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19.01.2011, 15:08

Kündigung eines Mietvertrages

Ich habe mal zwei Fragen zu Mietverträgen:

Erstens:
Wenn in meinem Mietvertrag keine Frist drinnen steht, welche Kündigungsfrist gilt dann? Google spuckt immer wieder drei Monate aus, aber ich hätte es zur Sicherheit auch gerne noch mal von wem mit Erfahrung gehört.

Zweitens:
Gilt diese Frist (wie lange auch immer) dann auch für eventuelle Untermieter? Es besteht kein Untermietervertrag, jedoch wird er im "normalen" Mietvertrag erwähnt. Hierzu sagt Google (da es ein unmöbliertes Zimmer ist), dass die Frist ebenfalls drei Monate ist, aber siehe Frage 1.

Es geht darum, dass meine Mitmieterin ausziehen will und zwar schon zum Februar. Da ich erst ab Mitte Februar einen Nachmieter gefunden habe (was wie ich finde angesichts der Tatsache, dass sie mir das ganze am 07.01. gesagt hat, recht schnell ist), geht es jetzt quasi um die Miete der ersten Februarhälfte. Sie sagt, dass der Einzugspunkt ja quasi meine Schuld ist (hätte ja wen für Anfang Februar finden müssen) und sie das nicht zahlen will. Ich bräuchte jetzt die juristische Handhabe für einen solchen Fall, damit ich weiter planen kann.
Momentan habe ich dem potentiellen Nachmieter (obwohl ich das eigentlich will) noch nicht zugesagt, um solchen Argumentationen vorzubeugen. Denn wenn es eine Kündigungsfrist auch für sie gäbe, könnte sie dann ja nicht einfach zum Februar ausziehen, wenn noch niemand da ist. Wenn es sowas in der Art nicht gibt, habe ich halt wahrscheinlich Pech, weil keine juristische Handhabe. Wenn ich jemand gutes für vorher finde, wäre das natürlich der Optimalfall, aber da ich unter der Woche arbeite sehe ich das nicht so wirklich kommen... Oder sollte ich ihr jetzt einfach sagen, dass sie wen finden muss, wenn sie zum Februar raus will? Dann gäbe es halt Probleme, wenn ich zu irgendeinem ihrer Vorschläge nein sagen würde...
Und ja, ich habe schon versucht meinen Vermieter zu erreichen, aber bisher erfolglos. ;)
Any advice? ?(
Artificial intelligence is no match for natural stupidity.

2

19.01.2011, 15:31

Gesetzliche Kündigungsfrist. -> google. idr. 3 Monate zum Monatsende.

3

19.01.2011, 15:38

RE: Kündigung eines Mietvertrages

Zitat

Original von El_Cheapito
Oder sollte ich ihr jetzt einfach sagen, dass sie wen finden muss, wenn sie zum Februar raus will?

Also das müsstest ihr als Möglichkeit schon anbieten afaik, wenn du von ihr die Miete für Februar verlangen willst.

4

19.01.2011, 15:40

Untermieter --> BGB § 549 (2) 2

Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt

=> BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

m.M. nach ist die Kündigung also rechtsmäßig, ist halt die Frage wie man den § 549 auslegt^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nC_$kittle_« (19.01.2011, 15:41)


5

19.01.2011, 16:07

Zitat

Original von nC_$kittle_
Untermieter --> BGB § 549 (2) 2

Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt

=> BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

m.M. nach ist die Kündigung also rechtsmäßig, ist halt die Frage wie man den § 549 auslegt^^


Soweit ich es verstanden habe, bezieht sich der 549 auf möblierte Zimmer. Bei unmöblierten Zimmern sagt Google 3 Monate, wie normal.

6

19.01.2011, 16:10

RE: Kündigung eines Mietvertrages

Zitat

Original von ZwerG_Serge

Zitat

Original von El_Cheapito
Oder sollte ich ihr jetzt einfach sagen, dass sie wen finden muss, wenn sie zum Februar raus will?

Also das müsstest ihr als Möglichkeit schon anbieten afaik, wenn du von ihr die Miete für Februar verlangen willst.


Klar, ich will sie auch nicht abzocken...
Ich wollte ihr 24 Tage (= "Kündigung" (war ja eigentlich nur mündlich, aber naja...) bis 1.2.) anbieten um wen zu finden. Wenn sie das schafft, gebe ich ihr die Differenz der Miete zurück, wenn nicht, dann zahlt sie eben und danach könnte ja mein Kandidat einziehen.

7

19.01.2011, 16:18

Also, grundlegend muss sie erstmal schriftlich kündigen. Eine Kündigung auf zuruf am Frühstückstisch gibts schonmal nicht, und du in Person kannst auch keine mündlichen Verträge abschließen oder kündigen. Des weiteren wäre es interessant, wie Sie im Mietvertrag drin steht. Es kann durchaus sein, daß Sie bei dir garnicht kündigen, sondern Ihr Mietverhältniss beim Vermieter kündigen muss. In diesem Fall würden(Kulanz des Vermieters mal ausgenommen) normal 3 Monate gelten. Die Kündigungsfrist für Wohnungen, berechnet sich übrigens( egal was im Mietvertrag steht) immer über die Dauer der Bewohnung. Da sie jedoch noch nicht länger als 5 Jahre(da wäre der erste Sprung) bei dir wohnen wird, ist das in dem Fall nicht relevant.

Yen Si

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8

19.01.2011, 17:10

Ich dachte das mit der "Kündigungsfrist richtet sich nach Wohndauer" wäre passé.

Ich habe 13 Jahre in meiner letzten Wohnung gelebt und konnte ohne Probleme nach 3 Monaten raus.
Und meine damalige Vermieterin steht nicht im Verdacht besonders viel von Kündigungen zu halten...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.01.2011, 17:10)


CoK_a_cola

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9

19.01.2011, 17:38

uiuiui ;)

1. kündigungsfristen für mieter auch bei ur-alt-verträgen sind per gesetz auf 3 monate fixiert worden. vermieter gelten weiterhin die evtl. längeren fristen.
2. untermieter ist eigentlich das gleiche, nur das du jetzt vermieter bist und der untermieter dein mieter, sofern es kein möbliertes zimmer ist.
3. steht der untermieter mit im hauptmietvertrag könnte es sein, dass der untermieter auch beim eigentlichen vermieter kündigen muss. auf den vertrag kommt es an, ohne genauere angaben zum haupt- und untermietverhältnis kann man wenig sagen.
4. mündliche verträge sind sehr wohl wirksam, einzige problem ist die beweislast.
5. kündigen müssen untermieter auch in schriftform und auch hier besteht die frist von 3 monaten.
6. du kannst anbieten, dass sie einen geeigneten nachmieter findet, die eignung des nachmieters bestimmst jedoch du, besonders bei untermietern, die in den "eigenen" vier wänden mit leben, kann dir niemand vorschreiben, wen du zu akzeptieren hast.
7. bei neuvermietung einfach einen untermietvertrag auf setzen, um genau diese probleme zu vermeiden

10

19.01.2011, 17:41

@ Yen Si, du hast recht, ich war in Gedanken beim rauswerfen und nicht beim selbst kündigen. Heißt, der Vermieter muss sich an die längeren Fristen halten, der Mieter nur die 3 Monate.

11

19.01.2011, 19:36

Besten Dank an alle Beiträge! Spätestens Cola hat dann alles gesagt. Kann eigentlich geclosed werden...