Zitat Lexus Finanzdienstleistungen:
Steuerliche Vorteile ergeben sich vor allem für Unternehmer. Die Leasingraten sind als Betriebsausgaben sofort steuerlich absetzbar; es fällt keine Gewerbesteuer an; die auf die Leasingraten entfallende Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzuziehen. Das Leasingfahrzeug befindet sich im Anlagevermögen des Leasinggebers und ist somit für den gewerblichen Leasingnehmer bilanzneutral. Private Leasingnehmer sparen immerhin gegenüber dem Kauf eines Fahrzeuges einen Teil der Umsatzsteuer, da sie diese nur auf die Leasingraten zu entrichten haben.
Wie Pharao schon gesagt hat, gelten die 1% nur für die private Nutzung. Wird das Fahrzeug auch für den Arbeitsweg genutzt kommen pro Kilometer 0,03% hinzu. Und das sind nicht 1,xx% vom Monatsgehalt, sondern 1,xx% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Das kann bei einem 530d und einer Arbeitsstrecke von 80km schon mal ein Vermögen sein. Ein Barlohnverzicht kann jedoch ausgehandelt werden und ist anrechenbar.
Jedoch kann man niemals pauschal sagen, dass es sich für einen Arbeitnehmer lohnt einen Firmenwagen in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung steht und fällt meist schon damit, ob Treibstoffkosten selbst getragen werden oder nicht. Denn Treibstoffkosten wirken nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil. Hinzu kommen dann noch Einflussfaktoren wie Nutzungsentgelt, etc.