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Wenn die Versandart in der Auktion nicht explizit als rückverfolgbar (Paket) angegeben war, musst du nichts erstatten. Das ist dann Risiko des Käufers.Um keinen neuen Thread aufzumachen:
Ich habe zur Zeit ein Ebay-Problem auf der anderen Seite. Artikel per Großbrief verschickt. Der kam laut Käufer nie an (glaube ich auch). Nachforschungsauftrag bei der Post bislang erfolglos. Käufer hat Ebay kontaktiert und die versprachen innerhalb von 48h mit einem Lösungsvorschlag zu kommen. Das ist allerdings mittlerweile 2 Wochen her. ^^
Im Moment bin ich eher der Meinung, dass ich warte bis die Post den Nachforschungsauftrag endgültig als nicht erfolgreich beendet, dann dem Käufer das Geld erstatte und das Ganze als Lehrgeld verbuche, dass ich nie wieder was ohne Tracking-Nummer versende. Was mich dabei aber irgendwie aus Prinzip wurmt ist, dass ich bestimmt auch noch auf Paypal-Gebühren und Ebay-Gebühren sitzenbleibe...![]()