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1

Wednesday, October 27th 2004, 9:21pm

Mit Gehangen -> Mit Gefangen?

Oder andersrum?
Wie auch immer, gibt es ein derartiges Recht in Deutschland?

Ich meine, wenn jetzt 10 Leute von der Polizei kontrolliert werden und einer davon unbemerkt 'etwas verbotenes' wegwirft und die Polizei findet dieses etwas, kann sie dann jeden der 10 Leute anzeigen, wenn der wahre Besitzer es nicht zugibt?

2

Wednesday, October 27th 2004, 9:29pm

nein, ohne ausreichende beweislast gilt in dubio pro reo.
DIE müssen DIR die schuld nachweisen und nicht andersrum, dass du deine unschuld beweisen mußt.

DaltS_Nero

Unregistered

3

Wednesday, October 27th 2004, 9:29pm

Mit Dope Erwischt worden ? :P

Nee könne sie nicht sie müssen es schon Genau Zuordnen können, es könte ja auch schon davor dort gelegen haben......


BTW: Mit gegangen --> Mit gefangen ;)

Mfg TsoM_Nero  8)

This post has been edited 1 times, last edit by "Salarza" (Oct 27th 2004, 9:30pm)


4

Wednesday, October 27th 2004, 9:44pm

Naja, es war eine Geburtstagsparty und wir sassen zu 8. an einem Skaterplatz als plötzlich 6 Civilbullen aus der Dunkelheit mit Taschenlampen auftauchten. Und eben 2 von uns hatten Gras, haben es jedoch noch wegwerfen können...

...die Bullen fanden es anschließen und behaupteten, wenn es niemand zugäbe, wären wir alle dran. Was ich mir eh nicht so recht vorstellen konnte, trotzdem hatten alle ziemlichen Schiss und um die anderen nicht mit reinzureißen, hat einer halt zugegeben, dass es sein Package sei. Am gleichen Tag wurde er 15 -> GG
Der 2. bestritt jedoch, dass es seins sei und letztendlich haben wir auch nichts mehr von den Bullen gehört.
Aber die haben zu uns wortwörtlich gesagt "Mitgefangen, Mitgehangen"

5

Wednesday, October 27th 2004, 9:47pm

einschücheterungstaktik, is doch ganz klar

die wollen euh nervös machen, so dass einer zu den bullen rennt und alles verpfeifft, am besten noch den dealer nennt...

legalize cannabis X(

DIC_Thaomir

Professional

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6

Wednesday, October 27th 2004, 9:50pm

bullentrick, nix weiter.
die können gar nichts machen. sie müssten eine klare beweislage haben, damit die staatsanwaltschaft das überhaupt anschaut.
außerdem wird sowas bei kleinen mengen eingestellt.

übrigens, das dümmste überhaupt ist es vor bullen eine aussage zu machen.

DS_Loki

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7

Thursday, October 28th 2004, 1:08am

wo thao recht hat, hat er recht...
im prinzip spekulieren die darauf, daß ihr in eurer unwissenheit eingeschüchtert genug seid, um etwas auszusagen, was man später vs euch verwenden kann.

bei den cops gilt:
niemals mit denen reden wenn was gegen dich vorliegen könnte... und schon gar nichts zugeben.

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Location: Bad Godesberch

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8

Thursday, October 28th 2004, 1:42am

du kannst bei der polizei lügen. erst vor gericht gibts sowas wie falschaussage oder meineid

9

Thursday, October 28th 2004, 1:47am

macht dich nur nicht grade glaubwürdig vor gericht, wenn deine polizeiliche aussage ausgepackt wird, die von der vor gericht total abweicht...

DIC_Thaomir

Professional

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10

Thursday, October 28th 2004, 10:01am

falsch.

der angeklagte (nicht aber die zeugen) darf vor gericht lügen.

er kann auch die aussage verweigern. die aussagedelikte (§153 ff StGB) gelten nicht für den angeklagten.

das ergibt sich schon direkt aus dem wortlaut des § 153 StGB.

"als zeuge oder sachverständiger"

This post has been edited 1 times, last edit by "DIC_Thaomir" (Oct 28th 2004, 10:03am)


11

Thursday, October 28th 2004, 11:33am

wieso darf der angeklagte lügen ?

klingt unlogisch, es heisst doch immer: entweder die aussage verweigern oder still sein...

also, warum is das so ?

KoE_Wuestenfuchs

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12

Thursday, October 28th 2004, 12:01pm

Mit gefangen, mit gehangen gibt es nicht, es sei denn du bist Fußballfan. In so einem Fall gilst du als Freiwild und wirst direkt nieder geknüppelt.
Gehasst, verdammt, vergöttert - Eintracht Frankfurt

This post has been edited 1 times, last edit by "KoE_Wuestenfuchs" (Oct 28th 2004, 12:03pm)


13

Thursday, October 28th 2004, 1:03pm

Quoted

Original von DIC_Thaomir
falsch.

der angeklagte (nicht aber die zeugen) darf vor gericht lügen.

er kann auch die aussage verweigern. die aussagedelikte (§153 ff StGB) gelten nicht für den angeklagten.

das ergibt sich schon direkt aus dem wortlaut des § 153 StGB.

"als zeuge oder sachverständiger"


meinst du mich?
meine aussage ist sicherlich nicht falsch.

Tahrok

Master

Posts: 1,927

Location: österreich

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14

Thursday, October 28th 2004, 2:21pm

Quoted

Original von KoE_Wuestenfuchs
es sei denn du bist Fußballfan. In so einem Fall gilst du als Freiwild und wirst direkt nieder geknüppelt.

lol :respekt:

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15

Thursday, October 28th 2004, 5:09pm

Quoted

Original von KoE_Wuestenfuchs
Mit gefangen, mit gehangen gibt es nicht, es sei denn du bist Fußballfan. In so einem Fall gilst du als Freiwild und wirst direkt nieder geknüppelt.


Das erinnert mich irgendwie an das Spiel Schalke - Basel. Ich war da mittendrin und ich dachte mir gibts eins, da sind gewisse(nicht alle, einige waren ruhig, andere echt aggressiv) Polizisten ausgerastet wie ich das noch nie gesehen hab. Ausdrücke wie "Ich bring dich um!" aus dem Munde eines Polizisten, der auf Leute prügelt, sowas hat mir doch sehr zu denken gegeben :rolleyes:

Ladet euch mal das Video "Solange in uns ein Feuer brennt" hier runter(Das Video "Schalke-FCB" ist noch besser, allerdings ca. 90MB gross und bei mehreren 100 DL's zur gleichen Zeit läuft es nicht sehr schnell...):

http://213.189.133.77/dlsys/index.php?mekat=International


Ein so unsinniges Verhalten und ein derart idiotisches Polizeikonzept habe ich noch nirgends gesehen und ich war schon in Rotterdam, Mailand oder Saint Etienne...

Freut euch auf die WM 06




16

Thursday, October 28th 2004, 5:11pm

Quoted

wieso darf der angeklagte lügen ?
....stimmt es heißt ja "Du sollst nicht lügen".... :D


Quoted

Polizisten ausgerastet wie ich das noch nie gesehen hab. Ausdrücke wie "Ich bring dich um!" aus dem Munde eines Polizisten
...bochumer hunderschaft...? ...wenn ja, klingt nach einem freund von mir.... :D :D :D

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17

Thursday, October 28th 2004, 5:21pm

nein, die polizisten die sich 4mal im stadion in schalke zwischen die fans stellen musste :rolleyes:

DS_Loki

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18

Thursday, October 28th 2004, 5:27pm

klar werden aussagen erst vor gericht verwendet...
aber wenn du bei der polizei ein geständnis ablegst, indizien auch vs dich sprechen, dann ist es vor gericht relativ schwer zu sagen, du hättest damit nichts zu tun...

jaja,
ich weiss... stress-situation, angeblich druck der polizei...usw...
aber so siehts nunmal aus.

und als angeklagter bist du nicht verplichtet vor gericht die wahrheit zu sagen... man muss sich nicht selber belasten...

19

Thursday, October 28th 2004, 5:57pm

omg sich mit gras erwischen lassen :rolleyes:

20

Thursday, October 28th 2004, 6:04pm

ich würde als bulle auch euch fussballfans runterprügeln...

ihr habt es so verdient !!

was soll der Polizist machen, wenn ein personen verhältnis von 1 zu 200 is ?

da würde ich rpäventiv bei jeder kleinigkeit das volle programm ausreizen, tränengas, gummikugeln...

lieber habt ihr nen rausgehauenen zahn und nen blauen fleck, als dass die armen polizisten, die wegen euch überstunden machen, krankenhausreif geschlagen werden

ja, bla bla, die schläger sind nur ne minderheit und hooligans sind bei euch unerwünscht....

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21

Thursday, October 28th 2004, 6:42pm

Quoted

Original von SiA_MaxPower
ich würde als bulle auch euch fussballfans runterprügeln...

ihr habt es so verdient !!

was soll der Polizist machen, wenn ein personen verhältnis von 1 zu 200 is ?

da würde ich rpäventiv bei jeder kleinigkeit das volle programm ausreizen, tränengas, gummikugeln...

lieber habt ihr nen rausgehauenen zahn und nen blauen fleck, als dass die armen polizisten, die wegen euch überstunden machen, krankenhausreif geschlagen werden

ja, bla bla, die schläger sind nur ne minderheit und hooligans sind bei euch unerwünscht....


man merkt, dass du vom fach bist und sehr viel ahnung hast. :rolleyes:

und wenn du schon gar nicht argumentierst lass es besser dabei bleiben:

kOa_Mjöllnir

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22

Thursday, October 28th 2004, 6:42pm

auch hier nochmal die bitte an dich MaxPower dümmliche verallgemeinerungen zu unterlassen. danke.

grüße Mjöllnir

23

Thursday, October 28th 2004, 7:49pm

ich habe von anfang an gesagt, dass die uns damit nur verarscht haben, aber leider erst nachdem alles passiert war...

naja ich wurde nicht erwischt von daher...


...und champ, schon klar, du wirst nicht erwischt, wenn du im dunkeln mit 2Gramm auf einer bank sitzt und auf einmal kommen aus 4 verschiedenen richtungen bullen. am ende waren es ganze 10 bullen...

und die waren vielleicht aggressiv, wir wurden mehrmals angeschrien, die hände aus der hosentasche zu nehmen...

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24

Thursday, October 28th 2004, 7:55pm

als zeuge darf man zwar nicht lügen, aber die aussage verweigern wenn man sich selbst belasten würde. denn es macht einen grossen unterschied ob man nun als zeuge sagt: "ich weiss es nicht" oder "ich will mich dazu nicht äussern"

25

Thursday, October 28th 2004, 7:57pm

Quoted

Original von kOa_Master
nein, die polizisten die sich 4mal im stadion in schalke zwischen die fans stellen musste :rolleyes:
...klar meinte ich die polis oder meinste man kann keinen freund und helfer zum freund haben... :D

DIC_Thaomir

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26

Thursday, October 28th 2004, 9:53pm

Quoted

Original von Partizan_ch
als zeuge darf man zwar nicht lügen, aber die aussage verweigern wenn man sich selbst belasten würde. denn es macht einen grossen unterschied ob man nun als zeuge sagt: "ich weiss es nicht" oder "ich will mich dazu nicht äussern"


erzähl doch bitte keine scheiße. du hast keinen blassen schimmer aber musst hier rumlabern. sorry, aber sowas nervt ab.

es ist NICHT strafbar als angeklagter vor gericht das blaue vom himmel zu lügen (von loki richtig angemerkt). das ist fakt und ich muss es wissen. wenn interesse besteht kann ich auch belegstellen aus strafgesetzbuch-kommentaren liefern. allerdings schon derart banales allgemeinwissen, dass es peinlich ist sowas belegen zu müssen. der wortlaut des gesetzes selbst ist ja schon eindeutig.
es ist lediglich strafbar wenn man andere, unschuldige, bezichtigt straftaten begangen zu haben, § 164 StGB, Falsche Verdächtigung. insoweit, aber auch nur insoweit können lügen vor gericht auch für den angeklagten strafbar sein.

Posts: 3,349

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27

Thursday, October 28th 2004, 10:05pm

Quoted

Original von Partizan_ch
als zeuge darf man...


Quoted

Original von DIC_Thaomir
es ist NICHT strafbar als angeklager...


eigentor? ich studiere selbst jura, aber lesen lernt man schon in der grundschule.

28

Thursday, October 28th 2004, 10:23pm

OMG gsd studier ich mathe.. da gibts kein rumdeuteln wie bei den juristen, sondern nur richtig oder falsch..

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Location: Odenthal

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29

Thursday, October 28th 2004, 11:18pm

Quoted

Original von ChampioN
omg sich mit gras erwischen lassen :rolleyes:

das geht verdammt schnell, zumindest in der gegend, in der ich wohne, weil bei uns sehr viele jugendliche kiffen und die bullen das wissen... und bei uns fahren viele bullen rum...

DIC_Thaomir

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30

Thursday, October 28th 2004, 11:21pm

Quoted

Original von Partizan_ch

Quoted

Original von Partizan_ch
als zeuge darf man...


Quoted

Original von DIC_Thaomir
es ist NICHT strafbar als angeklager...


eigentor? ich studiere selbst jura, aber lesen lernt man schon in der grundschule.


ups. sorry.