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27.12.2012, 07:49

Freie Schornsteinfegerwahl ab 2013 (Nachteile / Vorteile)

Das ganze kommt aus einem anderen Thread: www.mastersforum.de/index.php?page=Thread&postID=955039#top

Da es dort Offtopic ist und um nicht alle anderen dort zu nerven, hier ein neuer Thread im richtigen Forum ;)

der witz an der ganzen sache ist man kann sich seinen feger für die jährlichen arbeiten zwar aussuchen geht es aber um abnahmen/änderungen/brandschutz muss man zwingend den alten feger wieder anrufen

genau das sagen wir jedem unserer kunden auch! wer wechselt ist selber schuld! wenn was schief geht, haste nur stress am hals, weil der dann zuständige feger der ist, den du vorher nicht mehr beauftragt hast, der wird natürlich glücklich sein, wenn er genau dir jetzt aus der patsche helfen soll :respekt:



Auch wenn das komplett Offtopic ist: Ist das wirklich so? Sehr ärgerlich. Mein Schwager ist ebenfalls Schornsteinfegermeister mit eigenem Bezirk. Da wir uns über unseren bislang zuständigen Bezirksschonsteinfeger schon des öfteren geärgert haben (und unseren Ärger auch kommuniziert haben - leider scheint dort lernresistenz vorzuherrschen) wollten wir eigentlich zu meinem Schwager wechseln. Wenn die eigentlichen Abnahmen weiterhin durch den bisher zuständigen Schornsteinfeger durchgeführt werden müssen ist das natürlich sinnlos.

Bevor dumme Fragen kommen => Mit meinem Schwager habe ich mich hierzu bisher nicht unterhalten, vermutlich wird er mir dann wohl das gleiche sagen wie Ihr


PS: Ob mein bisheriger Schornsteinfeger "glücklich" ist, wenn er bei mir arbeitet, ist mir erstmal ziemlich schnuppe. Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten. Entweder ich habe in jeder Hinsicht freie Wahl (auch was Abnahmen, Änderungen, Brandschutz betrifft). In diesem Falle würde ich es so sehen wie Ihr und der bisherige Schornsteinfeger sollte dann den Auftrag garnicht erst annehmen (aber warum sollte ich ihn dann auch beauftragen, hat ja einen Grund zu wechseln und das ist nicht, weil ich es woanders günstiger bekomme). Die andere Möglichkeit wäre, dass ich entsprechend Eurer Aussage verpflichtet bin meinen bisherigen Schornsteinfeger für bestimmte Arbeiten zu beauftragen. In diesem Falle wird es wohl eine gesetzliche Vorschrift geben, nehme ich an, und diese nimmt zum einen mich in die Pflicht (hinsichtlich des zu beauftragenden Schornsteinfegers) andererseits dann aber hoffentlich auch den Schornsteinfeger (hinsichtlich der Pflicht den Auftrag auszuführen, da ich ja keine Möglichkeit habe, jemand anderen zu beauftragen). Ob letzterer nun glücklich ist diese Arbeiten ausführen zu müssen geht mir, gelinde gesagt, am Arsch vorbei. Ich bezahle ihn schliesslich dafür (ggf. mehr, weil sein Anfahrkosten höher werden). Wenn mich ein Kunde beauftragt für eine eine IT-Lösung zu realisieren, dann fragt der mich auch nicht, ob ich glücklich bin, sondern er fragt mich ob ich dafür qualifiziert bin und den Auftrag ausführen kann und will. Ich lege auch keinen Wert darauf, dass er mich als seinen Freund sieht, das ganze ist eine rein geschäftliche Verbindung, insofern steht es nicht zur Debatte wer glücklich und wer unglücklich ist, sondern nur ob ich (der Kunde) zufrieden bin oder nicht.

PS2: Den Sinn hinter der Bindung (ab 2013 dann halt nur noch für bestimmte Arbeiten) an einen bestimmten Schornsteinfeger durchblicke ich nicht. Könnt Ihr mich aufklären, was - abgesehen von eventuell geringeren Kosten durch besser kalkulierbare Anfahrtswege (dies wäre dann aber höchstens ein Nachteil für mich, weil ich mehr zahlen müsste => damit kann ich leben, wenn dafür meine Zufriedenheit wächst) - der Hintergrund sein mag?

PS3: Gibt es eigentlich noch andere handwerkliche Betriebe neben dem Schornsteinfeger, bei denen dem Kunden vorgeschrieben wird, wen er zu beauftragen hat? ;)

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27.12.2012, 07:49

moin

wenn du in berlin nen alt eingesessen glaserbetrieb hast, der in westberlin ist, und du verträge mit öftentlichen diensten hast( die ja für ganz berlin zählen), dan sind da wirklich noch alte seilschaften wo du nicht einen auftrag im ostteil der stadt bekommst, nur weil deine glaserei ( also meine ) im westteil der stadt liegt, und nu soll mir noch mal einer sagen es gibt in den köpfen keine mauer mehr.

Gruss MfG_Grandpa



Das ist aber ein anderes Thema. Hierbei handelt es sich, vermute ich zumindest mal, wenn ich Dich nicht falsch verstanden habe, um gesetzlich nicht zulässige Absprachen zwischen den Betrieben. Bei den Schornsteinfegern scheint es ja eine Vorschrift des Gesetzgebers zu geben, dass bestimmte Arbeiten nur durch einen ganz bestimmten Betrieb (den Bezirksschornsteinfeger) ausgeführt werden dürfen.

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27.12.2012, 11:16

Das eine sind Hoheitliche Aufgaben zum zwecke des Brandschutzes ( Abnahmen/Änderungen/Feuerstättenschau 2xin5 Jahren)
Das andere sind die üblichen jährlichen Tätigkeiten die nicht zwingend der BEZIRKSschornsteinfegermeister machen muss.

Ob das jetzt alles so Sinn macht. Kann man sicherlich drüber Streiten.
Auch werden sich Preise nicht bis ins utopische ändern weder nach oben noch nach unten da es eine Spanne gibt wo man sich mit den Gebühren drin bewegen MUSS.

Ich denke im ländlichen wirds eh keine Sau interressieren alles bleibt beim alten.
Interressant ist es in der Stadt wenn zB Hausverwaltungen / Wohnstätten usw. Verträge für alle Häuser einer Stadt machen.
Dann kann das dem ein oder anderen sehr weh tun.

Bei uns zB haben wir 1200 BimSchV Messungen von der Wohnstätte Krefeld in einem Wohngebiet.
Da würden mir/uns 6 Wochen Arbeit weg fallen.


Im Prinzip ist es aber wie du in deinem ersten "PS" beschreibst.
Auch der alte Feger hat seine Pflichten und wird dich bestimmt nicht ärgern wenn du ne Abnahme hast die jährlichen Arbeiten werden aber von deinem Bruder/Opa/Nchbar/Freund what ever gemacht.
Mich würds zumindest nicht jucken.
"You miss 100% of the shots you don't take." - Wayne Gretzky