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Original von AtroX_Worf
Die Softwareantwicklung kann man imho recht schnell auslagern, weil man da stärker Projekte definieren kann, welche umgesetzt werden sollen. Dann zählt der Preis und programmiert werden kann prinzipiell überall recht leicht.
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@Mindestsicherung: Schau dir das 12. Sozialgesetzbuch an. Da steht drin, dass nur bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche gekürzt werden darf. Geht da glaube ich um "Hilfe zum Lebensunterhalt".
This post has been edited 2 times, last edit by "kOa_Borgg" (Mar 22nd 2010, 9:08am)
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§ 26 Einschränkung, Aufrechnung
(1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden
1.bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen,
2.bei Leistungsberechtigten, die trotz Belehrung ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen.
So weit wie möglich ist zu verhüten, dass die unterhaltsberechtigten Angehörigen oder andere mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Leistungsberechtigte durch die Einschränkung der Leistung mitbetroffen werden.
(2) Die Leistung kann bis auf das jeweils Unerlässliche mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe gegen eine leistungsberechtigte Person aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen veranlasst hat, oder wenn es sich um Ansprüche auf Kostenersatz nach den §§ 103 und 104 handelt. Die Aufrechnungsmöglichkeit wegen eines Anspruchs ist auf drei Jahre beschränkt; ein neuer Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Erstattung oder auf Kostenersatz kann erneut aufgerechnet werden.
(3) Eine Aufrechnung nach Absatz 2 kann auch erfolgen, wenn Leistungen für einen Bedarf übernommen werden, der durch vorangegangene Leistungen der Sozialhilfe an die leistungsberechtigte Person bereits gedeckt worden war.
(4) Eine Aufrechnung erfolgt nicht, soweit dadurch der Gesundheit dienende Leistungen gefährdet werden.
This post has been edited 1 times, last edit by "kOa_Borgg" (Mar 22nd 2010, 9:58am)
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Original von AtroX_Worf
@Dude: Das stimmt so nicht, weil du diesen Paragraphen viel zu hart auslegst.
(1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden
Ansonsten such mal nach Gerichtsurteilen. Es wird nur höchstens 3 Monate gekürzt, und auch dann muss der Mensch überleben können - sonst ist die Entscheidung einfach nicht vereinbar mit Art 1 GG. Den kann man nicht so einfach aushebeln.
This post has been edited 1 times, last edit by "Randy Hicky" (Mar 22nd 2010, 7:27pm)
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Original von Randy Hicky
Du Worf bist aber zu unfähig zwischen Leistungen des SGB II und des SGB XII zu unterscheiden, vielleicht kannst Du auch keine römischen Ziffern lesen.
Leistungen nach dem SGB XII berührt den Bereich des SGB II kaum...
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Original von AtroX_Worf
@Mindestsicherung: Schau dir das 12. Sozialgesetzbuch an. Da steht drin, dass nur bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche gekürzt werden darf. Geht da glaube ich um "Hilfe zum Lebensunterhalt".
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Original von AtroX_Worf
@Mindestsicherung: Schau dir das 12. Sozialgesetzbuch an. Da steht drin, dass nur bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche gekürzt werden darf. Geht da glaube ich um "Hilfe zum Lebensunterhalt".
Ich wollte lediglich den Punkt machen, dass in Deutschland niemand verhungern muss - deswegen finde ich es höhnisch, die deutschen Verhältnisse mit Sklavenarbeit zu vergleichen.
This post has been edited 1 times, last edit by "CULT_Lady" (Mar 23rd 2010, 3:37am)
This post has been edited 4 times, last edit by "Randy Hicky" (Mar 23rd 2010, 6:34am)
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Original von AtroX_Worf
@Borgg: Diese beiden Größen kannst du nciht so ohne weiteres Vergleichen. Das eine ist ein Call-Center, das andere der gesamte Unternehmensgewinn. Man weiß nichts über Kosteneinsparungen in anderen Unternehmensbereichen und wieviel Kapital das Unternehmen eigentlich hat, also ob 660 Mio viel oder wenig sind.
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Original von Randy Hicky@ Worf Du brauchst nicht versuchen mich zu verarschen, Du hast nichts gepeilt und verwechselst Rechtskreise.
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Original von AtroX_Worf@Mindestsicherung: Schau dir das 12. Sozialgesetzbuch an.
...
Geht da glaube ich um "Hilfe zum Lebensunterhalt".
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Original von Randy Hicky
Wobei Du immer noch die Unwahrheit behauptest. Im SGB XII kann kann sehr wohl gekürzt werden.
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Original von AtroX_Worf
Da steht drin, dass nur bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche gekürzt werden darf.
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Original von Randy Hicky
@ Lady die 2,5 % in NRW sind die wirklich gültigen Sanktionen. Nicht erfasst werden die Sanktionen die vom SG aufgehoben oder denen durch Widerspruch abgeholfen wurde, bedeutet aber für die Menschen das sie bis zum Erfolg der eingelegten Rechtsmittel erst einmal ein sehr schmales Budget zur Verfügung haben. Die Zahl dieser "ungeprüften" Sanktionen liegt wohl viel höher.
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Original von CULT_Lady
und worfilein, mein süsser, eine poplige suchanfrage bei google mit den worte "deutschland" und "verhungern" liess dich in meinen augen als noch uneinsichtigeren und weltfremderen mövenpick-theorethiker erscheinen als ohnehin.
wäre evtl anders gekommen, wenn man dem mann nicht noch das letzte genommen hätte .....
der erste offizell verhungerte h4sanktionierte...
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Original von CULT_Lady
schön, dass du jede scheisse recherchierst worf und liebend gern nen link zu wirtschaftlichen statistiken etc parat hast, aber vom leben hast du leider keine ahnung!
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Original von CULT_Lady
ich wette mit dir, das du schnell umdenken würdest, wenn du mal ne weile, sämtlicher rücklagen beraubt, mit dem h4 satz auskommen müsstest.
wenn dein wohngeld für ne bude nicht ganz reicht und du von deinen paar euronen noch bissl was drauflegen musst um die miete zu tilgen.
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Original von AtroX_Worf
Ich glaube nicht wenig Studenten geht es ähnlich wie mir, d.h. sie kommen mit viel weniger als dem Hartz4-Niveau aus.
This post has been edited 1 times, last edit by "E_Mielke" (Mar 23rd 2010, 12:51pm)
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Original von AtroX_Worf
Ich habe nie behauptet, dass nicht gekürzt werden dürfte - sondern nur, dass man in Deutschland immer etwas für Essen etc. bekommt. Dabei ging es um die Sklavendiskussion.
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Original von AtroX_Worf So traurig das erste Beispiel mit dem Mann auf dem Hochstand ist, es war aber zweifelslos ein Freitod. Seine Frau ließ sich scheiden, seine Tochter wollte nichts mehr von ihm wissen - das sind die eigentlichen Gründe für den Freitod.
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Original von AtroX_WorfDer zweite Vorfall hört sich teilweise nach Behördenversagen an, aber der Mann hatte sich wohl auch zu wenig selbst gekümmert.
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Original von AtroX_Worf...ich gebe zu, dass man als Familie so kaum normal Leben kann. Ich habe meine Ernähung eben danach umgestellt, dass ich recht billig einen hohen Sättigungsgrad erreiche und ausreichend Nährstoffe zu mir nehme - und es mir schmeckt. Ich kaufe praktisch keine Fertiggerichte, sondern koche mir alles selbst.
Für Kinder ist so eine Ernährung natürlich nicht unbedingt was, aber darum geht es hier ja auch nicht, sondern um die Sätze für Erwachsene. Die finde ich perönlich ausreichend, weil ich aus eigener Erfahrung beurteilen kann, dass es sich davon alleine gut Leben lässt.
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FAZ: Bewerbungen ohne Foto, Name und Geschlecht
Ausländische Bewerber sollen es auf dem deutschen Arbeitsmarkt künftig leichter haben. Die neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hat die Wirtschaft aufgefordert, sich in Bewerbungsverfahren zunächst mit anonymisierten Lebensläufen zufriedenzugeben. Personalchefs sollen dabei auf Angaben zu Alter, Herkunft und Geschlecht verzichten. „Ich möchte Lebensläufe, auf denen weder ein Foto zu sehen ist noch Name, Adresse, Geburtsdatum oder Familienstand erkennbar sind. So erreichen wir mehr Chancengleichheit“, sagte Lüders in Berlin.
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Original von kOa_Borgg
Spätestens im Bewerbungsgespräch ists doch eh vorbei.![]()
This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Mar 24th 2010, 3:27pm)