EINSETZEN]” mitgeteilt. Was sich dahinter verbirgt, dürfte Ihnen bestens bekannt sein, sodass ich an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichte.

Ihr Verhalten erfüllt damit den Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSv § 826 BGB, ggf. auch des (versuchten) Betrugs iSv § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht ist. Die Voraussetzungen der Arglisteinrede sind also ohne weiteres gegeben.

4. [nur im Bedarfsfall]

Hiermit widerrufe ich namens [meiner Tochter/meines Sohns] einen etwaig mit Ihnen zustande gekommenen Vertrag.

Bei sog. Fernabsatzverträgen steht [meiner Tocher/meinem Sohn] als Verbraucher ein Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (§ 126b BGB). Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung ist nie erteilt worden, sodass der Widerruf nicht durch Fristablauf ausgeschlossen ist.

Das Widerrufsrecht ist auch nicht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erloschen. [Meine Tochter/mein Sohn] hat die von Ihnen beworbene Dienstleistung nicht in Anspruch genommen.

5.

Vorsorglich und ausschließlich zur Vermeidung weiterer überflüssiger Diskussionen erkläre ich hiermit die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung [meiner Tochter/meines Sohns] wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB (zur Begründung siehe schon oben unter 2.), hilfsweise auch wegen Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB und/oder Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der von Ihnen angebotenen “Dienstleistung” nach § 119 Abs. 2 BGB.

Höchst hilfsweise kündige ich zugleich einen etwaigen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach § 314 Abs. 1 BGB; eine vorherige Abmahnung war angesichts der geschilderten Umstände entbehrlich.



Aus den Ausführungen oben ergibt sich unzweifelhaft, dass keinerlei Ansprüche Ihrerseits gegen [meine Tochter/meinen Sohn] bestehen.

Ich fordere Sie deshalb auf, bis spätestens zum [DATUM] zu erklären, dass Ihrerseits keinerlei Ansprüche gegenüber [meiner Tochter/meinem Sohn] aus dem oben geschilderten Sachverhalt bestehen.

Mit freundlichen Grüßen […]

22

Tuesday, April 10th 2007, 9:10am

Quoted

Original von CF_Ragnarok

Quoted


rofl daran musst ich auch sofort denken :D


Naja, geistig unterbelichtet zu sein kann ja vorkommen, das aber auch noch öffentlich zur Schau zu stellen ist dann schon irgendwie traurig :rolleyes:

@Jan: Jo, das ist allerdings auch richtig, bei so einem geringen Streitwert ist Einschreiben / Rückschein eventuell mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Schick halt ein Fax, das kostet ja nicht viel.

This post has been edited 1 times, last edit by "DS_Don_Grotto" (Apr 10th 2007, 9:14am)


23

Tuesday, April 10th 2007, 9:28am

Quoted

Original von Imp_Goten
njaaa allgemein sagen mit 15 nicht vertragsfähig und fertig würd ich nich..
bist ab 6 Jahren Vertragsfähig, wenn es zu deinem Vorteil ist.


Meines Wissens ist man von 0-7 nicht geschäftsfähig und von 8-18 beschränkt geschäftsfähig. Bei Verträgen etc mit einer Laufzeit von über 1 Jahr müssen die Eltern ihre Zustimmung geben, ansonsten ist der Vertrag die ganze Zeit schwebend unwirksam. Bei Verträgen die über das 18 Lebensjahr hinausgehen (zb. bei ner Lebendsversicherung) muss glaub ich sogar das Vormundschaftsgericht seine Einverständnis geben.
Der Taschengeldparagraph ist meines Wissens nicht auf eine genau Summe begschränkt, aber z.b ein Mofa Kennzeichen für ein Jahr fällt unter diesen.

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24

Tuesday, April 10th 2007, 9:48am

Wenn ich mir so die Startseite von p2p-heute ansehe erkenne ich relativ schnell, dass der Spaß Geld kostet.

Wie wäre es, wenn dein jugendlicher Freund schlicht und ergreifend bezahlt.
In diesem Zusammenhang wäre auch interssant zu erfahren worin genau die "Abzocke" besteht.

Da ich die Seite bzw. deren Angebot hinter dem Abo nicht kenne; hat er denn wenigstens das Versprochene gefunden?

This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Apr 10th 2007, 4:05pm)


Xastor

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25

Tuesday, April 10th 2007, 3:25pm

Also das kann ich nicht >Abzocke< nennen. Da start groß und deutlich dass es was kostet und AGB etc. steht auch deutlich dort.

Abzocke nenne ich es wenn ganz unten auf der Seite kleingedruckt steht dass es was kostet und man es erst bemerkt wenn man alles schon gemacht hat und dann plötzlich ne E-Mail bekommt.

26

Tuesday, April 10th 2007, 10:20pm

Quoted

Original von SenF_Ratbo
ham die sich die mühe gemacht das per post zu schicken?


Ja, das hat mich auch gewundert. Nicht unbedingt, daß die ihm was per Post geschickt haben, sondern daß er offensichtlich so bescheuert war, seine echten Daten anzugeben. Ich muß mal mit ihm reden, habe bisher nur mit seinem Vater darüber gesprochen, der mir den Brief zeigte. Ich denke, da ist was an Aufklärungsarbeit zu leisten.

@Kastor und Yen Si: Die Seite sieht heute wahrscheinlich anders aus, als damals, hab zumindest gelesen, daß die was "nachgebessert" haben. Hinsichtlich der Empfehlung zu zahlen ... ich gehe mal schwer davon aus, daß ihr euch mit dem Thema nicht richtig beschäftigt habt. Macht ja nichts, ich hatte bis vor kurzem auch nur oberflächlich davon gehört.

P.S.: Bin selbst übrigens nie auf der Seite gewesen, wozu auch, habe aber ca. 40 Seiten Forenbeiträge zu dem Thema durchgearbeitet. Es gibt da einen Thread auf computerbetrug.de mit 142 Seiten, wen's interessiert ...

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=39103

This post has been edited 3 times, last edit by "DS_Tamger" (Apr 10th 2007, 10:28pm)


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27

Tuesday, April 10th 2007, 11:34pm

er ist 15 jahre alt und kann ohne die erlaubnis seiner eltern ohnehin kein abo eingehen...

28

Wednesday, April 11th 2007, 10:06am

Hust :D
Tamger gehe mit dem Jungen zu einem richtigen Anwalt, der sich mit sowas (Internet) auskennt oder Verbraucherberatung.

DriNkY_T

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29

Wednesday, April 11th 2007, 11:15am

Hi Tamger,
Also meine Freundin hat vor einem halben Jahr sich gleich 2 mal dort angemeldet( songtexte-heute.com und noch irgendeins mit -heute.com)
Wir haben immer wieder Mahnungen bekommen, die sind aber direkt in der Mülltonne gelandet!
Das ging so nen Monat und dann kam nix mehr.
Auf keinen Fall reagieren und alles Postwendend an den Mülleimer weiterschicken .

30

Wednesday, April 11th 2007, 1:27pm

Quoted

Original von Le_Smou
Hust :D
Tamger gehe mit dem Jungen zu einem richtigen Anwalt, der sich mit sowas (Internet) auskennt oder Verbraucherberatung.


Und warum soll er dem einem Anwalt Geld in den Rachen schmeißen, damit er es dem anderen nicht geben muß? Verbraucherzentrale kostet auch Kohle. Werd ihm raten es so zu machen wie DriNkY_T.