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ADA_Juger_

unregistriert

1

27.07.2011, 02:51

elternbürgschaft

servus,

hab ne kleine frage ^^:


ich werde demnächst umziehen, der vermieter will 1,5 kaltmieten als kaution + eine elternbürgschaft.
er hat mir kein formular gegeben, sondern gemeint ich solle halt irgend n vordruck ausm internet nehmen.

bin grad beim recherchieren bisschen verwirrt worden, denn die vordrucke, z.b. den ersten bei google, begrenzen sich nicht auf irgend ein betrag:

www.monastereo.de/files/elternbuergschaft.pdf


aber in gutefrage und co. wird gemeint, dass bürgschaft und kaution nicht mehr als 3 kaltmieten zusammen sein können/dürfen.
auch z.b. hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietbuergschaft.html



daher die frage:

erstmal: elternbürgschaft und mietbürgschaft - ist das das gleiche?
und dann: eigenen text schreiben oder impliziert die vorlage schon, dass max. 1,5 km dazukommen?




evtl. weiß es ja jemand ^^,

gruß

2

27.07.2011, 08:44

deine eltern bürgen halt dafür, dass sie die miete zahlen, wenn du sie aus irgend einem grund nicht mehr zahlst ... dafür müssen sie natürlich geld haben, also ein einkommen, das hoch genug ist um deine miete zu zahlen.

hab das damals ohne vordruck einfach so gemacht.
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

3

27.07.2011, 10:13

Mietbürgschaft und Elternbürgschaft sind nicht das selbe. Die Mietbürgschaft bringst du, das sind deine 3 Kaltmieten. Die Elternbürgschaft deckt wie Yellow schon sagt, deine monatliche Miete ab. D.h. es ist eine unbegrenzte Bürgschaft, die den Vermieter dazu berechtigt, solltest du deine Miete nicht zahlen, das Geld von deinen Eltern einzufordern und zwar so lange wie das Mietverhältniss besteht. Diese Bürgschaft kann formlos gestellt werden.

CoK_a_cola

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4

27.07.2011, 12:29

unbegrenzte Bürgschaft
nein, schenkt man dem verlinkten rechtsanwalt glaube, so ist die maximale summe auf 3 kaltmieten begrenzt... erscheint mir auch logisch, wenn ein vermieter erst ein jahr später entdeckt, dass der sohnemann schon 1 jahr keine miete bezahlt hat und jetzt die gesamte kohle von den eltern will, ist das einfach grob fahrlässig und entsprechend eigene schuld.

ADA_Juger_

unregistriert

5

27.07.2011, 13:11

der anwalt spricht ja von mietbürgschaft.


ok, danke, dann weiß ich schonmal dass des net dasselbe ist, und werd einfach die elternbürgschaft-vorlage ausdrucken, unterschreiben lassen und abgeben, wird schon ^^



gruß

6

27.07.2011, 13:18

Darf ich fragen wie alt du bist und ist das üblich das Vermieter das verlangen?

7

27.07.2011, 13:22

ja das ist üblich. man muss halt was vorlegen, dass bescheint wird, dass die miete sichergestellt ist. normalerweise ist das ein arbeitsvertrag oder sowas, bei studenten halt der bafög bescheid oder eben die elternbürgschaft, wenn man kein bafög bekommen sollte.

der vermieter will halt seine kohle sichergestellt wissen
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

ADA_Juger_

unregistriert

8

27.07.2011, 13:27

jo, bin 20, und einige wollten das, nicht alle, aber schon geläufig ^^...

mir eigtl relativ egal, wenn ich miete bezahl und die wohnung net schrotte passt ja alles ^^

CoK_a_cola

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9

27.07.2011, 13:41

mietbürgschaft in diesem fall = elternbürgschaft für die miete des sohnemanns...

so etwas ist total üblich, vorallem wenn man kein geregeltes einkommen hat! taschengeld ist zwar auch geregeltes einkommen, aber ohne anspruchsgrundlage ;-)

10

27.07.2011, 13:41

Naja in Zeiten von Mietnomaden und sowas kann ich das schon verstehen, ich kannte es nur nicht.