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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html
Quoted
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit ... und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
wenn es nicht explizit im schriftlichen mietvertrag vereinbart (mündliche nebenabreden sind nicht erlaubt, oder gibt es keine) dann zählt auch das wort... das problem ist halt die beweislast! für mietverträge ist die schriftform nicht vorgegeben.wenn schriftform vorgegeben ist, zählt mündlich eh nicht, selbst wenn beide parteien damit einverstanden wären.
wenn es nicht explizit im schriftlichen mietvertrag vereinbart (mündliche nebenabreden sind nicht erlaubt, oder gibt es keine) dann zählt auch das wort... das problem ist halt die beweislast! für mietverträge ist die schriftform nicht vorgegeben.wenn schriftform vorgegeben ist, zählt mündlich eh nicht, selbst wenn beide parteien damit einverstanden wären.