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Jedem aktiven Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale von 920 € jährlich zu. Diese Pauschale ist schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen oder nicht, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Die Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 920 € jährlich betragen (RZ 320ff).
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Original von Comadevil
Elster sollte man grundsätzlich benutzen, da es die interne Weisung an die Finanzämter in allen Ländern gibt, dass iinerhalb von 6 Wochen nach EIngang der Erklärung mit Elster der Steuerbescheid rausgehen MUSS.
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Original von disaster
Wozu die Eile?
Ich mache meine Erklärung immer erst nach Aufforderung, d.h. idR 2-3 Jahre später. Das Guthaben wird dann mit netten 6% über die gesamte Zeit verzinst - wo bekommt man schon risikofrei so hohe Haben-Zinsen?