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Chiller

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1

Wednesday, November 3rd 2004, 10:06pm

Frage betreffend Lehrstelle

Habe vor 9 Tagen mündlich eine Lehrstelle als Kaufmann in einem Spital angenommen.
Heute habe ich positiven Bericht bei einer Bank bekommen, bei der ich mich auch beworben habe.
Ist es nun möglich, dass ich da zusagen kann und die andere Lehrstelle nach mündlicher zusage noch absagen kann?

This post has been edited 3 times, last edit by "LiVe4_Chiller" (Nov 3rd 2004, 10:07pm)


DS_Teckö

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2

Wednesday, November 3rd 2004, 10:21pm

Die Unterschrift ist entscheident !

Mündliche Verträge gibt es nicht mehr ! :)

Chiller

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3

Wednesday, November 3rd 2004, 10:22pm

lol thx ^^

DS_slo74

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4

Thursday, November 4th 2004, 12:10am

lol, mündliche Vereinbarungen gelten immer noch, aber Dir kann es egal sein, denn: Du hast eine Probezeit von 3 Monaten, in diesen 3 Monaten können beide Parteien ohne einen Grund zu nennen sofort kündigen...

Chiller

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5

Thursday, November 4th 2004, 5:12pm

ja, ich habe die lehre ja noch nicht angefangen, will nur den lehrvertrag zurück schicken und eine andere lehrstelle annehmen...

kOa_TrIcKsTaR

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6

Thursday, November 4th 2004, 7:12pm

selbst einen unterschriebenen ausbildungsvertrag kannst du noch, bevor die ausbildung begonnen hat, kündigen.

Chiller

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7

Thursday, November 4th 2004, 7:17pm

lol?

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8

Thursday, November 4th 2004, 7:49pm

Quoted

Original von DS_Teckö
Die Unterschrift ist entscheident !

Mündliche Verträge gibt es nicht mehr ! :)


omg?? da würde sich jeder jurist im grab umdrehen. Was meinst du, was du tust, wenn du im supermarkt etwas kaufen gehst? Einen schriftlichen Vertrag an der Kasse unterschreiben?

ich zitiere:

Quoted

Ein Vertrag kommt durch die gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung der Parteien zustande (Konsens). Gemöss Obligationenrecht ist ein Vertrag in seiner Form frei, es besteht also keine Pflicht zur schriftlichen Dokumentation. Auch mündliche Verträge (mit oder ohne «Handschlag») zwischen zwei oder mehreren Personen sind somit gültig.

Chiller

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9

Thursday, November 4th 2004, 8:26pm

dh ich kann muss jetzt diese lehre absolvieren und kann die andere nicht annehmen? ?(

10

Thursday, November 4th 2004, 8:30pm

Die Sache bei mündlichen Verträgen ist, dass erstmal jemand beweisen soll, dass es diesen Vertrag auch wirklich gab.

11

Thursday, November 4th 2004, 8:32pm

Nein, Partizan Bezog sich jetzt allein auf DS_Teckö.
Also du hast einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

Aber wie Trickstar schon richtig sagte, kannst du ihn jederzeit kündigen. Theoretisch müsstest du es ihnen nichtmal sagen (sondern einfach nicht hingehen), das sollte man aber, damit sie einem anderem die Shance auf die Stelle anbieten können.

CF_LittleYzer

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12

Thursday, November 4th 2004, 8:34pm

Vertrag einfach nicht zurückschicken hat damals bei mir auch geklappt,haben dann einen anderen die Stelle gegeben.
Genug Lehrstellsuchende und Arbeitlose haben wir ja leider ?(

Chiller

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13

Thursday, November 4th 2004, 9:13pm

lol in der schweiz ist das genau so..bis auf die arbeitslosen :P
bei der bank waren es rund 300 Bewerbungen für 10 Lehrstellen, ich war dann der 11. und da er mir nicht absagen wollte, hat er bei den Chefen der bank und in den abteilungen nachgefragt, ob es möglich wäre noch einen zusätzlichen zu nehmen.
Ich dachte eigentlich nicht, dass es klappt, aber hab jetzt doch noch eine Zusage bekommen.

also thx für die antworten
gb

€: ist hier jemand lehrmeister?
wann schickt ihr den leuten die absagen?
wenn die lehrverträge unterschrieben sind oder sobald jemand mündlich zugestummen hat?

This post has been edited 2 times, last edit by "LiVe4_Chiller" (Nov 4th 2004, 11:35pm)