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20.09.2012, 15:32

Frage zur 1% Regel für Dienstwagen

Welchen Vorteil hat es für den Arbeitgeber die 1% Regeln anzuwenden?

Klar er muss kein Fahrtenbuch auswerten.
Nehmen wir an der Arbeitnehmer fährt 30tkm/Jahr
Da bei der 1% Regel der Arbeitgeber meistens bzw. fast immer ja auch die privaten Spritkosten übernimmt, ist es doch für diesen erheblich teurer.
Wenn ich z.B. annehme das der Arbeitnehmer von diesen 30tkm....ca. 20tkm privat fährt muss er ja hierfür auch die Spritkosten/Monat mit einberechnen.
Was für finanzielle Vorteile hat der Arbeitgeber dadurch, dass es sich mit den Spritkosten rechnet?

2

20.09.2012, 16:14

Soweit ich weiß kann der Arbeitgeber die Spritkosten bei der 1% Regel mit absetzen. Jedenfalls mach ich das immer so :D

3

20.09.2012, 16:23

ok, aber deswegen sind es ja trotzdem noch monatliche MEHRkosten

4

20.09.2012, 16:46

Lohnumwandlung.

Angestellter bekommt statt MEHRlohn ;) eben den Dienstwagen. Da der steuerlich für den Arbeitgeber deutlich attraktiver ist, wird dieser statt Lohn oder einer Gehaltserhöhung gezahlt. Da man ja Limits was KM oder ähnliches angeht setzen kann, sind die Kosten recht genau vorauszusehen.

Bedenke aber die steuerliche Mehrlast für den Arbeitnehmer durch den geldwertenden Vorteil. (was türlich immer noch weniger als Lohnsteuer und Sozialabgabe is)
Profitieren also beide Parteien davon.

5

20.09.2012, 16:55

Kommt halt drauf an was der Arbeitgeber dir bei den 1% "erlaubt" mit dem wagen zu machen.

Nen Freund von mir hat auch diese 1% dienstwagen ( wobei ich meine der hat mal was von 2oder3% erzählt .. naja egal )

Arbeitsweg täglich hin und zurück sind 250 km

Der darf mit dem wagen aber alles.

Privat nutzen in urlaub fahren usw. und das gute ist das man sich um nichts nen kopf machen muss. Sprit muss er nicht bezahlen auch nicht für privat fahrten.

karre kapputt ab in die werkstatt reparieren lassen und bekommt ersatz wagen alles für nöppes

530D
"You miss 100% of the shots you don't take." - Wayne Gretzky

6

20.09.2012, 17:12

Die Kosten bei dieser Regelung für den AN belaufen sich auf 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (inkl. aller Extras); zusätzlich werden noch 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert.

Bei 250 km und einem 530D kommt da auch was zusammen... :)

Allerdings rechnet sich das bei freier Nutzung (Urlaub, Frau kann fahren, keine Versicherungs-/Spritkosten) schon - ganz abgesehen von den Reparaturen, Unfällen etc. die Dragon schon angemerkt hat.
...don't panic...

7

20.09.2012, 17:27

danke schonmal für eure Antworten, muss da echt überlegen, ob ich Fahrtenbuch führe (wäre zwar elektronisch, aber ich muss immernoch das Knöpfchen für die GPS überwachung drücken) oder die 1% Regel anwende.
Das Problem ist ich fahre ca. 35tkm/Jahr und davon 20tkm privat und alle privaten Spritkosten werden mir nicht erstattet.

8

20.09.2012, 18:06

Google mal nach "Dienstwagenrechner", da kannst du beide Alternativen vergleichen (musst halt alle Kosten, etc. kennen).
...don't panic...

9

20.09.2012, 18:45

Hab noch nich geschnallt ob du da selbst der Arbeitgeber bist oder der Angestellte.

Wenn ersteres, auch mal schauen ob bei der Kalkulation durch solche Rechner berücksichtigt wird, dass alle Kosten die das Auto produziert voll abzusetzen sind (Klar, Blitzfotos wohl eher nich). Wird der Wagen prozentual nach Fahrtenbuch besteuert, dürften die Kosten auch eben nur in dem Verhältnis absetzbar sein, sofern du der Selbständige bist.

Hummi

Erleuchteter

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10

21.09.2012, 13:25

Zitat Lexus Finanzdienstleistungen:

Zitat

Steuerliche Vorteile ergeben sich vor allem für Unternehmer. Die Leasingraten sind als Betriebsausgaben sofort steuerlich absetzbar; es fällt keine Gewerbesteuer an; die auf die Leasingraten entfallende Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzuziehen. Das Leasingfahrzeug befindet sich im Anlagevermögen des Leasinggebers und ist somit für den gewerblichen Leasingnehmer bilanzneutral. Private Leasingnehmer sparen immerhin gegenüber dem Kauf eines Fahrzeuges einen Teil der Umsatzsteuer, da sie diese nur auf die Leasingraten zu entrichten haben.

Wie Pharao schon gesagt hat, gelten die 1% nur für die private Nutzung. Wird das Fahrzeug auch für den Arbeitsweg genutzt kommen pro Kilometer 0,03% hinzu. Und das sind nicht 1,xx% vom Monatsgehalt, sondern 1,xx% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Das kann bei einem 530d und einer Arbeitsstrecke von 80km schon mal ein Vermögen sein. Ein Barlohnverzicht kann jedoch ausgehandelt werden und ist anrechenbar.

Jedoch kann man niemals pauschal sagen, dass es sich für einen Arbeitnehmer lohnt einen Firmenwagen in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung steht und fällt meist schon damit, ob Treibstoffkosten selbst getragen werden oder nicht. Denn Treibstoffkosten wirken nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil. Hinzu kommen dann noch Einflussfaktoren wie Nutzungsentgelt, etc.
Zone: Hummi__ (nur fürs Masters !!! ^^ )

SenF_Woerni

Erleuchteter

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Wohnort: Hersbruck Deutschland

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11

21.09.2012, 14:11

Nicht zu verachten ist die zusätzliche Abgabe in die RV.