Eine
Mahnung ist nichts weiter als die Aufforderung, eine vertraglich geschuldete Pflicht zu erfüllen.
Eine solche solltest du ihm auf jeden Fall schnellstmöglich zusenden; zum einen wird die Auseinandersetzung damit verschriftlicht, zum anderen gerät dein Vertragspartner in Verzug (
§ 286 BGB), was dir insbesondere ermöglicht, die ab diesem Zeitpunkt anfallenden, von ihm verschuldeten Kosten als Schadensersatz geltend zu machen.
Ein
Mahnbescheid, in der Regel der einfachste Weg, einen säumigen Schuldner unter Druck zu setzen (weil auf seiner Grundlage ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, wenn der Schuldner weiterhin nicht leistet oder sich wehrt) ist dagegen nur bei Geldforderungen möglich (hier ist dagegen eine Handlung geschuldet).
Wenn dein Händler seinen Pflichten auch nach einer schriftlichen Aufforderung nicht nachkommt, kannst du die Sache aber auch guten Gewissens an einen Rechtsanwalt abgeben; dessen Kosten muss der Schuldnernämlich ebenfalls tragen, sobald er im Verzug ist.