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Popmusik
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Popmusik ist eine Abkürzung von „populäre Musik“ und bezeichnet Unterhaltungsmusik. Der Begriff bezeichnet einerseits
* bei der breiten Masse sehr beliebte und somit kommerziell sehr erfolgreiche Musik
* einen eingängigen, harmonisch und melodiösen Stil, in Abgrenzung zur Rockmusik mit ihren raueren, wilderen Ausdruckformen
Popmusik ist durch Einfachheit und Wohlklang gekennzeichnet:
* Harmonien in als angenehm empfundenen Abfolgen
* eingängige Melodien, die oft auf der Diatonik beruhen
* simple, durchgehende Rhythmen
* einfacher, klassischer Songaufbau (Strophe/Refrain)
* sanfter, melodischer Gesang
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »DRDK_Thunder« (02.04.2006, 17:46)
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Original von GEC|Napo
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Original von DRDK_Thunder
Also einige Musikstudenten haben mir diese Definition bestätigt....
Ja aber die sind alle nicht intelligent!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pigov« (04.04.2006, 06:38)