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Quoted
Original von DS_Teckö
Die Unterschrift ist entscheident !
Mündliche Verträge gibt es nicht mehr !![]()
Quoted
Ein Vertrag kommt durch die gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung der Parteien zustande (Konsens). Gemöss Obligationenrecht ist ein Vertrag in seiner Form frei, es besteht also keine Pflicht zur schriftlichen Dokumentation. Auch mündliche Verträge (mit oder ohne «Handschlag») zwischen zwei oder mehreren Personen sind somit gültig.
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