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1

17.05.2010, 21:38

straftatbestand „auf privatgrundstück geparkt“

hi,

hab heute über nacht kurz aufm hinterhof meiner mietwohnung geparkt, der als parkplatz meiner vermieterin ausgezeichnet ist ( die nicht im haus wohnt, aber regelmäßig vorbei fährt)

naja, dummerweise war sie heute morgen super früh da, bevor ich los bin, und hat sich scheinbar aufgeregt, dass ich ihren platz blockiere ( wohlgemerkt ist der platz so groß, dass sie trotzdem noch neben mir parken konnte und es eigentlich kein problem gab).
auf jeden fall hing dann ein zettel an der windschutzscheibe

»auf privatgrundstück parken verboten, anzeige erstattet, zeuge vorhanden «

klar, sie hätte mich abschleppen lassen können, aber hat sie nicht und schreibt, dass sie anzeige erstattet. was genau zeigt sie denn jetzt an (wenn sie nicht nur blufft) ? was für ne straftat will sie überhaupt anzeigen ?

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

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2

18.05.2010, 07:12

abwarten, Tee trinken, zukünftig dort nicht mehr parken.

3

18.05.2010, 07:35

Sie hätte dich abschleppen lassen können und versuchen die Kosten auf dich abzuwälzen. Mehr kann sie nicht machen.

*§ 859
Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.*

Die Polizei hat auf Privatgrund da nichts zu sagen. Also kann sie dich auch nicht anzeigen.

4

18.05.2010, 08:55

weiß sie denn, dass es dein Auto war?
Als Vermieter würde ich nicht unbedingt meine Mieter wegen solch einer Lapalie verklagen. Wenns irgendwer anders ist schon eher (sofern, wie oben beschrieben, überhaupt sinnvoll)!

5

18.05.2010, 09:06

Das ist nur bullsh*** von ihr, um den Park"sünder" zu beeindrucken. Man kann keine Anzeige erstatten deswegen. Sie kann nur das Auto entfernen lassen und da gelten strenge Regeln. Sie muss nämlich erst einige Zeit abwarten, bevor sie den Schlepper rufen kann, sonst bleibt sie auf den Kosten sitzen. Sie darf nicht mal die Ausfahrt blockieren oder das Fahrzeug anderweitig an der Wegfahrt hindern.

Ich würde mir überlegen mit ihr zu reden und Dich zu entschuldigen, denn wenn sie noch nicht weiß, dass es Dein Auto war, es aber herausfindet, ist sie möglicherweise noch mehr angefressen und ihr müsste vermutlich noch einige Zit miteinander auskommen?

6

18.05.2010, 09:39

denke nicht, dass sie weiß, dass es mein auto ist. außer sie hat ein gutes gedächtnis, aber dann hätte wohl zusätzlich ein zettel im briefkasten gelegen - zettel schreiben ist eine ihrer lieblingsbeschäftigungen ..

„einige Zeit“ = 1-3 Jahre ..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (18.05.2010, 09:40)


Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

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7

18.05.2010, 09:47

Da passiert nichts, sie könnte höchstens zivilrechtlich gegen dich vorgehen (wir nennen das in der Schweiz aus "unerlaubter Handlung").

Da ihr aber nach Differenztheorie kein Schaden entstanden ist, geht da gar nichts.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatAbschleppen.php

@ disaster, ich glaube nicht, dass man da warten muss, das sieht auch das bundesgericht so. man muss aber zumindest ein schutzwürdiges interesse nachweisen. Einfach so aus Spass jemanden abschleppen lassen, obwohl man selbst, oder ein berechtigter Dritter den Parkplatz zu diesem Zeitpunkt gar nicht braucht, ist missbräuchlich und verdient keinen Schutz.

8

18.05.2010, 10:04

da hätt ich auch gleich mal noch eine Frage zu dem Thema:

Ich parke jetzt immer gegenüber einer Ausfahrt. An der Ausfahrt steht ein Schild " Ausfahrt Freihalten, auch gegenüber". Haben die irgend einen Anspruch darauf daß die genüberliegende Seite frei ist ? Kann ich kostenpflichtig abgeschleppt werden ?

9

18.05.2010, 11:21

prinzipiell können dir die garnichts, wenn dann muss auf der andren straßenseite auch nochn schild mit nem parkverbot stehen. wenn du denen damit allerdings die ein und ausfahrt unmöglich machst.. dann darfstes trotzdem nicht ;)

10

18.05.2010, 14:00

Zitat

Original von GWC_Vegeta
da hätt ich auch gleich mal noch eine Frage zu dem Thema:

Ich parke jetzt immer gegenüber einer Ausfahrt. An der Ausfahrt steht ein Schild " Ausfahrt Freihalten, auch gegenüber". Haben die irgend einen Anspruch darauf daß die genüberliegende Seite frei ist ? Kann ich kostenpflichtig abgeschleppt werden ?


Muss man es darauf ankommen lassen, nur weil man meist zu faul ist, ein paar Schritte mehr zu laufen, weil man nicht gleich im Wohnzimmer einen PP gefunden hat?

11

18.05.2010, 14:35

Zitat

Original von Hagakure
Muss man es darauf ankommen lassen, nur weil man meist zu faul ist, ein paar Schritte mehr zu laufen, weil man nicht gleich im Wohnzimmer einen PP gefunden hat?


Ja.

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12

18.05.2010, 15:52

wenigstens mal ne klare Antwort in einem Rechts- Thread

13

19.05.2010, 20:43

Zitat

Original von GWC_Vegeta

Zitat

Original von Hagakure
Muss man es darauf ankommen lassen, nur weil man meist zu faul ist, ein paar Schritte mehr zu laufen, weil man nicht gleich im Wohnzimmer einen PP gefunden hat?


Ja.


Kindskopf!

Genauso voller kindlichem individuellem Unverstand gefüllt in seiner Egomanie, wie manch Intensivtäter, der andere zusammenschlägt, ersticht oder erschlägt, wegen Nichts. Nur weil man sich selber n ganzes Stück zu lieb hat.

Aua!

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14

19.05.2010, 20:47

lol selten so nen bullshit gehört... :D

15

20.05.2010, 16:24

Hagakure hat wohl so ein Schild aufgestellt^^

Beiträge: 877

Wohnort: Bad Dürrenberg

Beruf: GER

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16

20.05.2010, 16:39

Also ich finde es gut, dass es Menschen wie Hagakure gibt, der uns dummen und geistig zurückgebliebenen Kleinkindern erklärt, wie die große böse Welt funktioniert. Da kann man doch wirklich noch was lernen! :rolleyes:

17

20.05.2010, 16:45

naja im Grunde hat er doch recht.. manche Leute sind einfach auf Konfrontation aus.. sind vieleicht Geil auf sowas.
Wenn auf dem Schild steht dass auf der Gegenseite nicht geparkt werden soll, dann wird es schon seinen Grund haben und da kann man diesen Gefallen tun egal ob das jetzt ne rechtliche Grundlage hat oder nicht, ist das wirklich zuviel verlangt paar meter weiter zu parken?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ZwerG_Serge« (20.05.2010, 16:53)


18

20.05.2010, 16:55

Kommt drauf an wie die Parkplatzsituation sonst so ist...

19

20.05.2010, 17:05

Immerhin ist das Ihr Parkplatz und wenn da einer parkt und man nichts sagt könnte sich derjenige dann evtl aufs Gewohnheitsrecht berufen? ^^

Kann sie schon nachvollziehen und finds nicht grad die feine Art einfach da zu parken (auch wenn genug Platz ist und es wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen aht)

20

20.05.2010, 19:22

Man könnte auch jedem Grundstückseigentümer seine persönliche Feinstaubzone genehmigen, oder wie wärs mit einem Überflugverbot für Fremdflugzeuge - kann man ja drum rum fliegen, wa ?

Wozu verdammt nochmal braucht jemand 10 Meter Ausscherzone vor seiner Einfahrt. Da kommt selbst nochn LKW ohne Probleme reingekurvt.

Gerade die Leute die solche Schilder austellen provozieren doch den Streit. Wenn das nun jeder so machen würde ???